Abschlussbericht zu Medikamentenversuchen 1949 – 1975 liegt vor

Der im Sozialausschuss des Landtages am 22. April 2021 vorgestellte Abschlussbericht zu den Medikamentenversuchen in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in den Erwachsenen-, Kinder- Jugendpsychiatrien in den Jahren 1949 bis 1975 ist ein zutiefst erschütterndes Dokument des Leids und Unrechts, was geschehen ist.

Auf dem Symposium 2018 im Landeshaus haben Sozialausschuss und Sozialministerium intensiv mit der Aufarbeitung der Vergangenheit begonnen. Von zentraler Bedeutung war der Beschluss des Landtages auf Empfehlung des Sozialausschusses, dass alle Akten zu öffnen sind. Dadurch ist es weiter gelungen, belastbar Licht in ein schlimmes Dunkel der Vergangenheit zu bringen. Es hat sich bestätigt, was Opfer – wie auf dem Symposium – berichtet hatten.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Februar diesen Jahres rd. 6,2 Mio. Euro bereit gestellt, um allen Anspruchsberechtigten bis 1975, die bislang noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, dies zu ermöglichen. Zudem wird die Anlauf- und Beratungsstelle weiter arbeiten. So lange, wie nötig. Auch hier habe ich mich sehr engagiert.

Wir beabsichtigen, ein weiteres Symposium Anfang 2022 durchzuführen. Auch auf meine Initiative läuft inzwischen die weitere Aufarbeitung bis 1990. Wir erwarten den Bericht Ende 2020. Diese weitere Aufarbeitung gibt es derzeit nach meiner Kenntnis nur in Schleswig-Holstein. Prof. Cornelius Borck, Dr. Christof Beyer und dem Team gebührt großer Dank für die beeindruckende Arbeit.

Auch späte Aufklärung ist möglich

Zu dem Zwischenbericht über den Medikamentenversuchen an Heimkindern äußert sich der CDU-Fachsprecher Werner Kalinka heute in Kiel:

„Der dem Sozialausschuss am Donnerstag (9. Januar 2020) vorgelegte Zwischenbericht zum Schicksal von Heimkindern ist erschütternd: Medikamente wurden verwendet, ohne zugelassen gewesen zu sein und um Geld zu sparen – und dies nicht als Einzelfall, sondern muss als systematisch angesehen werden. Dafür wurden schutzlose Menschen missbraucht. Eine Aufklärung und Einwilligung ist nirgendwo dokumentiert. Es besteht also begründeter Anlass zu der Einschätzung, dass dies nicht erfolgt ist. Zudem wurden Betroffene in schwerer Weise diffamiert. Im damaligen Sprachgebrauch finden sich Worte wie „Irrenanstalt“, „Idiot“, „Schwachsinn“. Der Werdegang und das weitere Leben Betroffener ist erheblich beeinträchtigt, zum Teil schwer geschädigt worden.

Heime und Kliniken, in denen Medikamente angewandt wurden, wurden zum Teil als „Prüfstellen“ beschönigend deklariert. Dies geschah offenbar in einem länderübergreifenden Verbund.

Das Wissen Betroffener ist von großer Bedeutung. In Archiven lagern Tausende von Akten aus damaliger Zeit, die zum Teil auch jetzt noch nicht genauer angesehen wurden. Die Lektüre von Fachzeitschiften aus damaliger Zeit hat wichtige Hinweise erbracht.

Unser Weg der konsequenten Aufklärung ist genau der richtige und hat bereits jetzt zu Ergebnissen geführt. Wir werden ihn fortsetzen. Als wir beim Symposium im November 2018 im Landeshaus vom Ausmaß des schweren Leides in den 50er, 60er und zum Teil 70er Jahre erfuhren, war klar: Alles, was wir tun können muss getan werden um aufzuklären.

Wir haben im Sozialausschuss und im Landtag Anfang 2019 einstimmig beschlossen, dass alle dazu infrage kommenden Akten und Informationen des Landesarchivs, wie die aller in Frage kommenden früheren Träger, Kliniken, Heime, Einrichtungen und pharmazeutischen Unternehmen vollumfänglich für die Aufarbeitung zur Verfügung gestellt und genutzt werden sollen und alle relevanten Aspekte, insbesondere auch der Erziehungsmethoden und Gewalt, aufgearbeitet werden. Der Auftrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung ist daraufhin erweitert worden.

Es zeigt sich: Auch eine späte Aufklärung ist möglich. Sehr unterstützen dabei Betroffene, die den Mut und die Kraft hatten und haben, über ihr Leid zu berichten, wie beim Symposium im Landeshaus, in Medien, im Sozialausschuss.“

Ein wichtiger Tag für Heimkinder im Landeshaus

Viele Jahre wurde öffentlich kaum etwas von dem bekannt, was in den 50er bis Anfang der 70er Jahre in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wie der Behindertenhilfe geschah: Gewalt, Misshandlungen, Inkaufnahme des Todes Schutzbefohlener, Vergewaltigungen, Festbinden in Zwangsjacken, Medikamentenversuche, Ausnutzen der Arbeitskraft, ständige Drohungen. Betroffene haben ihr schweres Leid auf einem Symposium im Landeshaus am 28./29. Nov. 2018 geschildert. Höchster Respekt für diesen Mut, diese Offenheit!  Der Beschluss des Sozialausschusses (Drucksache 19/1174) weist Wege zur weiteren Aufarbeitung, zur weiteren Hilfe und bekundet, dass auch das Land in Verantwortung zu den Geschehnissen steht. Ein wichtiger Tag im Landeshaus – auch der Landtag hat die Erklärung einstimmig beschlossen:

Sozialausschuss: Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen

Der Sozialausschuss des Landtages hat in seiner gestrigen Sitzung (Donnerstag) einstimmig eine Erklärung zu den schweren Verfehlungen in Heimen in früheren Jahren verabschiedet (Umdruck 19/1885). Darin wird gefordert, alle Möglichkeiten der Aufarbeitung zu nutzen und fortzusetzen.

Im Anschluss an die Sitzung äußerte sich der Vorsitzende des Ausschusses, der Abgeordnete Werner Kalinka: „Nach dem Symposium im Landeshaus am 28. und 29. November 2018 mit den erschütternden Schilderungen Betroffener kann kein Zweifel bestehen, dass die Aufarbeitung – auch die rechtliche – nicht beendet sein darf. Wir erwarten, dass alles getan wird, dass die Akten, Informationen oder Aussagen, die zu diesen schlimmen Vorgängen vorliegen, für die weitere Aufarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Wir sind tief betroffen über das schwere Leid, welches Heimkinder auch in Schleswig-Holstein erlitten haben.“

In der Resolution heißt es: „Die Verletzung von Menschenrechten und der Vertrauensbruch, der seinerzeit geschehen ist, ist für die Betroffenen eine schwere Belastung für das ganze Leben. Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen, wir wollen aber zuhören, das Gespräch führen und nach Wegen suchen, Versäumtes nachzuholen.“

Wir ziehen Folgerungen aus dem Symposium

„Die zutiefst erschütternden Berichte über schwerste Verfehlungen in den 50er Jahren bis Anfang der 70er Jahre in Schleswig-Holstein, wie sie uns beim Symposium im Landeshaus am 28./29. November 2018 geschildert wurden, haben sehr dazu beigetragen, dass wir im Sozialausschuss in der gestrigen Sitzung vom 11. Januar 2019 bereits zu wichtigen Fragen eine klare Positionierung vorgenommen haben“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka.

Es sei zwingend, alle Möglichkeiten der Aufarbeitung zu nutzen und fortzusetzen. Nicht nur der Medikamentenmissbrauch, auch Gewalt, Erziehungsmethoden und sexuelle Übergriffe wie deren Folgen müssten aufgearbeitet werden. Dies gelte auch für die rechtliche Aufarbeitung. Der Staat sei Garant für Menschenwürde. Diese sei verletzt worden, so Kalinka.

In der einstimmig verabschiedeten Resolution wird die Erwartung geäußert, „Wege zu finden, bei Alter, Krankheit, Pflege oder anderer Unterstützungsbedürftigkeit geeignete Hilfestellungen zu geben“. Der Abgeordnete: „Viele Opfer haben es schwer, und dies war schon ihr ganzes Leben lang so. Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen, wir wollen aber zuhören, das Gespräch führen und nach Wegen suchen, Versäumtes nachzuholen.“

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat in Schleswig-Holstein bislang 377 Bewilligungen ausgesprochen. Es wurden an die Opfer bislang insgesamt 4, 04 Mio. Euro gezahlt.