Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein

Am Mittwoch 14. September 2011 findet die abschließende 3. Lesung statt. Gegenüber bisherigen Entwürfen gibt es u.a. folgende wesentliche Änderungen, für die Werner Kalinka sich eingesetzt hat:

  • Das Gesetz tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft, in seiner vollständigen Wirkung allerdings erst am 01. März 2012. Bis dahin ist Zeit, zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen.
  • Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.
  • Es wird keine eigene Anstalt für die Lizenzvergabe in Schleswig-Holstein gegründet. Die Entscheidung über Lizenzvergaben liegt bei der Landesregierung.
  • Über eine Verordnung werden die Zuverlässigkeitskriterien für Betreiber geregelt.
  • Die Kontrollmöglichkeiten und -befugnisse werden deutlich ausgeweitet.
  • Berichtspflichten über die Wirksamkeit des Spielerschutzes werden verstärkt.
  • Der Spielerschutz wird bundeseinheitlichen Regeln angepasst.
  • Bei der Suchtprävention gibt es weitere Verbesserungen.
  • Online-Konzessionen für Spielbanken sollen nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken erteilt werden.

Wichtig auch: Nach den parlamentarischen Beratungen des Glücksspielgesetzes ist die bundesweite Einheitlichkeit des Lottoblocks gewährleistet.

Spielhallengesetz für Schleswig-Holstein

Am 14. September 2011 werden im Landtag Eckpunkte für ein Spielhallengesetz verabschiedet. Diese umfassen z. B. die Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen, Verbot von Mehrfachkonzessionen, keine Erlaubnis für Spielhallen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, eine tägliche Sperrzeit von mindestens 7 Stunden, eine Ausweispflicht für Spieler und Grenzen bei der äußeren Gestaltung von Spielhallen. Die Landesregierung wird zugleich aufgefordert, für die Sitzung des Landtages im November 2011 den konkreten Entwurf für ein Spielhallengesetz für Schleswig-Holstein einzubringen. Der Abgeordnete Werner Kalinka hatte seit Monaten ein solches Gesetz vorgeschlagen. Entsprechende Planungen gibt es auch in Hessen, in Berlin ist ein Gesetz bereits verabschiedet.

Informationen zum Feuerwehrführerschein

Im Jahr 1999 wurden EU-weit neue Führerscheinklassen eingeführt. Für freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste wurde es in der Folgezeit im Nachwuchsbereich immer schwieriger, ausreichend Fahrer für die schwereren Einsatzfahrzeuge zu bekommen: konnte man mit dem Führerschein der alten „Klasse 3“ noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen lenken, waren dies ab dem 01. Januar 1999 mit dem neuen Autoführerschein der „Klasse B“ nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen.

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Neuregelung des GEZ-Systems ist richtig

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:
„Die Neuregelung des GEZ-Systems in Richtung einer einheitlichen Haushaltsabgabe ist richtig. Seit Jahren hat es deutliche Kritik an dem bürokratischen System gegeben, über das sich viele Gebührenzahler auch hinsichtlich der Art und Weise der Ansprache durch die GEZ geärgert haben.

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Haushaltssanierung darf nicht durch Radarfallen erfolgen

„Die Einführung von 28 neuen Radarfallen in Lübeck wäre der falsche Weg. Lärmschutz und Verkehrsberuhigung sind natürlich richtige Maßnahmen. Mit Radarfallen werden diese jedoch nicht erreicht, sondern erwecken nur den Eindruck, dass es um Mehreinnahmen für die Stadt Lübeck geht“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, zu entsprechenden Planungen des Lübecker Innensenators.

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Weitere Schwächen beim Zensus 2011 aufgeklärt

Von ersten Antwortschreiben an das Statistische Amt zum Zensus 2011 wurde nur die Angaben auf dem Briefumschlag, nicht aber der Inhalt der Antwort der Angeschriebenen, für das weitere Bearbeitungsverfahren eingearbeitet. Dies hat der Vorstand des Statistischen Amtes Hamburg/Schleswig-Holstein auf Fragen des innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der gestrigen Sitzung (31. August 2011) des Innen- und Rechtsausschusses mitgeteilt.

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HSH-Entwicklung sehr bitter

Als „sehr bitter“ hat der CDA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Werner Kalinka den Abbau von weiteren 900 Arbeitsplätzen bei der HSH Nordbank bezeichnet, davon allein 354 in Kiel. Dies sei ein schwerer Schlag für die Arbeitnehmer und Schleswig-Holstein.

Auch die weiteren angekündigten Umstrukturierungsschritte wie die 500-Millionen-Euro-Einmal­zahlung für eine Kapitalerhöhung der Bank seien überraschend gekommen. Für Öffentlichkeit und Parlamentarier gleichermaßen.

Kalinka: „Über diese Fragen wird es Informations- und Gesprächsbedarf geben.“

In allen Bereichen Null-Toleranz-Strategie gegen Rockerkriminalität

„Die Null-Toleranz-Strategie gegen Rockerkriminalität darf nicht nur in der Reaktion erfolgen, sondern muss auch in der Prävention in allen relevanten Bereiche gegeben sein“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka. Die jüngsten Ereignisse in Kiel gäben zu Besorgnis Anlass. Offensichtlich formiere sich die Rockerszene in Schleswig-Holstein in veränderter Aufstellung.

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CDU-Fraktion seit Jahren Motor für verstärkten Kampf gegen die Jugendkriminalität

Werner Kalinka, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, zur Bekämpfung der Jugendkriminalität:

„Die Verstärkung des Kampfes gegen die Jugendkriminalität hat die CDU-Landtagsfraktion seit Jahren energisch gefordert. Zuletzt in dem 10-Punkte-Programm vom Juni 2011, das von der Landtagsfraktion auf meine Initiative beschlossen und gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

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Ehrenamt – parlamentarische Beratungen auf gutem Weg

Auszüge aus der Rede Werner Kalinka in der Landtagssitzung vom 24. August 2011 zu TOP 40, Bericht der Landesregierung zum Antrag von CDU und FDP „Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein“ (Drucksachen 17/1190 und 17/1540):

Als die Fraktionen von CDU und FDP im Januar die Initiative für das Ehrenamt gestartet haben, hatten wir nicht damit gerechnet, dass sogar der Kieler Oberbürgermeister Torsten Albig sie ein einer Stellungnahme loben würde. Wir wollten einen Prozess in Gang setzen, bei dem sich am Ende spürbar etwas für die Menschen bewegt. Dazu sollte einerseits die Landesregierung bestimmte Maßnahmen prüfen. Und andererseits wollten wir über die Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss auch die Meinungen und Vorschläge von Betroffenen hören.

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