In Pflegeeinrichtungen gelten neue Besucherregelungen

Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch in Pflegeeinrichtungen ist seit dem 29. März 2021 in Schleswig-Holstein aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss.

1,3 Mio. Euro für Tests vom Land

Das Land stellt 1,3 Mio. Euro zur Verfügung, um mehr Schnelltests in Pflegeeinrichtungen und in der Eingliederungshilfe zu ermöglichen. Damit soll die Schulung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verstärkt werden. Dazu besteht weiter ein hoher Bedarf. Regelmäßige 1-2 wöchentliche Testungen des Personals werden nach vorliegenden Erkenntnissen als sinnvolles Instrument angesehen, Corona-Ausbrüche in Heimen und Einrichtungen zu verringern. Durch die Landesmittel soll es ermöglicht werden, die Vergütungen für die Schulungen mit dem Ziel zu erhöhen, landesweit deren Zahl und danach die der Tests zu erhöhen. Um die Tests durchführen zu können, müssen Heime und Einrichtungen ärztliche Schulungen des Testpersonals vornehmen.