Das Schicksal der Heimkinder darf nicht in Vergessenheit geraten

Die Aufarbeitung des Leids, Unrechts und der Medikamentenversuche an Heimkindern ist einer der wichtigsten Punkte der Arbeit des Landtages in dieser Wahlperiode. Und mit dem heutigen Beschluss stellen wir sicher, dass diese auch in der nächsten Wahlperiode fortgesetzt wird. Es kommt nicht oft vor, dass das Parlament das nachfolgende zu etwas anhält. Hier ist es angesichts der Bedeutung des Themas notwendig. Das Schicksal der Heimkinder darf nicht in Vergessenheit geraten. Ich danke für den breiten Konsens, den wir dazu im Landtag haben.

Sehr wichtig ist es, die Erkenntnisse zu dokumentieren – und dies transparent wie umfassend. Dies wird geschehen, auch digital, dies stellt der Beschluss des Parlamentes sicher. Das Symposium im Landeshaus in 2018, die Öffnung der Akten, die sorgfältigen umfassenden wissenschaftlichen Aufarbeitungen, die Arbeit der Verbände, der Anlauf- und Beratungsstelle, des regionalen Fachbeirates wie auch die Preisverleihungen werden ausführlich dargestellt. So wird dem Vergessen entgegen gewirkt. Es geht uns darum, die Arbeit und Erkenntnisse so zu bündeln, dass der 20. Schleswig-Holsteinische Landtag darauf aufbauend die Arbeit fortsetzen kann.

Besonders danken möchte ich allen Opfern, die bereit waren, in Gesprächen Auskunft darüber zu geben, was im Dunkel der Heime geschehen ist und was sie erlitten haben.

Ich möchte eigentlich keinen Bereich besonders hervorheben, aber dennoch ist mir besonders wichtig: Von größter Bedeutung war die Öffnung der Akten und der Wille des Sozialausschusses wie des Sozialministeriums, die Aufarbeitung ohne Einschränkungen und ohne Schranken vorzunehmen. Sonst wären die vielen – bitteren – Erkenntnisse nicht möglich, über die wir inzwischen verfügen. Sie haben bestätigt, was uns die Opfer zum Beispiel beim Symposium 2018 vorgetragen haben.

Wir haben auch die Aufarbeitung über 1975 hinaus in Auftrag gegeben. Auch dies findet bundesweit eine hohe Beachtung, weil in anderen Ländern nicht üblich. Die Ergebnisse werden wir bei einem im Januar 2022 im Landeshaus vorgesehenen Symposium erfahren. Sie werden weitere Erkenntnisse bringen. Aber zur Wahrheit gibt es keine Alternative.

Abschlussbericht zu Medikamentenversuchen 1949 – 1975 liegt vor

Der im Sozialausschuss des Landtages am 22. April 2021 vorgestellte Abschlussbericht zu den Medikamentenversuchen in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in den Erwachsenen-, Kinder- Jugendpsychiatrien in den Jahren 1949 bis 1975 ist ein zutiefst erschütterndes Dokument des Leids und Unrechts, was geschehen ist.

Auf dem Symposium 2018 im Landeshaus haben Sozialausschuss und Sozialministerium intensiv mit der Aufarbeitung der Vergangenheit begonnen. Von zentraler Bedeutung war der Beschluss des Landtages auf Empfehlung des Sozialausschusses, dass alle Akten zu öffnen sind. Dadurch ist es weiter gelungen, belastbar Licht in ein schlimmes Dunkel der Vergangenheit zu bringen. Es hat sich bestätigt, was Opfer – wie auf dem Symposium – berichtet hatten.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Februar diesen Jahres rd. 6,2 Mio. Euro bereit gestellt, um allen Anspruchsberechtigten bis 1975, die bislang noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, dies zu ermöglichen. Zudem wird die Anlauf- und Beratungsstelle weiter arbeiten. So lange, wie nötig. Auch hier habe ich mich sehr engagiert.

Wir beabsichtigen, ein weiteres Symposium Anfang 2022 durchzuführen. Auch auf meine Initiative läuft inzwischen die weitere Aufarbeitung bis 1990. Wir erwarten den Bericht Ende 2020. Diese weitere Aufarbeitung gibt es derzeit nach meiner Kenntnis nur in Schleswig-Holstein. Prof. Cornelius Borck, Dr. Christof Beyer und dem Team gebührt großer Dank für die beeindruckende Arbeit.