Die SPD bewegt sich

„Aus der Diskussion um die Grundrente hat die SPD offenbar gelernt. Während sie damals zunächst noch dafür war, diese bedingungslos auszuzahlen, so spricht sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aus. Interessant,“ so der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka. Heil bezeichnet ein bedingungsloses Grundeinkommen als weder praxisnah noch vernünftig.

Er sei zwar für eine menschenwürdige Grundsicherung, so wird der Minister mit folgendem Zusatz zitiert: „Zugleich muss Arbeit aber einen Unterschied machen – für Lohn und Einkommen wie für die soziale Absicherung.“ Kalinka: „Willkommen bei der CDU, Herr Minister.“

Bei der Grundsicherung gilt die Bedürftigkeit

21.300 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein erhalten Grundsicherung. Rund 613.400 beziehen eine Altersrente der Rentenversicherung. Nach 35 Versicherungsjahren beträgt diese in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1.246 Euro, dies ist Platz sieben im Bundesvergleich. Das Saarland liegt mit 1.343 Euro an der Spitze. Rund 650.000 Schleswig-Holsteiner sind älter als 65 Jahre.

Der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:

„Die Grundsicherung gewährt Hilfe bei Bedürftigkeit. Aus dem Gedanken der Grundsicherung auf die Grundrente zu folgern, wie es SPD und DGB tun, muss dann auch bedeuten, dort die Bedürftigkeit zum Maßstab zu machen. Alles andere wäre ungerecht. Die SPD ist aufgefordert, ihre Position zu verändern und auch bei der Grundrente dem Grundgedanken zu folgen, nach dem die Regierung ihres Bundeskanzlers Gerhard Schröder 2003 die Grundsicherung auf den Weg gebracht hat. Dies entspricht den Prinzipien der Gerechtigkeit und Solidarität.

Das System der Rente ist geprägt von Vertrauen, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Grundsatz, dass derjenige, der mehr einzahlt, auch mehr ausgezahlt bekommt. Es ist seit Jahrzehnten wesentliche Säule der Alterssicherung in Deutschland. Auch von daher kann das Thema Grundsicherung nicht mit dem Thema Grundrente gleichgesetzt werden.

Es gibt Härten, von denen besonders Frauen, Geringverdiener oder aus Gesundheitsgründen aus dem Berufsleben Ausgeschiedene betroffen sind. Dies soll in keiner Weise in Frage gestellt werden. Sie benötigen zusätzliche Unterstützung – wie dies in der Vergangenheit ja auch schon geschehen und weiter zusätzlich nötig ist. Die Grundsicherung ist eine Möglichkeit, ihnen zu helfen. Im Landtag haben wir zum Beispiel den Appell an den Bund gerichtet, die Erwerbsminderungsrenten stärker zu erhöhen. Sie liegen mit durchschnittlich rund 750 Euro in einer Höhe, die deutlich zu gering ist.“

Grundsicherung: Einvernehmen im Sozialausschuss

Eine der Gerechtigkeitslücken bei der Rente: Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung. Sie beträgt derzeit rd. 715 Euro. Wer zum Beispiel durch einen Unfall seine Berufstätigkeit aufgeben muss, steht meist in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Alter erhalten in Schleswig-Holstein rd. 40000 Menschen. Wer vorher in die Altersvorsorge etwas eingezahlt hat, dem wird dies angerechnet. Das ist nicht gerecht. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, hat das Problem in ihrem jüngsten Bericht angesprochen. Der Sozialausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von MdL Werner Kalinka hat sich im breiten Einvernehmen dafür ausgesprochen, im Bund eine Änderung herbeizuführen (Drucksache 19/510).

Pflege, Altersarmut, Kita Themen im Sozialausschuss

Gut drei Stunden intensive und sachliche Beratungen im Sozialausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von MdL Werner Kalinka. Auf der Tagesordnung: Die Pflegeberufeausbildung, die Ergebnisses des Branchen-Checks Pflege, Bericht der Landesregierung zur Neubesetzung des UKSH-Vorstandes für Krankenpflege, Patientenservice und Personalangelegenheiten, bürgerschaftliches Engagement würdigen – Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen, Bericht der Landesregierung zur Neuordnung der Kita-Gesetzgebung (Drucksache 19/669), Altersvorsorge verbessern – Altersarmut bekämpfen, Ungerechtigkeiten bei der Grundsicherung im Falle der Erwerbsminderung.

Altersarmut, Gerechtigkeit, Rente Themen im Landtag und Sozialausschuss

Wie kann Altersarmut vermieden, wie können die Renten sicherer gemacht werden – zentrale sozialpolitische Frage, die weder einfach noch schnell zu lösen ist. Im Landtag haben wir dazu eine sachliche und konstruktive Debatte gehabt. Anlass war der Hinweis der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, dass diejenigen, die in die Rente eingezahlt haben, nicht mehr als diejenigen im Falle der Grundsicherung oder Erwerbsminderung erhalten, die keine Beiträge geleistet haben. Dies sind in Schleswig-Holstein rd. 40.000 Personen. Als gerecht werden die Betroffenen die jetzigen Regelungen nicht empfinden. Wir wollen über den Bund dies verändern und die Themen soziale Sicherheit, Rente und Vermeidung von Altersarmut intensiv im Sozialausschuss des Landtages erörtern.

Jede Gerechtigkeitslücke ist eine Mahnung

„3.323 Eingaben an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Jahr 2016 – das sind rund zehn pro Tag. Ende 2017 werden es rd. 80.000 Petitionen sein, die an das Amt seit seinem Bestehen gerichtet wurden. Viele machen deutlich, dass es Gerechtigkeitslücken in unseren sozialen Systemen gibt. Wir müssen uns damit beschäftigen, sie abzubauen. Jede berechtigte Eingabe ist eine Mahnung“. Mit diesem Appell bilanzierte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka den 111-seitigen Bericht für das vergangene Jahr.

Kalinka: „Wir müssen uns bewusst sein, dass es häufig um Menschen mit einem knappen Geldbeutel geht. Und um Menschen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind. Zu wenig Transparenz, zu langes Warten – solch belastende Faktoren müssen möglichst vermieden werden.“

Besonders bitter sei es für voll erwerbsunfähige Menschen. Die durchschnittliche Höhe einer Rente bei voller Erwerbsminderung betrage derzeit 711 Euro. Zwar habe der Bund Weichen für Erhöhungen gestellt, es müsse aber weiter erörtert werden, ob dies ausreiche.

40.000 Menschen seien in Schleswig-Holstein im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Renten und Altersvorsorgeleistungen würden vollständig angerechnet. Kalinka: „Dies ist nicht gerecht, wie die Bürgerbeauftragte zu Recht mahnt. Ein Teil sollte mindestens nicht angerechnet werden.“

Beim Thema Pflege gehe es vor allem um die Zeit, die für die pflegedürftigen Menschen zur Verfügung stünde und um Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnbereiches. Auch dies seien zwei Themen, die besondere Aufmerksamkeit finden sollten.

„450 Petitionen gab es zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung. Sie umfassen verschiedene Bereiche. Dies überrascht angesichts der Vielfalt der Fragestellungen beim Thema Gesundheit nicht. Es überzeugt vor allem nicht, daraus die Folgerung zu ziehen, dass deshalb eine „solidarische, beitragsfinanzierte Versicherung erneut diskutiert“ werden soll,“ so Kalinka.

Grundsicherung: Seit 2003 mehr als Verdoppelung der Zahl der Leistungsempfänger

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung hat sich in Schleswig-Holstein seit deren Einführung im Jahr 2003 mehr als verdoppelt. Dies geht aus der Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Werner Kalinka (CDU) hervor. 2003 bezogen im nördlichsten Bundesland 17. 517 Personen Grundsicherung, 2016 waren es bereits 39.305.

Die sozialen Probleme sind in Schleswig-Holstein nicht kleiner, sondern größer geworden

CDA-Landesvorsitzender Werner Kalinka:„“Mehr als 300 000 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein werden durch soziale Leistungen unterstützt. Dies sind mehr als 10% der Bevölkerung. Die Tendenz ist weiter steigend. In den vergangenen fünf Jahren dürften die Ausgaben für Sozialleistungen um rund 20% gestiegen sein. Die sozialen Probleme in Schleswig-Holstein sind in den vergangenen Jahren nicht kleiner, sondern größer geworden.

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Die sozialen Probleme sind in Schleswig-Holstein nicht kleiner, sondern größer geworden

Werner Kalinka:„“Mehr als 300 000 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein werden durch soziale Leistungen unterstützt. Dies sind mehr als 10% der Bevölkerung. Die Tendenz ist weiter steigend. In den vergangenen fünf Jahren dürften die Ausgaben für Sozialleistungen um rund 20% gestiegen sein. Die sozialen Probleme in Schleswig-Holstein sind in den vergangenen Jahren nicht kleiner, sondern größer geworden.

Betroffen sind Ältere und Jüngere, sind alle Generationen, sogar die Jüngsten. Rund 1/3 der Kinder wachsen in Teilen von Städten und von ländlichen Regionen von der Geburt an unter Sozialleistungsbedingungen auf. Die Altersarmut nimmt zu. 40 000 Menschen sind es schon derzeit, die Hilfe durch Grundsicherung benötigen. Es gehört keine Prognosefähigkeit dazu, von einem weiteren deutlichen Anstieg auszugehen. Auch Bürger, die zum Beispiel eine Insolvenz erlitten haben, sind häufig in der Armutsfalle. Armut ist ein potentielles Risiko für viele Menschen im Land.

Soziale Gerechtigkeit ist ein wichtiger Maßstab für eine Gesellschaft. Wir haben auf die Bedeutung des Themas und auf die Entwicklung seit einem guten Jahrzehnt aufmerksam gemacht, zum Beispiel durch unser Programm „Die soziale Balance wahren“. Eine familien- und generationenbetonte Sozialpolitik muss wieder einen größeren Stellenwert in Schleswig-Holstein bekommen. Es muss mehr getan werden, damit weniger Kinder und Jugendliche unter den Bedingungen sozialer Hilfeleistungen aufwachsen müssen. Und die Anstrengungen müssen erheblich intensiviert werden, der Altersarmut und ihrem Anstieg entgegen zu treten.“

Finanzielle Not ist auch in Deutschland ein Thema

CDA-Landesvorsitzender Werner Kalinka:

„Immer mehr Ältere haben Probleme, Arbeit zu finden. Immer mehr Ältere haben Schulden, ein geringes Einkommen und/oder sind auf Grundsicherung angewiesen. Nicht nur Bürger, auch viele Rentner sind darauf angewiesen, durch einen Mini-Job halbwegs über die Runden zu kommen. Der neueste Schuldenreport macht deutlich: Armut bleibt auch in Deutschland ein Thema.

Betroffen sind gerade auch viele Frauen, die nicht oder wenig gearbeitet haben, weil sie sich um die Kindererziehung gekümmert haben. Oder Selbständige, die keine oder keine ausreichende Altersversorgung haben.

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