Festlegungen zur Rente – gut und vertrauensbildend

Als „gut und vertrauensbildend“ hat der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka die Einigung der Berliner Koalition zur Rente bezeichnet. Ein bis 2025 garantiertes stabiles Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent wie auch ein Beitragssatz von maximal 20 Prozent würden das Vertrauen in die Rente und ihre dauerhafte Stabilität steigern. Die Leitgedanken Gerechtigkeit und Solidarität seien gut in Einklang gebracht worden. Kalinka: „Basis des Rentensystems ist das Vertrauen.“

Sehr lobenswert seien weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Der Abgeordnete: „Wir haben im Landtag anlässlich der Erörterung des Berichtes der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten deutlich darauf hingewiesen, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Eine Durchschnittsrente in Höhe von derzeit rund 700 Euro ist für Menschen, die durch Unfälle oder Erkrankungen mitten aus dem Erwerbsleben gerissen werden, keine einfache Situation.“

Die Mütterrente behalte ihren Stellenwert. Die Ausweitung des Kreises der Berechtigten werde von den Betroffenen als positiv empfunden werden.

Grundsicherung: Einvernehmen im Sozialausschuss

Eine der Gerechtigkeitslücken bei der Rente: Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung. Sie beträgt derzeit rd. 715 Euro. Wer zum Beispiel durch einen Unfall seine Berufstätigkeit aufgeben muss, steht meist in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Alter erhalten in Schleswig-Holstein rd. 40000 Menschen. Wer vorher in die Altersvorsorge etwas eingezahlt hat, dem wird dies angerechnet. Das ist nicht gerecht. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, hat das Problem in ihrem jüngsten Bericht angesprochen. Der Sozialausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von MdL Werner Kalinka hat sich im breiten Einvernehmen dafür ausgesprochen, im Bund eine Änderung herbeizuführen (Drucksache 19/510).

Jede Gerechtigkeitslücke ist eine Mahnung

„3.323 Eingaben an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Jahr 2016 – das sind rund zehn pro Tag. Ende 2017 werden es rd. 80.000 Petitionen sein, die an das Amt seit seinem Bestehen gerichtet wurden. Viele machen deutlich, dass es Gerechtigkeitslücken in unseren sozialen Systemen gibt. Wir müssen uns damit beschäftigen, sie abzubauen. Jede berechtigte Eingabe ist eine Mahnung“. Mit diesem Appell bilanzierte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka den 111-seitigen Bericht für das vergangene Jahr.

Kalinka: „Wir müssen uns bewusst sein, dass es häufig um Menschen mit einem knappen Geldbeutel geht. Und um Menschen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind. Zu wenig Transparenz, zu langes Warten – solch belastende Faktoren müssen möglichst vermieden werden.“

Besonders bitter sei es für voll erwerbsunfähige Menschen. Die durchschnittliche Höhe einer Rente bei voller Erwerbsminderung betrage derzeit 711 Euro. Zwar habe der Bund Weichen für Erhöhungen gestellt, es müsse aber weiter erörtert werden, ob dies ausreiche.

40.000 Menschen seien in Schleswig-Holstein im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Renten und Altersvorsorgeleistungen würden vollständig angerechnet. Kalinka: „Dies ist nicht gerecht, wie die Bürgerbeauftragte zu Recht mahnt. Ein Teil sollte mindestens nicht angerechnet werden.“

Beim Thema Pflege gehe es vor allem um die Zeit, die für die pflegedürftigen Menschen zur Verfügung stünde und um Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnbereiches. Auch dies seien zwei Themen, die besondere Aufmerksamkeit finden sollten.

„450 Petitionen gab es zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung. Sie umfassen verschiedene Bereiche. Dies überrascht angesichts der Vielfalt der Fragestellungen beim Thema Gesundheit nicht. Es überzeugt vor allem nicht, daraus die Folgerung zu ziehen, dass deshalb eine „solidarische, beitragsfinanzierte Versicherung erneut diskutiert“ werden soll,“ so Kalinka.