Eine Waffensteuer trifft
Schützenvereine und Jäger

Zur Forderung des SSW, eine bundesweite Waffensteuer einzuführen, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:

„Schusswaffen gehören nur in sachkundige und zuverlässige Hände, und auch nur, wenn ein gerechtfertigtes Interesse daran besteht – hierüber bestehen keine Differenzen. Und es besteht Einigkeit, dass waffenrechtliche Vorschriften auch eingehalten und kontrolliert werden müssen.

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Gefahrhundegesetz:
Eine Absenkung des Schutzniveaus
für die Bürger kommt nicht in Betracht!

Zur Diskussion über eine Novellierung des Gefahrhundesgesetzes erklärt der innenpolitische der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka: „Der Vorfall in Fahrenkrug ist erschütternd. Unser Mitgefühl gilt dem verletzten Mädchen. Wir hoffen, dass es schnellst möglich wieder gesund wird.“
Es könne doch gar nicht in Frage stehen, dass bestimmte Hunderassen potentiell gefährlicher seien als andere. „Dass die Ängste und Sorgen von Bürgern vor solchen Hunden ernst genommen werden müssen, muss eine Selbstverständlichkeit sein. Die große Mehrheit der Bürger hat eine andere Sichtweise, als mancher Hundehalter“, so der CDU-Abgeordnete heute (05. Oktober 2011) in Kiel.

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Immer neue UKSH-Debatten helfen nicht weiter

Als „weder hilfreich noch sachgerecht“ hat der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Werner Kalinka die jüngste Kritik des Landesrechnungshofes am UKSH bezeichnet. Man bekomme das Gefühl, als wolle sich der Landesrechnungshof und insbesondere sein Präsident Alois Altmann an diesem Thema „festbeißen“.

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Haar-Spur: Wundern über Wille

Mit ihren erneuten Ermittlungen von 1994 bis 1997 zum Tod Uwe Barschels hat die Lübecker Staatsanwalt­schaft zur weiteren Aufklärung nicht unbedeutsam  beigetragen. Diese Arbeit ist mit dem Namen des früheren Leitenden Oberstaatsanwaltes Heinrich Wille untrennbar verbunden. Ob allerdings alles, was nötig und möglich gewesen wäre, tatsächlich in dieser Zeit ermittelt wurde, mag dahin gestellt bleiben. Es ändert an vorheriger Bewertung nichts.

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Aufenthaltsrecht und Integration – welche Haltung haben wir?

Aufenthaltsrechtliche Verfahren können mitunter viele Jahre dauern. Die Klärung, ob Flüchtlingen – zu Recht – Asyl oder ein anderes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann, ist oftmals ein hochkomplexer Vorgang. Auch wenn solche Rechte nicht zuerkannt werden, kann sich am Ende noch die Folgefrage ergeben, ob eine Rückreise in das Heimatland anzuordnen ist, wenn dort mittlerweile oder noch Krieg, Bürgerkrieg oder humanitäre Katastrophen herrschen.

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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich seit 2005 nachhaltig verbessert

„Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich seit 2005 nachhaltig verbessert. In Schleswig-Holstein gab es seinerzeit rund 180.000 Arbeitslose, jetzt liegt die Zahl unter 100.000. Diese sehr erfreuliche Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diejenigen, die derzeit keine sichere Arbeitsstelle haben, es nicht einfach haben, Arbeit zu finden“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages.

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Eine Garantie gegen Terrorismus gibt es nicht

In der Debatte des Landtages zum Verfassungsschutzbericht 2010 erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Kalinka:

„Der Extremismus ist und bleibt die größte Gefahr für die Demokratie. Er ist durch Intoleranz, Ausgrenzung und Hassbereitschaft gekennzeichnet. Dies sind keine Werte der Demokratie, deshalb stehen sie im Gegensatz zu ihr.

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Jugend Task Force/Jugendliche Intensivtäter/Landtag

Der innenpolitische Srecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:

„Der Staat darf nicht zuschauen, wenn Bürger attackiert oder gar verletzt werden. Und wenn dies schon junge Leute tun, weil sie „einfach Bock darauf haben“, ist dies sehr schlimm.

58 % aller Raubdelikte und 48 % aller Körperverletzungen werden in Schleswig-Holstein von unter 21-jährigen verübt. 41 % der Gewalt- und Raubdelikte geschehen unter Alkoholeinfluss.

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Landtag nimmt sich der HSH Nordbank an

Im Landtag wurde über eine Resolution zur Zukunft der HSH Nordbank debattiert. Ihre Kernpunkte lauten wie folgt:

1. Der Landtag begrüßt, dass das EU-Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank nach rund zweijähriger Dauer mit einer Genehmigung der von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg gewährten Rettungsmaßnahmen endet. Hierdurch erhält die Bank die benötigte Rechtssicherheit für ihren Fortbestand und damit Planungssicherheit, um sich als Geschäfts- und Mittelstandsbank in Norddeutschland zu positionieren.

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Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein

Am Mittwoch 14. September 2011 findet die abschließende 3. Lesung statt. Gegenüber bisherigen Entwürfen gibt es u.a. folgende wesentliche Änderungen, für die Werner Kalinka sich eingesetzt hat:

  • Das Gesetz tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft, in seiner vollständigen Wirkung allerdings erst am 01. März 2012. Bis dahin ist Zeit, zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen.
  • Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.
  • Es wird keine eigene Anstalt für die Lizenzvergabe in Schleswig-Holstein gegründet. Die Entscheidung über Lizenzvergaben liegt bei der Landesregierung.
  • Über eine Verordnung werden die Zuverlässigkeitskriterien für Betreiber geregelt.
  • Die Kontrollmöglichkeiten und -befugnisse werden deutlich ausgeweitet.
  • Berichtspflichten über die Wirksamkeit des Spielerschutzes werden verstärkt.
  • Der Spielerschutz wird bundeseinheitlichen Regeln angepasst.
  • Bei der Suchtprävention gibt es weitere Verbesserungen.
  • Online-Konzessionen für Spielbanken sollen nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken erteilt werden.

Wichtig auch: Nach den parlamentarischen Beratungen des Glücksspielgesetzes ist die bundesweite Einheitlichkeit des Lottoblocks gewährleistet.