CDU: Wir erwarten Entscheidung der Regierung für Laboe

„Wir gehen davon aus, dass Innenminister Stefan Studt nicht mit leeren Händen nach Laboe kommt, sondern mit der Zusage, dass die dortige Polizeistation erhalten bleibt,“ so der CDU-Kreisvorsitzende Werner Kalinka: „Hoffentlich engagiert er sich mehr für Laboe als sein Amtsvorgänger Andreas Breitner (gleichfalls SPD). Zeit genug zum Überdenken hat er ja bis Mitte Juli.“ Wie zu hören ist, will Studt dann die Unterschriftenliste für den Erhalt der Station in Empfang nehmen.

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Die Polizeiführung muss klar sagen, was noch geht und was nicht geht

Möglichst rasch, so der CDA-Landesvorsitzende Werner Kalinka, muss die Verwendung von Polizeibeamten zur Bewältigung von Verwaltungstätigkeiten in der Flüchtlingssituation beendet werden. Diese Entscheidung der Landesregierung aus Mitte 2015 sei ohnehin nicht unproblematisch gewesen, denn diese Tätigkeit gehöre zweifelsfrei nicht zu den originären Aufgaben einer Polizei.

Kalinka: „Am Beispiel der Einbruchsserien lässt sich leider unschwer erkennen, dass überall im Land Polizei fehlt. Dieser Zustand ist inakzeptabel. Viele Menschen sind verunsichert, haben Angst. Die falsche Entscheidung, auch noch Polizeistationen zu schließen, trägt zudem zu dieser Situation bei.“

Der Innenminister und die Polizeiführung seien aufgefordert, eine reale Bestandsaufnahme vorzunehmen: „Sie müssen klar sagen, was noch geht und was nicht geht.“

Strafverfolgungs-Freistellung bei Flüchtlingen: Man mag es kaum glauben

Werner Kalinka:  „Man würde es kaum glauben, stünde es nicht heute schwarz auf weiß in den „Kieler Nachrichten“: Ladendiebstahl und Sachbeschädigung von Flüchtlingen werden nach einer Verabredung zwischen den Spitzen der Kieler Polizeidirektion und der Kieler Staatsanwaltschaft seit Oktober 2015 nicht verfolgt, wenn die Personalien nicht ohne Weiteres festzustellen sind, also ein Ausweis fehlt.

Die Fragen liegen auf der Hand: Was müssen rechtstreue Bürger empfinden, die so etwas erfahren? Was müssen die Geschädigten empfinden? Was müssen die Polizeibeamten vor Ort und im Einsatz empfinden, deren Pflicht es ist, Rechtsverletzungen nachzugehen? War die interne Kieler Anordnung der Landesregierung bekannt? Seit wann? Welche Konsequenzen werden gezogen?

Diebstahl- und Einbruchsserien haben inzwischen bei vielen Bürgern erhebliche Angstgefühle entstehen lassen. Das Zutrauen in Polizei und Justiz nimmt ab. Und jetzt ist zu lesen, dass bestimmte Delikte ohnehin nicht verfolgt werden. Da kann es doch eigentlich niemanden ernsthaft wundern, wenn das Gerechtigkeitsgefühl vieler Bürger empfindlich berührt ist.

Und auch daran ist zu erinnern: Tausende, wenn nicht Zig-Tausende Flüchtlinge sind im Jahr 2015 durch Schleswig-Holstein nach Skandinavien weitergereist, ohne registriert worden zu sein.“