Geimpfte: Es geht nicht um Sonderrechte

Nicht der Bürger muss begründen, welche Grundrechte ihm zustimmen, sondern der Staat muss substanziell und verhältnismäßig darlegen, wenn er sie einschränkt. Und deshalb geht es auch nicht um Sonderrechte, sondern um etwas Selbstverständliches, dass Geimpfte und Genesene mindestens negativ Getesteten gleichgestellt werden, teils sogar noch mehr Freiheiten wieder zu erhalten haben.

Das Bundesjustizministerium formuliert in einem Eckpunktepapier völlig richtig: Es geht nicht „um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“

Bislang Geimpfte werden auch schon deshalb nicht bevorzugt, weil sie aus guten Gründen schneller geimpft werden. Sie haben nämlich seit Beginn der Pandemie besondere Lasten zu tragen (gehabt), sei es aus Gründen des Alters, der Situation in Heimen, des Berufes oder erheblicher Vorerkrankungen.

Die Einstufung nach Prioritäten ist nicht zufällig erfolgt, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, medizinischen Gesichtspunkten und den Notwendigkeiten, um die gesellschaftliche und staatliche Funktionsfähigkeit auch in der Zeit der Pandemie aufrecht zu erhalten.

Corona: Maßnahmen müssen differenziert sein

Wir haben uns seitens der CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und SSW deutlich kritisch im Landtag in einem Antrag zum Gesetzentwurf des Bundes zum Infektionsschutz positioniert. Ich habe in der Debatte besonders betont, dass pauschale Ausgangssperren ohne gesonderte Bewertung vor Ort unverhältnismäßig sind. Weiterer besonders kritischer Punkt: Undifferenzierte Vorgaben bei der Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tagen-Inzidenz von 100. Und: Allein die Inzidenz sollte nicht über Maßnahmen entscheiden. Wir müssen auch immer bedenken, dass die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. Der gesamte Antrag, den ich voll unterstütze und für den ich mich engagiert habe, ist als DS 19/2924 des Landtages aufrufbar. Schade, dass die SPD sich nur enthalten und nicht für den Antrag gestimmt hart. Meine Rede:

Sorgfalt auch beim Corona-Gesetz!

Gesetzentwürfe gehören sorgfältig beraten. Besonders, wenn sie deutlich in die Rechte der Bürger eingreifen. Dies ist bei den von der Bundesregierung geplanten Veränderungen beim Infektionsschutz-Gesetz gegeben. Dies darf nicht nur im Bund, sondern muss auch in den Ländern erörtert werden können. Sie haben mit den Kommunen seit Beginn der Pandemie viele Lasten getragen – und sie in aller Regel gut bewältigt, siehe Schleswig-Holstein. Entscheidungen allein nach Inzidenz? Ich habe dazu seit längerem eine differenzierte Meinung, wie auch öffentlich bekundet. Ausgangssperren ab Inzidenz 100? Das wäre schwerwiegend. Wo Testpflichten – und wer zahlt? Starre Regelungen – oder auch Flexibilität? Was wird wo wie für Geimpfte geregelt? Da reicht eine Rechtsverordnung nicht. Es geht um Grundrechte.