Hoffnung auf Sanierung der Strecke Passade – Schönberg

„Die neue Landesregierung hält den Straßenabschnitt auf der L 50 zwischen Passade und Schönberg für sanierungsbedürftig. Und dies gilt auch größtenteils für den parallel verlaufenden Radweg. Endlich wird der Sanierungsbedarf anerkannt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Strecke in das Sanierungsprogramm kommt“, so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka. Er hat seit längerem immer wieder auf den schlechten Zustand von Straße und Radweg hingewiesen. Nach einer ersten groben Schätzung wird mit Kosten in Höhe von 10 Mio. Euro gerechnet.

Zugleich übt Kalinka Kritik an der alten, SPD-geführten Landesregierung: Nach deren Auffassung habe die Straße nur eine untergeordnete Verkehrsbedeutung: „Das ist doch inakzeptabel, die zentrale Straße von Schönberg nach Kiel so einzuordnen.“ Deshalb wurde sie 2014 auch nicht in das Sanierungsprogramm für Landestraßen aufgenommen. Kalinka: „Die SPD und Minister Meyer hätten sich nicht immer nur um die Bahn, sondern auch um die Straßen und Radwege kümmern sollen.“

2013 hatte die letzte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Straßen stattgefunden, auch für die L 50, wie weiter aus der Antwort des Wirtschafts- und Verkehrsminister auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kalinka hervorgeht. Sie wird derzeit erneut vorgenommen. Mit den Ergebnissen und damit mit der Prioritätenfestlegung wird in 2018 gerechnet.

Anlage: Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner Kalinka

Landesrechnungshof: Trotz Schuldenbremse werden es 2020 rund 32 Mrd. € Schulden sein.

„Bis dahin hat das Land effektiv noch keinen Cent getilgt“

Mit der Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung geht das Land den richtigen Weg. Ungebremste Kreditaufnahme wie in der Vergangenheit darf es nicht mehr geben. Das Land muss endlich seine Ausgaben seinen Einnahmen anpassen.

Mit seinem Finanzplan stellt das Land eine Zielplanung für den Schulden-Abbaupfad bis 2020 auf. Eine detaillierte Ausgabenplanung ab 2013 liegt dem nicht zugrunde. Das Land wird aufgrund der drohenden Haushaltsnotlage ein Sanierungsprogramm bis 2015 erarbeiten, das die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum konkretisiert. Der Landesrechnungshof schlägt vor, dieses Programm in Sanierungs­planungen für jedes Ressort aufzuteilen und den Planungshorizont bis 2020 auszudehnen.

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