Wesentliche Entscheidungen gehören ins Parlament

Deutliche Worte im Landtag bei der Experten-Anhörung. Prof. Florian Becker: „Wesentliche Entscheidungen gehören ins Parlament. Verordnungen der Regierung hätten auch ein Gesetz sein können.“ Ureigenste Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass „verfassungsrechtlich Zuständige Entscheidungen treffen“. Dr. Alexandra Barth, Leitende Amtsärztin des Gesundheitsamtes in Neumünster, auf meine Fragen: „Nur selten gibt es in Heimen noch Besuchsverbote.“ Die Schutzkleidung sei das „größte Problem gewesen, eine Katastrophe“. Inzwischen könne man überall bestellen: „Das Material ist sehr teuer, aber verfügbar.“ Prof. Philip Rosenstiel: „Alte und Vorerkrankungen sind große Risikofaktoren für schwere Verläufe. Menschen sind aber auch schon ohne Vorerkrankungen auf Intensivstationen gestorben.“