Die Grundrechts-Diskussion ist Sache aller

Das Vorenthalten von Grundrechten ist nur zulässig, wenn dies verhältnismäßig ist. Ist vollständiger Schutz durch Impfungen gegeben, sind Einschränkungen nicht mehr zulässig. Ob dies dann bedeutet, einem negativen Test gleichgestellt zu sein oder noch mehr, wird die Diskussion zeigen. Warum im Übrigen erst nach der „3. Welle“, wie Bundesminister Jens Spahn meint? P.S.: Natürlich sind die Schlagzeilen über Ostern bei solchen Aussagen sicher. Aber wäre es nicht besser gewesen, in Form eines Dialoges darüber nach Ostern gemeinsam zu diskutieren? Dies ist nicht nur Sache des Bundes oder der Regierung.

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