Lebhafte Debatte zur Krankenversicherung der Beamten

Beamte und Krankenversicherung – ein langweiliges Thema? Keinesfalls, wie die Debatte des Landtages zeigt. Engagiert und temperamentvoll haben wir diskutiert. In meinem Beitrag habe ich deutlich gemacht, dass man nur etwas verändern sollte, wenn dies auch wirklich eine Verbesserung ist. Mehrkosten sind – zumindest zunächst – sicher, wenn es eine Wahlmöglichkeit gibt. Und: Einmal getroffene Entscheidung sind unwiderruflich. Würden Abrechnungen einfacher? Um dies zu erreichen, wäre eine Beihilfe-App gut, statt immer noch die Abrechnungen schriftlich einreichen zu müssen. 2019 wollen wir im Landeshaus darüber sprechen, ob es weitere Veränderungen / Verbesserungen im öffentlichen Dienst geben wird. Auch das Thema Krankenversicherung wird in den Ausschüssen beraten werden.

Unwiderrufliche Entscheidung

Werner Kalinka, Abgeordneter der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (17.01.2019) zum Thema „Gesetzentwurf für pauschale Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamte“:

„Zum Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion (Drs. 19/1138 neu) über die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte ist festzustellen, dass die einmal getroffenen Entscheidung dann unwiderruflich ist. Das hat seine zwei Seiten. Wir werden im Ausschuss darüber im Einzelnen beraten.

Über das Thema des SSW-Antrags zur Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Drs. 19/1070) haben wir ähnlich bereits im zweiten Halbjahr 2017 im Landtag diskutiert. Das Thema ist also nicht neu. Wir werden in 2019 über alle für die Beamtinnen und Beamten relevanten Themen sprechen.“

Jede Gerechtigkeitslücke ist eine Mahnung

„3.323 Eingaben an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Jahr 2016 – das sind rund zehn pro Tag. Ende 2017 werden es rd. 80.000 Petitionen sein, die an das Amt seit seinem Bestehen gerichtet wurden. Viele machen deutlich, dass es Gerechtigkeitslücken in unseren sozialen Systemen gibt. Wir müssen uns damit beschäftigen, sie abzubauen. Jede berechtigte Eingabe ist eine Mahnung“. Mit diesem Appell bilanzierte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka den 111-seitigen Bericht für das vergangene Jahr.

Kalinka: „Wir müssen uns bewusst sein, dass es häufig um Menschen mit einem knappen Geldbeutel geht. Und um Menschen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind. Zu wenig Transparenz, zu langes Warten – solch belastende Faktoren müssen möglichst vermieden werden.“

Besonders bitter sei es für voll erwerbsunfähige Menschen. Die durchschnittliche Höhe einer Rente bei voller Erwerbsminderung betrage derzeit 711 Euro. Zwar habe der Bund Weichen für Erhöhungen gestellt, es müsse aber weiter erörtert werden, ob dies ausreiche.

40.000 Menschen seien in Schleswig-Holstein im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Renten und Altersvorsorgeleistungen würden vollständig angerechnet. Kalinka: „Dies ist nicht gerecht, wie die Bürgerbeauftragte zu Recht mahnt. Ein Teil sollte mindestens nicht angerechnet werden.“

Beim Thema Pflege gehe es vor allem um die Zeit, die für die pflegedürftigen Menschen zur Verfügung stünde und um Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnbereiches. Auch dies seien zwei Themen, die besondere Aufmerksamkeit finden sollten.

„450 Petitionen gab es zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung. Sie umfassen verschiedene Bereiche. Dies überrascht angesichts der Vielfalt der Fragestellungen beim Thema Gesundheit nicht. Es überzeugt vor allem nicht, daraus die Folgerung zu ziehen, dass deshalb eine „solidarische, beitragsfinanzierte Versicherung erneut diskutiert“ werden soll,“ so Kalinka.