Kreis bezahlt Schäden

Während der Sanierungsarbeiten an der B 430 wurde der Helmstorfer Weg der Gemeinde Helmstorf bei Lütjenburg erheblich in Mitleidenschaft gezogen, weil Autofahrer den Weg als Umleitung nutzten. Die Kosten der Ausbesserung werden auf 32800 Euro geschätzt. Für eine kleine Gemeinde viel Geld.

Wir haben im Kreistag beschlossen, den Betrag zur Verfügung zu stellen. Auch Dobersdorf bekommt seine Banketten-Schäden in Höhe von 5000 Euro ersetzt, die im Zuge der Umleitung bei der Sanierung der Brücke über die K 31 entstanden waren. Schon zuvor hatten wir Gemeinden im Amt Selent-Schlesen bei der Instandsetzung der Banketten geholfen, die durch Umleitungen bei der Sanierung der B 202 zwischen Selent und Bellin 2020 entstanden waren. Nicht gut, dass der Bund sich bei Bundesstraßen für Folgeschäden woanders nicht zuständig fühlt.

Zustand des Helmstorfer Weges in Helmstorf.

VKP-Linien Schönberg – Preetz und 416 (Barkauer Land) erfolgreich / CDU bestätigt

2013 schlug die CDU-Kreistagsfraktion vor, die beiden VKP-Buslinien zwischen Schönberg – Preetz (Linie 220) und Barkauer Land – Preetz (416) zu verbessern. Rund ein Jahr verzögerte die SPD/Grünen/FWG-Koalition mit fadenscheinigen Gesichtspunkten die Beschlussfassung.

Im Dezember 2014 war es dann doch so weit: Der Kreistag gab grünes Licht. Für 2015 und 2016 wurden jeweils 125000 Euro in den Kreishaushalt eingestellt und die VKP beauftragt, zusätzliche Fahrten auf den 220 und 416 Linien anzubieten. Das Ergebnis heute aufgrund der vorliegenden Beförderungszahlen: Rd. 7700 Fahrgäste mehr sind auf der Linie 220, rd. 2200 sind jährlich auf der Linie 416 zu erwarten. Noch mehr als prognostiziert. Die Kreisverwaltung schlägt vor (Sitzungsvorlage 101/16), jährlich max. 112000 Euro zur künftigen Absicherung der Finanzierung der zusätzlichen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Für den Kreis ist dies finanziell tragbar.

CDU-Fraktionsvorsitzender Werner Kalinka: „Bessere Angebote = mehr Nachfrage – auch bei den Busangeboten findet dies Bestätigung. Und es zeigt sich auch: Der ÖPNV und seine Attraktivität sind auf der Straße verbesserbar, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das mag manchem Bahnfan nicht gefallen, aber es ist so. Die CDU wird sich für ÖPNV-Mobilitätsverbesserungen weiter überall einsetzen, wo dies tatsächlich die Zahl der Fahrgäste steigert und finanziell vertretbar ist.

Wir wollen weitere Busstrecken verbessern und schlagen dazu ab 2017 die Busverbindungen Schönberg – Laboe (Linie 120), Plön – Neumünster (360), Plön – Lütjenburg – Hohwacht (350) und Laboe – Preetz (119) vor. Zudem haben wir beantragt, dass der Kreis eine Förderrichtlinie für Zuschüsse des Kreises für gemeindliche Bürgermobile verabschiedet. Wir unterstützen, dass die Gemeinde Helmstorf rd. 3800 Zuschuss für ihr Bürgermobil erhält. Aber auch die anderen Gemeinden und Städte müssen wissen, mit welchen Zuwendungen beim ÖPNV sie rechnen können.“

vkp-buslinie-schoenberg-preetzWET-Mitglied Wilfried Zurstraßen, Bürgermeister Helmut Wichelmann, Landrätin Stephanie Ladwig, Kreistagsabgeordneter Dieter Arp und Werner Kalinka am 2. März 2015 bei der 1. Fahrt des erweiterten VKP-Angebotes zwischen Preetz und Schönberg.

Helmstorf bekommt Zuschuss für Bürgerbus / Förderrichtlinie soll erarbeitet werden

Die Gemeinde Helmstorf hat im April 2016 für die Anschaffung eines E-Bürgerbusses  einen Antrag auf Bezuschussung durch den Kreis gestellt. Die Kreisverwaltung schlägt vor, eine Zuwendung in Höhe von 25%  des voraussichtlichen Eigenanteils der Gemeinde, höchstens jedoch 3.834 Euro zu gewähren. Dies ist gestern im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Tourismus (WET) einstimmig beschlossen worden.

Der Ausschuss hat zudem einstimmig beschlossen, den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zu unterstützen, in dem die Kreisverwaltung beauftragt wird, eine Förderrichtlinie für Zuschüsse des Kreises für gemeindliche Bürgerbusse zu erarbeiten und dem WET wie dem Kreistag zügig zur Beschussfassung vorzuschlagen.

Die CDU-Kreistagsabgeordneten Werner Kalinka, Bernhard Ziarkowski, Stefan Leyk und Malte Schildknecht: „Zuwendungen des Kreises müssen in planbarer und transparenter Weise erfolgen. Einzelfallentscheidungen dürfen in solchen Fällen nicht die Regel, sondern müssen die Ausnahme sein. Alle Gemeinden und Städte haben einen Anspruch darauf, zu wissen, womit sie rechnen können.“