Rechte des Parlaments nicht unterlaufen!

Das von SPD/Grünen/FDP gewünschte sogenannte „Heizungsgesetz“ ist vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Es darf diese Woche im Bundestag nicht verabschiedet werden. Es sollte im Schnellgang von der „Ampel“ durch den Bundestag „gepeitscht“ werden. Dem Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann wurde zu Recht stattgegeben. Er verlangt, den Abgeordneten genügend Zeit für eine sorgfältige Beratung zu geben. Sie haben sogar die Pflicht dazu – so hat das Gericht bereits vor etwa 15 Jahren zu einer Angelegenheit in Schleswig-Holstein entschieden. Rechte des Parlaments müssen gewahrt werden. Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger.

Regelungen für Geimpfte müssen schnell kommen

Bundesminister Jens Spahn am 4. April 2021: „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur.“ Große Hoffnungen werden vom Bund geweckt, bereits zu Ostern 2021. Das Bundesjustizministerium aktuell: Geimpfte müssen wieder mehr Freiheiten bekommen. Mindestens die wesentlichen. Ja, das sollte selbstverständlich sein. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor.

Und was geschieht? Der Bund will die Verordnung jetzt in einer Arbeitsgruppe von drei Ministerien erarbeiten. Umsetzung im Laufe des Mais oder erst Ende Mai? Oder dauert es dann doch noch bis Juni? Dies macht Verdruss. Man kann auch Geimpften abverlangen, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen. Man kann ihnen aber nicht wesentliche Freiheitsrechte vorenthalten. Und mit der Regelung Wochen warten.

Geimpfte: Es geht nicht um Sonderrechte

Nicht der Bürger muss begründen, welche Grundrechte ihm zustimmen, sondern der Staat muss substanziell und verhältnismäßig darlegen, wenn er sie einschränkt. Und deshalb geht es auch nicht um Sonderrechte, sondern um etwas Selbstverständliches, dass Geimpfte und Genesene mindestens negativ Getesteten gleichgestellt werden, teils sogar noch mehr Freiheiten wieder zu erhalten haben.

Das Bundesjustizministerium formuliert in einem Eckpunktepapier völlig richtig: Es geht nicht „um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“

Bislang Geimpfte werden auch schon deshalb nicht bevorzugt, weil sie aus guten Gründen schneller geimpft werden. Sie haben nämlich seit Beginn der Pandemie besondere Lasten zu tragen (gehabt), sei es aus Gründen des Alters, der Situation in Heimen, des Berufes oder erheblicher Vorerkrankungen.

Die Einstufung nach Prioritäten ist nicht zufällig erfolgt, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, medizinischen Gesichtspunkten und den Notwendigkeiten, um die gesellschaftliche und staatliche Funktionsfähigkeit auch in der Zeit der Pandemie aufrecht zu erhalten.

Die Grundrechts-Diskussion ist Sache aller

Das Vorenthalten von Grundrechten ist nur zulässig, wenn dies verhältnismäßig ist. Ist vollständiger Schutz durch Impfungen gegeben, sind Einschränkungen nicht mehr zulässig. Ob dies dann bedeutet, einem negativen Test gleichgestellt zu sein oder noch mehr, wird die Diskussion zeigen. Warum im Übrigen erst nach der „3. Welle“, wie Bundesminister Jens Spahn meint? P.S.: Natürlich sind die Schlagzeilen über Ostern bei solchen Aussagen sicher. Aber wäre es nicht besser gewesen, in Form eines Dialoges darüber nach Ostern gemeinsam zu diskutieren? Dies ist nicht nur Sache des Bundes oder der Regierung.

Pandemie: Parlamente haben „Schlüsselposition“

Der Schutz von Leben und Gesundheit, die Würde des Menschen, die Grundrechte – dies sind höchste Rechtsgüter. Wird zu ihnen etwas entschieden, muss dies besonders sorgfältig abgewogen und legitimiert sein. Achim Theis, Richter am Landesverfassungsgericht, hat bei der Experten-Anhörung des Landtages angesichts der andauernden und nicht lokalen Pandemie-Situation besonders auf die Notwendigkeit der parlamentarischen Legitimation hingewiesen. Bestimmte Festlegungen seien durch den Landesgesetzgeber nötig, dem Landtag komme eine „Schlüsselposition“ zu. Ein wichtiger Punkt aus der Anhörung.

Bitte etwas weniger „flapsig“

„Was natürlich nicht sein kann, um das ein bisschen flapsig zu sagen, ist, dass im Sommer die Rentner am Strand liegen, aber die junge Generation weiterhin zu Hause sitzt und sich noch mit einer Person treffen darf“, so der Bundesvorsitzende der Jungen Union , Tilman Kuban, zum Thema „Sonderrechte“ (das Wort ist schon falsch) für Geimpfte. Die meisten Rentner haben andere Sorgen und Gedanken als an den Strand im Sommer. Sie möchten rasch geimpft werden, ihre Familie und Freunde geschützt wissen, finanziell über die Runden kommen. Auch für sie gibt es in Corona-Zeit Mehrkosten. Viele Blicke in dieser Zeit sind auf die Jüngeren (Schulen, KiTas) gerichtet. Gut so. Aber es muss genauso auch um die Älteren gehen. Das Miteinander der Generationen prägt eine Gesellschaft. P.S.: Ich mag Politiker wie Tilman Kuban. Offen, direkt, Position beziehend. Aber man muss auch die Wirkung von Worten im Auge haben.

Corona-Debatte im Landtag

In der heutigen Corona-Debatte im Landtag haben der Oppositionsführer (als erster zur Begründung der aktuellen Stunde), die Fraktionsvorsitzenden, der Ministerpräsident und ich gesprochen. Ich habe an die Verabredung zur Bewertung der Lage am 20. Dezember erinnert, Vertrauen, Stabilität und Planbarkeit als wichtige Säulen der Entwicklung genannt, die finanziellen Auswirkungen der Krise, die Belastungen für viele Existenzen und die Eingriffe in Grundrechte wie die parlamentarische Verantwortung angesprochen:

Corona: Welche Bedeutung hat noch das Datum 20. Dezember?

Erstaunen. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben nach Medienberichten vereinbart, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern. Bei ihrer Konferenz am 25. Nov. 2020 war noch vereinbart worden: „Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden.“ Ich hatte auch auf Facebook auf die Bedeutung des Datums für die Bewertung der Lage aufmerksam gemacht. Zahlen und Maßnahmen stehen in einem Verhältnis zueinander. Umso wichtiger ist es, dafür relevant festgelegte Termine für die Bewertung zu haben. Zumal ja auch die Parlamente eine Mitwirkung bei Corona-Maßnahmen haben.

Corona – gute Linie der Ministerpräsidenten

Auf 4 Wochen hatte man sich bundesweit vor 2 Wochen zwischen dem Bund und den Ländern auf weitere Maßnahmen gegen Corona verständigt. Vernünftig, dass nach 14 Tagen eine Zwischenbilanz gezogen wird. Wenig hilfreich, dass weitergehende Vorstellungen des Kanzleramtes (wie auch bei vorherigen Beratungen) schon zuvor in den Medien bekannt werden. Unter Druck verhandelt es sich meist schlechter. Die Lage ist in den Bundesländern im Übrigen unterschiedlich. Möglichweise auch die Folgerungen. Eingriffe in Grundrechte sind keine Kleinigkeit. Und es ist wenig hilfreich, nahezu jeden Tag aus Bayern – wo die Infektionszahlen hoch sind – zu hören, was in Deutschland zu tun ist. Die Ministerpräsidenten haben gut entschieden: Erst verlässliche Einschätzungen, dann Vorschläge erarbeiten, dann sich koordinieren.

Corona: Wir müssen handeln

Das Virus ist schneller und heftiger wieder da, als viele es erwartet hatten. Allerdings: Völlig überraschend kam dies nicht, siehe die weltweite Entwicklung. Es ist richtig, dass bundesweit gehandelt wird. Ich habe dies schon vor einer Woche in der Landtagsfraktion angesprochen. Und: Grundrechtsabwägungen und Beteiligung der Parlamente sind von hoher Bedeutung, müssen transparent sein und überzeugen. Ich habe mich an der Debatte im Landtag beteiligt: