Gute Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten

Beim Datenschutz wird in Schleswig-Holstein eine gute Arbeit geleistet. Ein durchaus nicht selten schwieriges, kompliziertes Thema, bei dem unterschiedliche Sichtweisen und Interessen zu einer Lösung geführt werden müssen. Das Landesdatenschutzzentrum mit Marit Hansen an der Spitze leistet dazu eine sehr gute Arbeit. Sie ist seit 2015 Landesdatenschutzbeauftragte, zuvor war sie stellvertretende. Marit Hansen und ihr Team arbeiten sehr gut und lösungsorientiert, auch in der Beratung der Bürgerinnen und Bürger. Der jährliche Bericht und die Sommerakademie unterstreichen dies immer wieder eindrucksvoll. Ein guter, fairer Datenschutz ist für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen wichtig. Wird er richtig gehandhabt, ist er für alle ein Gewinn.

Wo Datenschutz notwendig ist, muss er erfolgen

„Die bisherige Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist offenbar im Wesentlichen im grünen Bereich. Die Aussagen der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen zeigen, dass mit Augenmaß und Angemessenheit die vielfach nicht einfachen Veränderungen aufgrund der EU-Vorgaben vorgenommen werden. So haben wir es uns auch seitens des Landtages gewünscht. Ich habe dies bei der Verabschiedung des Gesetzes 2018 zum Ausdruck gebracht“, so der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka. Er danke dem ULD, dass es nicht dramatisiere, sondern um eine faire Bilanz bemüht sei. Und mit Tipps und Vorschlägen dazu beitrage, die praktische Handhabbarkeit der umfangreichen Grundverordnung zu erleichtern.

Wichtig sei und bleibe der Dialog. Unternehmen wie Privatpersonen könnten und sollten sich gern präventiv wie bei bereits entstandenen Problemen an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wenden. Kalinka: „Es geht doch darum, den notwendigen Datenschutz sicher zu stellen. Dies liegt im Interesse aller, die betroffen sind. Und manchmal denkt man, ist das wirklich nötig – bis durch konkrete Fälle, von denen man hört oder durch eigene Betroffenheit die Notwendigkeit sichtbar wird. Sicherer Schutz der Daten wird in einer immer stärker werdenden digitalisierten und globalisierten Welt immer bedeutsamer.“

Gut, dass das ULD wachsam ist

„Gut, dass das ULD wachsam ist“, so der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka. Das Vorhaben von Apple zur Verfilmung von Häusern und Grundstücken sei genauso „sehr kritikwürdig“ wie Aufzeichnungen auf Toiletten von Campingplätzen oder in anderen Intimbereichen. Kalinka: „Datenschutz und der Schutz der Intimsphäre haben einen deutlichen Vorrang vor allen anderen Interessen. Die Grenzen müssen klar gezogen werden.“

Zum Thema Verfilmung der Grundstücke müsse der Bund prüfen, wie er für internationale Konzerne einzuhaltende Regeln künftig festlegen wolle. Der Schutz der Bürger vor unverhältnismäßiger Preisgabe persönlicher Daten und Überrumpelungsattacken müsse klar Vorrang haben.

Apple müsse deutlich transparenter sein. Kalinka: „Man muss sich das einmal vorstellen: Da soll ein ganzes Bundesland verfilmt werden und man hält es nicht einmal für nötig, darüber vorher an relevanter Stelle zu informieren.“ Es sei zu hoffen, dass Apple von dem Vorhaben Abstand nehme.

Die Sommerakademie – Kompliment an das ULD-Team

Imponierend, was auf der Sommerakademie 2018 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) von 9 bis 17 Uhr den rd. 500 Gästen in Kiel geboten wurde. Sehr informative Referate, gute Diskussionen, 12 aktuelle präzise Infobörsen des ULD-Teams. Kiels OB Dr. Ulf Kämpfer und Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, gingen in ihren Eingangs-Statements lebendig und locker, aber mit Inhalt und Betrachtungstiefe auf die Digitalisierung und den Datenschutz ein. Schlussrunde: Burkhard Peters (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Prof. Heiner Dunckel (SPD) und ich unter der Leitung von Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes. Kompliment an sie und das ULD-Team für einen Tag, der das Thema Datenschutz lebensnah präsentierte.

Das neue Datenschutzrecht – nächste Woche im Landtag

Über das neue Datenschutzrecht wird viel diskutiert. Was kommt auf das ULD, die Verwaltungen und die Unternehmen zu, welche neuen Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger? Welche Grundnormen gelten, welche Gesetze sind betroffen? Sehr komplexe, häufig schwierige Sachverhalte. Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die vor zwei Jahren vom europäischen Parlament beschlossen wurde. Sie gilt künftig im nationalen Recht verbindlich. Europa wirkt dann direkt. Dies ist ein neuer Abschnitt in den Beziehungen zwischen der EU und den Ländern. Die Landesregierung hat dazu im Januar 2018 einen 238seitigen Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 19/429) vorgelegt, der seither im Landeshaus sehr intensiv beraten wird. Der Landtag soll nächste Woche entscheiden.