Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, hält es für angezeigt, Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu prüfen. Es gehe um eine Rechtsgrundlage für die Kommunen, mit denen diese selbst für jeweils eng begrenzte Plätze oder Straßen den öffentlichen Alkoholkonsum untersagen können. Die bisherigen Gesetze in Schleswig-Holstein seien hierfür nicht ausreichend. In der Vergangenheit hätten so genannte „Trinkersatzungen“ deswegen keinen Bestand gehabt.
Kommunales, Feuerwehr, Polizei
Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bremerhaven am 5. und 6. Mai 2011
Am 5. und 6. Mai 2011 fand in Bremerhaven die Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern statt. Für die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit dabei: deren innenpolitischer Sprecher Werner Kalinka, MdL.
Bei der Konferenz ging es unter anderem um die zuletzt mit den Festnahmen in Düsseldorf und durch die Tötung von Osama Bin Laden noch einmal aktuell ins Bewusstsein gerufene Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus. Wie können Sicherheitsbehörden hierauf reagieren und wie können oder sollten der Bundes- und die Landesgesetzgeber dies tun? Dieser und anderer Frage nahmen sich auch die Fachreferenten an.
Die elektronische Fußfessel kommt!
Schleswig-Holstein will noch im Jahr 2011 die so genannten „elektronische Fußfesseln“ einführen. Dies ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Ds 17/1461) des CDU-Abgeordneten und innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion Werner Kalinka.
Der Abgeordnete: „Es ist gut, dass auch das Land Schleswig-Holstein den Weg mitgeht, ergänzende Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten bereitzustellen. Dies ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit.“
UKSH: Es besteht Handlungsbedarf, aber über den Weg ist noch nicht entschieden!
Die Zukunft des UKSH (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) steht in der Diskussion. In der vergangenen Landtagssitzung (25. März 2011) stand die Positionierung auf der Tagesordnung. Aus der Debatte:
Werner Kalinka [CDU]:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat eine sehr ernste Debatte, die wir hier führen. Wir stehen in einem schwierigen Prozess. Das UK S-H hat einen Sanierungsbedarf, und Handeln ist nötig. Es kann eigentlich nicht strittig sein.
Glücksspiel: welche Gesellschaft und welche Werte wollen wir
Am 13. April 2011 fand im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags eine ganztägige Anhörung zum Glücksspielgesetz statt. Einige offene Fragen nach der Anhörung:
Eine Liberalisierung des Glückspiels bedeutet Marktzuwachs. Werbung für „legales Spiel“ bedeutet, mehr Menschen an das Glücksspiel heranzuführen. Mehr Menschen, die damit umgehen können, ebenso wie Menschen, die dies nicht können. Nicht wenige Spieler reißen nicht nur sich selbst, sondern auch Familie und Freunde, Haus und Hof mit in den finanziellen Abgrund. Auch Kinder und Jugendliche würden mehr Werbung wahrnehmen.
Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht hat Grenzen
Die S-H-Kriminalitätsstatistik 2010 zeigt: Täter unter 21 Jahren sind die Problemgruppe Nr. 1. Sie verüben 58 % aller Raubdelikte und 43 % aller Körperverletzungen. Häufig unter Alkholeinfluss und im Gruppenverhalten. Die unter 21jährigen machen 27,5 % der rund 79.000 Tatverdächtigen aus. Trotz vieler Präventionsmaßnahmen.
Gleichwohl werden in Schleswig-Holstein auch 18-21jährige am häufigsten in Deutschland „nur“ nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Diskrepanz liegt auf der Hand.
Wer A sagt, muss auch B sagen – Kataloglösungen sind auch bei Zweckverbänden möglich
Über die kommunalen Angelegenheiten in ihrer Gemeinde haben die Bürger selbst zu entscheiden. Dies war, ist und bleibt richtig. Die Amtsverwaltungen sind nicht legitimiert, an die Stelle der Gemeindvertretung zu treten.
Nur bei einer Direktwahl wären die Ämter legitimiert, kommunale Aufgaben eigenständig wahrzunehmen. Es gibt einen breiten kommunalen Konsens gegen die Direktwahl der Amtsausschüsse. Die Aufgaben der Amtsverwaltungen bleiben damit klar definiert: Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeinden, Unterstützung bei der Aufgabenwahrnehmung. Im Konfliktfall ist damit auch klargestellt: Die Gemeinden haben im Verhältnis zu den Ämtern „den Hut auf“.
Auszüge aus der Rede des innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, anlässlich der Verabschiedung des neuen Wahlrechts für Schleswig-Holstein durch den Landtag
„10 von den 16 Landesparlamenten in Deutschland haben mehr als 100 Abgeordnete. Die Durchschnittsgröße liegt bei 108,7. In Hamburg und Sachsen-Anhalt, wo jüngst gewählt wurde, sind es 121 bzw. 105. Von lauten Debatten über die Größe der Parlamente/Bürgerschaft ist nichts zu hören.
Nicht die Zahl der Abgeordneten entscheidet über das Ansehen eines Parlamentes, sondern die Qualität der Arbeit. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Das ständige Rufen nach weniger Abgeordneten halte ich für den falschen Schwerpunkt der Debatte.
Bei Verdacht von Preisabsprachen bei Feuerwehrfahrzeugen: Gemeinden können sich an das Bundeskartellamt wenden
Betroffene Gemeinden können beim Bundeskartellamt erfragen, ob von ihnen angeschaffte Feuerwehrfahreuge in den Listen der Firmen aufgeführt sind, die verdächtigt sind, Preisabsprachen getroffen zu haben. Der hierfür relevante Zeitraum liegt zwischen 2001 und Mai 2009. Dies ist der Zeitraum, zu dem das Bundeskartellamt ermittelt hat. Dies geht aus Informationen hervor, die Innenminister Klaus Schlie den Landtagsabgeordneten Werner Kalinka und Markus Matthießen auf deren Anfrage übermittelt hat. Kalinka und Matthießen hatten sich am 3. März 2011 an den Minister gewandt, nachdem entsprechende Vorwürfe bekannt geworden waren.
1000 Widerstandshandlungen 2010 gegen Polizeibeamte in Schleswig-Holstein
Im Jahr 2010 hat es in Schleswig-Holstein rund 1.000 Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte gegeben. Dies sind rund 20 pro Woche, also 3 an einem Tag. Bei den Widerständen wurden nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) 282 Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt. Die Zahlen machen eindrucksvoll deutlich, dass deutlicher diejenigen zur Verantwortung gezogen werden müssen, die Amtsträger körperlich attakieren. Ob Polizeibeamte, Vollstreckungsbeamte oder andere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – sie arbeiten für den Staat. Deshalb sind Widerstandshandlungen auch Angriffe gegen die staatliche Ordnung.