Barschel: Das Haar hätte Klarheit gebracht

1988 machte die Stadtpolizei Zürich, die im Auftrag der Genfer Behörden Asservate untersuchte, eine bedeutsame Feststellung. Das Haar, das auf dem Bett des von Uwe Barschel benutzten Zimmers 317 gefunden worden war, stammte nicht von ihm. Nur Insidern war dies bekannt. Im Februar 1995 holten zwei Kriminalbeamte aus S-H diverse Asservate im Auftrag der Lübecker Staatsanwaltschaft aus Genf ab, auch das Haar. 2010 schlug ich eine DNA-Untersuchung vor. Ein Abgleich mit den Haaren des Zimmermädchen hätte Klarheit geschaffen, ob es von ihr stammte. Es ist wohl wenig wahrscheinlich, dass auf einem Bett der Klasse des Beau-Rivage ein fremdes Haar liegt. Dann platzte die Bombe: Das Haar war verschwunden. Es wurde (bislang) nicht wieder gefunden. Ein weitere Unerklärlichkeit bei den Ermittlungen im Fall Barschel. Dass DNA-Untersuchungen auch im Fall Barschel etwas bringen, wie von mir vermutet, stellte sich heraus: Auf Kleidungsstücken von ihm wie einem Socken wurde fremde DNA nachweisbar gefunden. Übrigens: Ein anderer Socken von Uwe Barschel wird immer noch vermisst.

Genf, Lübeck, Barschel – und das Haar

Seit 1988 war den Genfer Ermittlungsbehörden im Todesfall Uwe Barschel bekannt, dass auf seinem Bett im Hotel Beau-Rivage ein fremdes Haar lag. Von Barschel stammte es nicht, das stand fest. 1995 holten 2 Kriminalbeamte die Asservate zur Lübecker Staatsanwaltschaft, auch das Haar. Auch dort dazu keine weiteren Ermittlungen. Es bedurfte der Arbeit von Journalisten, die Existenz des Haares 2011 bekannt zu machen. Eine DNA-Untersuchung hätte Klarheit bringen können, ob es dem Zimmermädchen oder einem Fremden gehört hatte. Doch das war nicht mehr möglich – das Haar war inzwischen in Lübeck verschwunden. Man glaubt kaum, was im Fall Barschel alles möglich war.

Mehr als 12 000 DNA-Untersuchungen in Schleswig-Holstein seit 2014 / DNA wird weiter verfeinert

In den vergangenen drei Jahren hat es in Schleswig-Holstein mehr als 12 000 DNA-Untersuchungen gegeben. Dies hat die Landesregierung dem Landtagsabgeordneten Werner Kalinka (CDU) auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt. Im Jahr 2017 sind von den in Auftrag gegebenen Untersuchungen etwa 520 bislang nicht abgeschlossen. Auftraggeber sind / waren zumeist die ermittelnden Polizeidienststellen, seltener die Staatsanwaltschaften oder die Gerichte.

Hinsichtlich der Frage Kalinkas zur DNA-Entwicklung in den nächsten 5 – 10 Jahren antwortet die Landesregierung: „DNA-Phänotypisierung: derzeit wird geprüft, ob DNA-Informationen ausgewählter Merkmale wie z.B. die Haar- oder Augenfarbe in das Untersuchungsspektrum mit aufgenommen werden können und sollten. Sofern derartige Untersuchungen durchgeführt werden sollten, wären zunächst rechtliche Änderungen in der StPO erforderlich.

Das Verfahren des next-generation-sequencing (NGS) wird in den nächsten Jahren zur Marktreife geführt werden. Durch diesen neuen methodischen Ansatz könn(t)en Spurenvermischungen besser aufgetrennt werden und wesentlich mehr Informationen aus nicht codierenden Bereichen erzielt werden.“