106 400 Euro für Hilfen gegen soziale Härten

„Um zusätzliche Hilfen gegen soziale Härten geben zu können, stehen dem Kreis Plön – wie schon in 2020 – in diesem Jahr seitens das Landes 106 400 Euro zur Verfügung. Sie sollen Organisationen zur Verfügung stehen, die helfen, dass bedürftigen Menschen Schutz und existenzielle Sicherung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie geleistet wird“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Er hatte sich besonders für den Fonds eingesetzt, der sich auf 3 Mio. Euro im Land beläuft und anteilig nach Einwohnerzahl auf Kreise und kreisfreie Städte verteilt wird. 

Beispielsweise können Tafeln und Organisationen, die obdachlose Bürger unterstützen, Mittel beantragen. Zudem heißt es in der Richtlinie: „Daneben dient der Fonds der Aufrechterhaltung von Angeboten, die Unterstützung bei vielfältigen sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen leisten einschließlich der Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulären Zugang zum Gesundheitssystem sowie deren Versorgung mit medizinischen Masken und Hygieneartikeln.“

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Sie ist auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Anträge sind beim Kreis Plön zu stellen.

Barrierefreiheit wird gefördert

Mit einer neuen Richtlinie, die ab 1. Februar 2019 in Kraft tritt, fördert das Land Schleswig-Holstein die Barrierefreiheit. Es stünden in dem Fonds 10 Mio. Euro zur Verfügung, so MdL Werner Kalinka, Vorsitzender des Sozialausschusses. Der Fonds ist in der Staatskanzlei angesiedelt und war im Sozialausschuss beraten worden.

Kalinka: „Der Fonds ermöglicht, nachhaltige Lösungen zu finden. Das Geld steht für alle Maßnahmen bereit, die geeignet sind, mehr Barrierefreiheit zu erreichen. Dazu sind uns der Rat und die Alltagserfahrungen von Menschen mit Behinderungen besonders willkommen.“

Aus dem Kreis Plön, so Kalinka, hätten bereits die Gemeinden Heikendorf und Wendtorf je ein Projekt angemeldet und Interesse an einer Förderung bekundet.

Helmstorf bekommt Zuschuss für Bürgerbus / Förderrichtlinie soll erarbeitet werden

Die Gemeinde Helmstorf hat im April 2016 für die Anschaffung eines E-Bürgerbusses  einen Antrag auf Bezuschussung durch den Kreis gestellt. Die Kreisverwaltung schlägt vor, eine Zuwendung in Höhe von 25%  des voraussichtlichen Eigenanteils der Gemeinde, höchstens jedoch 3.834 Euro zu gewähren. Dies ist gestern im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Tourismus (WET) einstimmig beschlossen worden.

Der Ausschuss hat zudem einstimmig beschlossen, den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zu unterstützen, in dem die Kreisverwaltung beauftragt wird, eine Förderrichtlinie für Zuschüsse des Kreises für gemeindliche Bürgerbusse zu erarbeiten und dem WET wie dem Kreistag zügig zur Beschussfassung vorzuschlagen.

Die CDU-Kreistagsabgeordneten Werner Kalinka, Bernhard Ziarkowski, Stefan Leyk und Malte Schildknecht: „Zuwendungen des Kreises müssen in planbarer und transparenter Weise erfolgen. Einzelfallentscheidungen dürfen in solchen Fällen nicht die Regel, sondern müssen die Ausnahme sein. Alle Gemeinden und Städte haben einen Anspruch darauf, zu wissen, womit sie rechnen können.“