Wo Datenschutz notwendig ist, muss er erfolgen

„Die bisherige Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist offenbar im Wesentlichen im grünen Bereich. Die Aussagen der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen zeigen, dass mit Augenmaß und Angemessenheit die vielfach nicht einfachen Veränderungen aufgrund der EU-Vorgaben vorgenommen werden. So haben wir es uns auch seitens des Landtages gewünscht. Ich habe dies bei der Verabschiedung des Gesetzes 2018 zum Ausdruck gebracht“, so der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka. Er danke dem ULD, dass es nicht dramatisiere, sondern um eine faire Bilanz bemüht sei. Und mit Tipps und Vorschlägen dazu beitrage, die praktische Handhabbarkeit der umfangreichen Grundverordnung zu erleichtern.

Wichtig sei und bleibe der Dialog. Unternehmen wie Privatpersonen könnten und sollten sich gern präventiv wie bei bereits entstandenen Problemen an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wenden. Kalinka: „Es geht doch darum, den notwendigen Datenschutz sicher zu stellen. Dies liegt im Interesse aller, die betroffen sind. Und manchmal denkt man, ist das wirklich nötig – bis durch konkrete Fälle, von denen man hört oder durch eigene Betroffenheit die Notwendigkeit sichtbar wird. Sicherer Schutz der Daten wird in einer immer stärker werdenden digitalisierten und globalisierten Welt immer bedeutsamer.“

Beim Datenschutz herrscht Sicherheit in Schleswig-Holstein

Die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie (EU) 2016/680 markieren eine neue Datenschutz-Epoche auch für Schleswig-Holstein. Die Verordnung setzt zwingendes Recht, Europa wirkt direkt. Die Umsetzung in nationales Recht war und ist eine sehr arbeitsintensiv. Sie verlangt Pflichten, Freiheiten und Sicherheit bei der Digitalisierung kompatibel und praktikabel zu regeln. Der Landtag hat das Gesetz (Drucksache 19/429) verabschiedet. Damit treten EU-Verordnung und Richtlinie – mehr als 30 Gesetze sind schon jetzt betroffen – zeitgerecht in Kraft. Wir werden einige Regelungen nach einem Jahr überprüfen. Und, um Besorgnissen entgegen zu treten: Probleme und mögliche Fehler bei der Umsetzung sollten im Dialog ausgeräumt werden. Aus der Landtagsdebatte.

Das neue Datenschutzrecht – nächste Woche im Landtag

Über das neue Datenschutzrecht wird viel diskutiert. Was kommt auf das ULD, die Verwaltungen und die Unternehmen zu, welche neuen Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger? Welche Grundnormen gelten, welche Gesetze sind betroffen? Sehr komplexe, häufig schwierige Sachverhalte. Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die vor zwei Jahren vom europäischen Parlament beschlossen wurde. Sie gilt künftig im nationalen Recht verbindlich. Europa wirkt dann direkt. Dies ist ein neuer Abschnitt in den Beziehungen zwischen der EU und den Ländern. Die Landesregierung hat dazu im Januar 2018 einen 238seitigen Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 19/429) vorgelegt, der seither im Landeshaus sehr intensiv beraten wird. Der Landtag soll nächste Woche entscheiden.