Landesrechnungshof: Der Mut zur Entscheidung für oder gegen Salzau fehlte

Kultur kostet. Das ist kaum ernsthaft zu bestreiten. In Zeiten knapper Mittel darf eine Kultureinrichtung jedoch nicht ein Fass ohne Boden werden. Insgesamt wurden seit 2004 5,7 Mio. € in Baumaßnahmen für das LKZ investiert. Wofür? Wurde das angestrebte Ziel planvoll und konsequent verfolgt, wurden die Maßnahmen auch einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen?

Das Ministerium für Bildung und Kultur (Kultusministerium) hatte 2001 eine Realisierbarkeitsstudie für bauliche Verbesserungen in Salzau in Auftrag gegeben. Dabei wurden schon im Auftrag die Probleme im LKZ zutreffend beschrieben. Der Standard der Unterbringungsmöglichkeiten für Tagungs- und Kongressbetrieb war unzureichend, eine entsprechende gastronomische Versorgung fehlte. Die beauftragten Architekten legten im Mai 2002 ihre Studie vor. Sie zeigte für die einzelnen Gebäude funktionale Entwicklungsmöglichkeiten auf, stellt bauliche Maßnahmen planerisch dar und kam auf überschlägige Kosten von 21,5 Mio. €.

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Landeshaushalt: Verpflichtungsermächtigungen wurden 2009 nur zu 27 % in Anspruch genommen

Einige Dienststellen haben Haushaltsansätze ohne Einwilligung des Finanzministeriums um 2,1 Mio. € überschritten. Der Landesrechnungshof erwartet, dass die Haushaltsmittel in Zukunft sorgfältiger bewirtschaftet werden.

Infolge der bereits wieder anspringenden Konjunktur hat das Land 2009 weniger konjunkturell bedingte Kredite benötigt als veranschlagt waren. Das Finanzminis­terium bildete einen Einnahmerest von 141,9 Mio. €, den es nach 2010 übertrug. Die Bildung des Einnahmerestes war nicht sachgerecht, da die veranschlagte Kreditauf­nahme ausschließlich zum Ausgleich des konjunkturell bedingten Defizits 2009 bestimmt war. Der Einnahmerest ist in Abgang zu stellen.

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Landesrechnungshof: Trotz Schuldenbremse werden es 2020 rund 32 Mrd. € Schulden sein.

„Bis dahin hat das Land effektiv noch keinen Cent getilgt“

Mit der Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung geht das Land den richtigen Weg. Ungebremste Kreditaufnahme wie in der Vergangenheit darf es nicht mehr geben. Das Land muss endlich seine Ausgaben seinen Einnahmen anpassen.

Mit seinem Finanzplan stellt das Land eine Zielplanung für den Schulden-Abbaupfad bis 2020 auf. Eine detaillierte Ausgabenplanung ab 2013 liegt dem nicht zugrunde. Das Land wird aufgrund der drohenden Haushaltsnotlage ein Sanierungsprogramm bis 2015 erarbeiten, das die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum konkretisiert. Der Landesrechnungshof schlägt vor, dieses Programm in Sanierungs­planungen für jedes Ressort aufzuteilen und den Planungshorizont bis 2020 auszudehnen.

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Vorschlag zur Vereinfachung der Gemeindeordnung vorgelegt

Die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung soll nach den Vorstellungen der CDU-Landtagsfraktion vereinfacht und systematisch übersichtlicher gestaltet werden. Ein entsprechender Vorschlag liegt vor. Dies teilte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, mit.

Kalinka: „Unser Ansatz ist darauf gerichtet, die Gemeindeordnung für die Bürger wieder einfacher lesbar und handhabbarer zu machen. Wir haben in Schleswig-Holstein viele ehrenamtliche Gemeindevertreter in über 1.100 Kommunen. Die Gemeindeordnung ist die Geschäftsgrundlage ihrer Arbeit. Ein so wichtiges Gesetz darf nicht nur für Juristen verständlich und lesbar sein.“

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Der Große Feuerwehrführerschein kommt

Zu der Zusage des Innenministeriums, den sogenannten „großen Feuerwehr­führerschein“ in Schleswig-Holstein umzusetzen, erklärt der feuerwehrpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Markus Matthießen, MdL:

„Wir freuen uns, dass es in Schleswig-Holstein bald zur Umsetzung des „großen Feuerwehrführerscheins“ kommt. Wir haben uns hierfür im Landtag und mit unseren Möglichkeiten auf Bundesebene eingesetzt. Das hat sich gelohnt.“

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Es tut sich etwas für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein

„Es tut sich etwas für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein.“ – Mit diesen Worten bewertete der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, einen Bericht der Landesregierung zum Ehrenamt (Drucksache 17/1540). Der Bericht für die „Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein“ war am 28. Januar 2011 im Schleswig-Holsteinischen Landtag auf Antrag von CDU und FDP ange­fordert worden (Drucksache 17/1190).

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Landtag: Netzausbau konsequent voranbringen

„Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der Landtag begrüßt die Absicht der Bundesregierung, den notwendigen Netzausbau mit einem Netzausbaubeschleunigungsgesetz zu begleiten. In der Gesetzgebung sind verwaltungsrechtliche Verfahren zu beschleunigen und Rechtswege zu verkürzen.

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Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung werden nur begrenzt genutzt

In den Schleswig-Holsteinischen Städten mit einer Größe von über 20.000 Einwohnern ist es in den vergangenen 10 Jahren nur zu 22 Bürgerbegehren gekommen. Dies ergab eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Werner Kalinka (Drucksache 17/1471).

Kalinka: „Das sind in den Städten über 20.000 Einwohner im Durchschnitt nur etwa zwei Bürger­begehren pro Jahr. Das Ergebnis überrascht angesichts der verbreiteten Forderung nach mehr Mitbestimmung. Man würde eigentlich erwarten, dass die Bürger gerade in den großen Städten mehr Gebrauch von ihren Möglichkeiten machen. In der derzeitigen Diskussion um Politikver­drossenheit und mehr Bürgerbeteiligung kann man deshalb im Moment vor allem eines sagen: Die Bürger sollten Gebrauch von Ihren Rechten und Möglichkeiten machen.“

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„Kommerzielle Wettindustrie macht unhaltbare Versprechungen“

„Mit großer Sorge nehmen die 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG zur Kenntnis, dass einige Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages im Alleingang die Kommerzialisierung des Glücksspiels betreiben. Darum wenden wir uns als Betriebsrat der NordwestLotto heute direkt an Sie.

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Alkoholverbote im Öffentlichen Raum prüfen

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, hält es für angezeigt, Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu prüfen. Es gehe um eine Rechtsgrund­lage für die Kommunen, mit denen diese selbst für jeweils eng begrenzte Plätze oder Straßen den öffentlichen Alkoholkonsum untersagen können. Die bisherigen Gesetze in Schleswig-Holstein seien hierfür nicht ausreichend. In der Vergangenheit hätten so genannte „Trinkersatzungen“ deswegen keinen Bestand gehabt.

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