6,2 Mio. Euro Unterstützung für Opfer von Leid und Unrecht

„Das Symposium vom 28./29. November 2018 hier im Landtag hat uns in bedrückendster Form die Augen geöffnet, was Kinder und Jugendliche in Heimen und Einrichtungen erlitten haben. Für uns war klar: Dies muss mit allen noch verfügbaren Möglichkeiten aufgearbeitet werden. Ich möchte noch einmal denjenigen besonders danken, die den Mut und die Kraft hatten, über das Schlimme zu berichten. Und ich möchte Minister Dr. Heiner Garg danken, sich gemeinsam mit dem Sozialausschuss und den Betroffenen auf den Weg der Aufarbeitung gemacht zu haben.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung von Prof. Cornelius Borck und seinem Team – wir haben im Januar 2021 im Sozialausschuss über die bisherigen Ergebnisse beraten – macht deutlich: Dass, was uns geschildert wurde, ist wahr. Verstöße gegen die Menschenwürde, Medikamentenmissbrauch und Medikamentenerprobung, Gewalt, eine systematische Herabwürdigung der Persönlichkeit und das Absprechen der Bildungsfähigkeit waren in einem Teil der Heime und Einrichtungen bitterer Alltag.

Dass mehr Aufarbeitung zumindest auch im Nachhinein möglich ist, ist inzwischen belegt. Ich danke Prof. Borck und seinem Team für die herausragende Arbeit. Es ist zu wünschen, dass dieser Weg auch in anderen Bundesländern gegangen wird. Das sind wir den Opfern schuldig, denen die Kindheit und Jugend geraubt und oft schwerer Schaden für das gesamte Leben zugefügt wurde.

Über die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Heesterberg in Schleswig wie in anderen Einrichtungen bis Ende der 60er Jahre kann es keine Zweifel mehr geben. Erst seit Anfang der 70er Jahre, als die Verantwortung für die Aufsicht ins Sozialministerium gewechselt war, sind deutliche Veränderungen erkennbar. Dass den gedemütigten jungen Menschen lange Zeit nicht oder nicht ausreichend geglaubt wurde, tat ihnen zudem sehr weh.

Mit den Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene (DS 19/2795) in Höhe von 6,2 Mio. Euro – je nach Inanspruchnahme bis 2030 gestaffelt – soll jenen geholfen werden, die aus dem Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe wegen des Versäumnisses der Antrags- und Anmeldefrist bislang keine Anerkennungsleistungen erhalten haben. Es sind Betroffene, die bis 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrien des Landes untergebracht waren. Wir appellieren an die betroffenen Unternehmen der Pharma-Industrie wie frühere Träger von Einrichtungen, sich ihrer Verantwortung -auch finanziell- zu stellen.

Wir sprechen uns dafür aus, dass die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle in Schleswig-Holstein der Stiftung Anerkennung und Hilfe solange wie nötig fortgesetzt wird. Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Dank gebührt Frau Christiansen und Frau Toelch für ihre sehr engagierte Arbeit. Die notwendigen Finanzmittel stehen bereit, der Opferhilfefonds ist im Landeshaushalt mit insgesamt 7,5 Mio. Euro hinterlegt.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgt in Schleswig-Holstein nicht nur bis 1975, sondern inzwischen bis 1990. Mögen andere Bundesländer diesem Weg folgen.

Auch späte Aufklärung ist möglich

Zu dem Zwischenbericht über den Medikamentenversuchen an Heimkindern äußert sich der CDU-Fachsprecher Werner Kalinka heute in Kiel:

„Der dem Sozialausschuss am Donnerstag (9. Januar 2020) vorgelegte Zwischenbericht zum Schicksal von Heimkindern ist erschütternd: Medikamente wurden verwendet, ohne zugelassen gewesen zu sein und um Geld zu sparen – und dies nicht als Einzelfall, sondern muss als systematisch angesehen werden. Dafür wurden schutzlose Menschen missbraucht. Eine Aufklärung und Einwilligung ist nirgendwo dokumentiert. Es besteht also begründeter Anlass zu der Einschätzung, dass dies nicht erfolgt ist. Zudem wurden Betroffene in schwerer Weise diffamiert. Im damaligen Sprachgebrauch finden sich Worte wie „Irrenanstalt“, „Idiot“, „Schwachsinn“. Der Werdegang und das weitere Leben Betroffener ist erheblich beeinträchtigt, zum Teil schwer geschädigt worden.

Heime und Kliniken, in denen Medikamente angewandt wurden, wurden zum Teil als „Prüfstellen“ beschönigend deklariert. Dies geschah offenbar in einem länderübergreifenden Verbund.

Das Wissen Betroffener ist von großer Bedeutung. In Archiven lagern Tausende von Akten aus damaliger Zeit, die zum Teil auch jetzt noch nicht genauer angesehen wurden. Die Lektüre von Fachzeitschiften aus damaliger Zeit hat wichtige Hinweise erbracht.

Unser Weg der konsequenten Aufklärung ist genau der richtige und hat bereits jetzt zu Ergebnissen geführt. Wir werden ihn fortsetzen. Als wir beim Symposium im November 2018 im Landeshaus vom Ausmaß des schweren Leides in den 50er, 60er und zum Teil 70er Jahre erfuhren, war klar: Alles, was wir tun können muss getan werden um aufzuklären.

Wir haben im Sozialausschuss und im Landtag Anfang 2019 einstimmig beschlossen, dass alle dazu infrage kommenden Akten und Informationen des Landesarchivs, wie die aller in Frage kommenden früheren Träger, Kliniken, Heime, Einrichtungen und pharmazeutischen Unternehmen vollumfänglich für die Aufarbeitung zur Verfügung gestellt und genutzt werden sollen und alle relevanten Aspekte, insbesondere auch der Erziehungsmethoden und Gewalt, aufgearbeitet werden. Der Auftrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung ist daraufhin erweitert worden.

Es zeigt sich: Auch eine späte Aufklärung ist möglich. Sehr unterstützen dabei Betroffene, die den Mut und die Kraft hatten und haben, über ihr Leid zu berichten, wie beim Symposium im Landeshaus, in Medien, im Sozialausschuss.“