Sozialausschuss berät Corona-Lockerungen

Weitgehende Einigkeit bei den Experten in der Anhörung des Sozialausschusses des Landtages am 14. Februar 2022 zu möglichen Lockerungen, Prof. Dr. Kerstin von der Decken bringt es auf den Punkt: „Es ist geboten, freiheitsbeschränkende Maßnahmen aufzuheben“. Weitere Informationen über die Stellungnahmen sind auf der Homepage des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu finden.

MdL Werner Kalinka, der als Vorsitzender des Sozialausschusses des Landtages die digitale Sitzung leitete: „Ein 3 ½ -stündiger wertvoller Gedankenaustausch mit den zehn Experten des Landes, die auch die Landesregierung beraten. Und natürlich zu einem wichtigen Zeitpunkt. Der Kurs des Landes in der Corona-Politik ist bestätigt worden.“

Expertenanhörung des Sozialausschusses zur Coronapandemie; Foto: Landtag Schleswig-Holstein

Deutliche Debatte im Landtag

Es gibt Punkte, da muss man als Abgeordneter besonders klar Position beziehen. Gestern war dies bei der Corona-Debatte der Fall. Abgeordnete der AfD hatten zuvor gesprochen. Nein, Impfen ist keine Privat-Sache, so meine Antwort. Impfen ist der beste und notwendige Schutz gegen Corona. Die meisten Corona-Patienten sind (leider) ungeimpft. Und nicht alle sagen die Wahrheit. Die Rede:

Video: Offener Kanal

Corona: Gut so, NRW

Ein ganz klares Signal aus NRW: Deutliche Lockerungen bei niedriger Inzidenz, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht von einer „weitgehenden Rückkehr zur Normalität“. „Leben wie vor Corona“ soll wieder die Regel sein. Gut so. Dass wir Masken in Räumen tragen und Nicht-Geimpfte sich testen lassen, ist o.k.. Entscheidend ist, dass unser Leben ansonsten meist wieder so wird, wie es war. Der Staat darf nur dann und dort in Freiheitsrechte eingreifen, wo dies unabdingbar ist.

Regelungen für Geimpfte müssen schnell kommen

Bundesminister Jens Spahn am 4. April 2021: „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur.“ Große Hoffnungen werden vom Bund geweckt, bereits zu Ostern 2021. Das Bundesjustizministerium aktuell: Geimpfte müssen wieder mehr Freiheiten bekommen. Mindestens die wesentlichen. Ja, das sollte selbstverständlich sein. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor.

Und was geschieht? Der Bund will die Verordnung jetzt in einer Arbeitsgruppe von drei Ministerien erarbeiten. Umsetzung im Laufe des Mais oder erst Ende Mai? Oder dauert es dann doch noch bis Juni? Dies macht Verdruss. Man kann auch Geimpften abverlangen, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen. Man kann ihnen aber nicht wesentliche Freiheitsrechte vorenthalten. Und mit der Regelung Wochen warten.

Geimpfte: Es geht nicht um Sonderrechte

Nicht der Bürger muss begründen, welche Grundrechte ihm zustimmen, sondern der Staat muss substanziell und verhältnismäßig darlegen, wenn er sie einschränkt. Und deshalb geht es auch nicht um Sonderrechte, sondern um etwas Selbstverständliches, dass Geimpfte und Genesene mindestens negativ Getesteten gleichgestellt werden, teils sogar noch mehr Freiheiten wieder zu erhalten haben.

Das Bundesjustizministerium formuliert in einem Eckpunktepapier völlig richtig: Es geht nicht „um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“

Bislang Geimpfte werden auch schon deshalb nicht bevorzugt, weil sie aus guten Gründen schneller geimpft werden. Sie haben nämlich seit Beginn der Pandemie besondere Lasten zu tragen (gehabt), sei es aus Gründen des Alters, der Situation in Heimen, des Berufes oder erheblicher Vorerkrankungen.

Die Einstufung nach Prioritäten ist nicht zufällig erfolgt, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, medizinischen Gesichtspunkten und den Notwendigkeiten, um die gesellschaftliche und staatliche Funktionsfähigkeit auch in der Zeit der Pandemie aufrecht zu erhalten.

Sorgfalt auch beim Corona-Gesetz!

Gesetzentwürfe gehören sorgfältig beraten. Besonders, wenn sie deutlich in die Rechte der Bürger eingreifen. Dies ist bei den von der Bundesregierung geplanten Veränderungen beim Infektionsschutz-Gesetz gegeben. Dies darf nicht nur im Bund, sondern muss auch in den Ländern erörtert werden können. Sie haben mit den Kommunen seit Beginn der Pandemie viele Lasten getragen – und sie in aller Regel gut bewältigt, siehe Schleswig-Holstein. Entscheidungen allein nach Inzidenz? Ich habe dazu seit längerem eine differenzierte Meinung, wie auch öffentlich bekundet. Ausgangssperren ab Inzidenz 100? Das wäre schwerwiegend. Wo Testpflichten – und wer zahlt? Starre Regelungen – oder auch Flexibilität? Was wird wo wie für Geimpfte geregelt? Da reicht eine Rechtsverordnung nicht. Es geht um Grundrechte.