Kreis bezahlt Schäden

Während der Sanierungsarbeiten an der B 430 wurde der Helmstorfer Weg der Gemeinde Helmstorf bei Lütjenburg erheblich in Mitleidenschaft gezogen, weil Autofahrer den Weg als Umleitung nutzten. Die Kosten der Ausbesserung werden auf 32800 Euro geschätzt. Für eine kleine Gemeinde viel Geld.

Wir haben im Kreistag beschlossen, den Betrag zur Verfügung zu stellen. Auch Dobersdorf bekommt seine Banketten-Schäden in Höhe von 5000 Euro ersetzt, die im Zuge der Umleitung bei der Sanierung der Brücke über die K 31 entstanden waren. Schon zuvor hatten wir Gemeinden im Amt Selent-Schlesen bei der Instandsetzung der Banketten geholfen, die durch Umleitungen bei der Sanierung der B 202 zwischen Selent und Bellin 2020 entstanden waren. Nicht gut, dass der Bund sich bei Bundesstraßen für Folgeschäden woanders nicht zuständig fühlt.

Zustand des Helmstorfer Weges in Helmstorf.

Banketten-Schäden: Wir wollen allen sechs Gemeinden helfen

Der Hauptausschuss des Kreises hat auf Antrag der CDU-Fraktion dem Kreistag empfohlen, dass der Kreis die Schäden an den Banketten der Umleitungsstrecken in Fargau-Pratjau, Giekau, Köhn/Pülsen, Lammershagen, Mucheln und Selent bezahlt. Der Beschluss erfolgte mit 12 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen. Damit ist klargestellt, dass allen 6 Gemeinden, die von den durch die Umleitung der Bundestrasse 202 zwischen Selent und Bellin verursachten Schäden betroffen sind, geholfen wird. Endgültig entscheidet der Kreistag am 27. Februar.

Klarstellung zur Finanzierung der Banketten-Schäden

„Mit unserem Antrag zur Kreistagssitzung am 5. Dezember 2019 zu den Schäden an Banketten haben wir alle Schäden gemeint, die durch die Umleitung der B 202 (Selent – Bellin) entstanden waren. Nach unserer Kenntnis sind davon Fargau-Pratjau, Giekau, Köhn/Pülsen, Lammershagen, Mucheln und Selent betroffen“, so Thomas Hansen, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag und Kreisvorsitzender Werner Kalinka MdL.

Es sei schade, dass die Kreisverwaltung dies anders interpretiere. Dadurch seien unnötige Irritationen in den Gemeinden entstanden. Hansen und Kalinka: „Wir haben als Antragsteller bewusst in dem dann einstimmig gefassten Beschluss keine finanzielle Grenze gesetzt und keine Begrenzung auf zwei Gemeinden vorgenommen, um eben allen betroffenen Gemeinden die Kosten von der Hand zu halten und eine rasche wie unkomplizierte Regulierung zu ermöglichen. Es handelt sich um FAG-Mittel, die das Land dem Kreis zur Verfügung stellt.“

Beide kündigen an, ggf. einen klarstellenden Beschluss herbeizuführen. Ein entsprechender Antrag sei gestellt. Aber es sei bedauerlich, dass trotz der klaren Meinungsbildung im Kreistag und den Aussagen der Antragsteller möglicherweise eine erneute Befassung mit dem Thema im Kreishaus nötig sei.