Leid und Unrecht – das darf sich nie wiederholen

Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Untersuchung der Formen von Leid und Unrecht bei der Unterbringung in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Jahren 1949 bis 1990 liegt vor. Die Aufarbeitung umfasst einen längeren Zeitraum als in anderen Bundesländern. Er wurde von einem wissenschaftlichen Team unter der Leitung von Prof. Dr. Cornelius Borck von der Universität zu Lübeck in Umsetzung eines Beschlusses des Sozialausschusses und des Schleswig-Holsteinischen Landtages auf 255 Seiten erstellt. Darin bestätigen die Autorinnen und Autoren, dass in der untersuchten Zeit Kinder und Jugendliche Vernachlässigung und Misshandlungen in den Einrichtungen ausgesetzt waren. Dies hatte auch ein viel beachtetes Symposium mit Betroffenen im Landeshaus 2018 deutlich gemacht. Unser tiefes Mitgefühl gilt allen Menschen, die Leid und Unrecht erfahren haben und unter den Auswirkungen teilweise ein Leben lang leiden müssen. Der Landtag hat fraktionsübergreifend verdeutlicht, dass sich so etwas nie wiederholen darf und unterstützt Betroffene durch die vom Landtag bereitgestellten Hilfeleistungen.

Das Schicksal der Heimkinder darf nicht in Vergessenheit geraten

Die Aufarbeitung des Leids, Unrechts und der Medikamentenversuche an Heimkindern ist einer der wichtigsten Punkte der Arbeit des Landtages in dieser Wahlperiode. Und mit dem heutigen Beschluss stellen wir sicher, dass diese auch in der nächsten Wahlperiode fortgesetzt wird. Es kommt nicht oft vor, dass das Parlament das nachfolgende zu etwas anhält. Hier ist es angesichts der Bedeutung des Themas notwendig. Das Schicksal der Heimkinder darf nicht in Vergessenheit geraten. Ich danke für den breiten Konsens, den wir dazu im Landtag haben.

Sehr wichtig ist es, die Erkenntnisse zu dokumentieren – und dies transparent wie umfassend. Dies wird geschehen, auch digital, dies stellt der Beschluss des Parlamentes sicher. Das Symposium im Landeshaus in 2018, die Öffnung der Akten, die sorgfältigen umfassenden wissenschaftlichen Aufarbeitungen, die Arbeit der Verbände, der Anlauf- und Beratungsstelle, des regionalen Fachbeirates wie auch die Preisverleihungen werden ausführlich dargestellt. So wird dem Vergessen entgegen gewirkt. Es geht uns darum, die Arbeit und Erkenntnisse so zu bündeln, dass der 20. Schleswig-Holsteinische Landtag darauf aufbauend die Arbeit fortsetzen kann.

Besonders danken möchte ich allen Opfern, die bereit waren, in Gesprächen Auskunft darüber zu geben, was im Dunkel der Heime geschehen ist und was sie erlitten haben.

Ich möchte eigentlich keinen Bereich besonders hervorheben, aber dennoch ist mir besonders wichtig: Von größter Bedeutung war die Öffnung der Akten und der Wille des Sozialausschusses wie des Sozialministeriums, die Aufarbeitung ohne Einschränkungen und ohne Schranken vorzunehmen. Sonst wären die vielen – bitteren – Erkenntnisse nicht möglich, über die wir inzwischen verfügen. Sie haben bestätigt, was uns die Opfer zum Beispiel beim Symposium 2018 vorgetragen haben.

Wir haben auch die Aufarbeitung über 1975 hinaus in Auftrag gegeben. Auch dies findet bundesweit eine hohe Beachtung, weil in anderen Ländern nicht üblich. Die Ergebnisse werden wir bei einem im Januar 2022 im Landeshaus vorgesehenen Symposium erfahren. Sie werden weitere Erkenntnisse bringen. Aber zur Wahrheit gibt es keine Alternative.

Abschlussbericht zu Medikamentenversuchen 1949 – 1975 liegt vor

Der im Sozialausschuss des Landtages am 22. April 2021 vorgestellte Abschlussbericht zu den Medikamentenversuchen in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in den Erwachsenen-, Kinder- Jugendpsychiatrien in den Jahren 1949 bis 1975 ist ein zutiefst erschütterndes Dokument des Leids und Unrechts, was geschehen ist.

Auf dem Symposium 2018 im Landeshaus haben Sozialausschuss und Sozialministerium intensiv mit der Aufarbeitung der Vergangenheit begonnen. Von zentraler Bedeutung war der Beschluss des Landtages auf Empfehlung des Sozialausschusses, dass alle Akten zu öffnen sind. Dadurch ist es weiter gelungen, belastbar Licht in ein schlimmes Dunkel der Vergangenheit zu bringen. Es hat sich bestätigt, was Opfer – wie auf dem Symposium – berichtet hatten.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Februar diesen Jahres rd. 6,2 Mio. Euro bereit gestellt, um allen Anspruchsberechtigten bis 1975, die bislang noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, dies zu ermöglichen. Zudem wird die Anlauf- und Beratungsstelle weiter arbeiten. So lange, wie nötig. Auch hier habe ich mich sehr engagiert.

Wir beabsichtigen, ein weiteres Symposium Anfang 2022 durchzuführen. Auch auf meine Initiative läuft inzwischen die weitere Aufarbeitung bis 1990. Wir erwarten den Bericht Ende 2020. Diese weitere Aufarbeitung gibt es derzeit nach meiner Kenntnis nur in Schleswig-Holstein. Prof. Cornelius Borck, Dr. Christof Beyer und dem Team gebührt großer Dank für die beeindruckende Arbeit.

6,2 Mio. Euro Unterstützung für Opfer von Leid und Unrecht

„Das Symposium vom 28./29. November 2018 hier im Landtag hat uns in bedrückendster Form die Augen geöffnet, was Kinder und Jugendliche in Heimen und Einrichtungen erlitten haben. Für uns war klar: Dies muss mit allen noch verfügbaren Möglichkeiten aufgearbeitet werden. Ich möchte noch einmal denjenigen besonders danken, die den Mut und die Kraft hatten, über das Schlimme zu berichten. Und ich möchte Minister Dr. Heiner Garg danken, sich gemeinsam mit dem Sozialausschuss und den Betroffenen auf den Weg der Aufarbeitung gemacht zu haben.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung von Prof. Cornelius Borck und seinem Team – wir haben im Januar 2021 im Sozialausschuss über die bisherigen Ergebnisse beraten – macht deutlich: Dass, was uns geschildert wurde, ist wahr. Verstöße gegen die Menschenwürde, Medikamentenmissbrauch und Medikamentenerprobung, Gewalt, eine systematische Herabwürdigung der Persönlichkeit und das Absprechen der Bildungsfähigkeit waren in einem Teil der Heime und Einrichtungen bitterer Alltag.

Dass mehr Aufarbeitung zumindest auch im Nachhinein möglich ist, ist inzwischen belegt. Ich danke Prof. Borck und seinem Team für die herausragende Arbeit. Es ist zu wünschen, dass dieser Weg auch in anderen Bundesländern gegangen wird. Das sind wir den Opfern schuldig, denen die Kindheit und Jugend geraubt und oft schwerer Schaden für das gesamte Leben zugefügt wurde.

Über die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Heesterberg in Schleswig wie in anderen Einrichtungen bis Ende der 60er Jahre kann es keine Zweifel mehr geben. Erst seit Anfang der 70er Jahre, als die Verantwortung für die Aufsicht ins Sozialministerium gewechselt war, sind deutliche Veränderungen erkennbar. Dass den gedemütigten jungen Menschen lange Zeit nicht oder nicht ausreichend geglaubt wurde, tat ihnen zudem sehr weh.

Mit den Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene (DS 19/2795) in Höhe von 6,2 Mio. Euro – je nach Inanspruchnahme bis 2030 gestaffelt – soll jenen geholfen werden, die aus dem Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe wegen des Versäumnisses der Antrags- und Anmeldefrist bislang keine Anerkennungsleistungen erhalten haben. Es sind Betroffene, die bis 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrien des Landes untergebracht waren. Wir appellieren an die betroffenen Unternehmen der Pharma-Industrie wie frühere Träger von Einrichtungen, sich ihrer Verantwortung -auch finanziell- zu stellen.

Wir sprechen uns dafür aus, dass die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle in Schleswig-Holstein der Stiftung Anerkennung und Hilfe solange wie nötig fortgesetzt wird. Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Dank gebührt Frau Christiansen und Frau Toelch für ihre sehr engagierte Arbeit. Die notwendigen Finanzmittel stehen bereit, der Opferhilfefonds ist im Landeshaushalt mit insgesamt 7,5 Mio. Euro hinterlegt.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgt in Schleswig-Holstein nicht nur bis 1975, sondern inzwischen bis 1990. Mögen andere Bundesländer diesem Weg folgen.

Auch späte Aufklärung ist möglich

Zu dem Zwischenbericht über den Medikamentenversuchen an Heimkindern äußert sich der CDU-Fachsprecher Werner Kalinka heute in Kiel:

„Der dem Sozialausschuss am Donnerstag (9. Januar 2020) vorgelegte Zwischenbericht zum Schicksal von Heimkindern ist erschütternd: Medikamente wurden verwendet, ohne zugelassen gewesen zu sein und um Geld zu sparen – und dies nicht als Einzelfall, sondern muss als systematisch angesehen werden. Dafür wurden schutzlose Menschen missbraucht. Eine Aufklärung und Einwilligung ist nirgendwo dokumentiert. Es besteht also begründeter Anlass zu der Einschätzung, dass dies nicht erfolgt ist. Zudem wurden Betroffene in schwerer Weise diffamiert. Im damaligen Sprachgebrauch finden sich Worte wie „Irrenanstalt“, „Idiot“, „Schwachsinn“. Der Werdegang und das weitere Leben Betroffener ist erheblich beeinträchtigt, zum Teil schwer geschädigt worden.

Heime und Kliniken, in denen Medikamente angewandt wurden, wurden zum Teil als „Prüfstellen“ beschönigend deklariert. Dies geschah offenbar in einem länderübergreifenden Verbund.

Das Wissen Betroffener ist von großer Bedeutung. In Archiven lagern Tausende von Akten aus damaliger Zeit, die zum Teil auch jetzt noch nicht genauer angesehen wurden. Die Lektüre von Fachzeitschiften aus damaliger Zeit hat wichtige Hinweise erbracht.

Unser Weg der konsequenten Aufklärung ist genau der richtige und hat bereits jetzt zu Ergebnissen geführt. Wir werden ihn fortsetzen. Als wir beim Symposium im November 2018 im Landeshaus vom Ausmaß des schweren Leides in den 50er, 60er und zum Teil 70er Jahre erfuhren, war klar: Alles, was wir tun können muss getan werden um aufzuklären.

Wir haben im Sozialausschuss und im Landtag Anfang 2019 einstimmig beschlossen, dass alle dazu infrage kommenden Akten und Informationen des Landesarchivs, wie die aller in Frage kommenden früheren Träger, Kliniken, Heime, Einrichtungen und pharmazeutischen Unternehmen vollumfänglich für die Aufarbeitung zur Verfügung gestellt und genutzt werden sollen und alle relevanten Aspekte, insbesondere auch der Erziehungsmethoden und Gewalt, aufgearbeitet werden. Der Auftrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung ist daraufhin erweitert worden.

Es zeigt sich: Auch eine späte Aufklärung ist möglich. Sehr unterstützen dabei Betroffene, die den Mut und die Kraft hatten und haben, über ihr Leid zu berichten, wie beim Symposium im Landeshaus, in Medien, im Sozialausschuss.“

Ein wichtiger Tag für Heimkinder im Landeshaus

Viele Jahre wurde öffentlich kaum etwas von dem bekannt, was in den 50er bis Anfang der 70er Jahre in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wie der Behindertenhilfe geschah: Gewalt, Misshandlungen, Inkaufnahme des Todes Schutzbefohlener, Vergewaltigungen, Festbinden in Zwangsjacken, Medikamentenversuche, Ausnutzen der Arbeitskraft, ständige Drohungen. Betroffene haben ihr schweres Leid auf einem Symposium im Landeshaus am 28./29. Nov. 2018 geschildert. Höchster Respekt für diesen Mut, diese Offenheit!  Der Beschluss des Sozialausschusses (Drucksache 19/1174) weist Wege zur weiteren Aufarbeitung, zur weiteren Hilfe und bekundet, dass auch das Land in Verantwortung zu den Geschehnissen steht. Ein wichtiger Tag im Landeshaus – auch der Landtag hat die Erklärung einstimmig beschlossen:

Sozialausschuss: Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen

Der Sozialausschuss des Landtages hat in seiner gestrigen Sitzung (Donnerstag) einstimmig eine Erklärung zu den schweren Verfehlungen in Heimen in früheren Jahren verabschiedet (Umdruck 19/1885). Darin wird gefordert, alle Möglichkeiten der Aufarbeitung zu nutzen und fortzusetzen.

Im Anschluss an die Sitzung äußerte sich der Vorsitzende des Ausschusses, der Abgeordnete Werner Kalinka: „Nach dem Symposium im Landeshaus am 28. und 29. November 2018 mit den erschütternden Schilderungen Betroffener kann kein Zweifel bestehen, dass die Aufarbeitung – auch die rechtliche – nicht beendet sein darf. Wir erwarten, dass alles getan wird, dass die Akten, Informationen oder Aussagen, die zu diesen schlimmen Vorgängen vorliegen, für die weitere Aufarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Wir sind tief betroffen über das schwere Leid, welches Heimkinder auch in Schleswig-Holstein erlitten haben.“

In der Resolution heißt es: „Die Verletzung von Menschenrechten und der Vertrauensbruch, der seinerzeit geschehen ist, ist für die Betroffenen eine schwere Belastung für das ganze Leben. Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen, wir wollen aber zuhören, das Gespräch führen und nach Wegen suchen, Versäumtes nachzuholen.“

Wir ziehen Folgerungen aus dem Symposium

„Die zutiefst erschütternden Berichte über schwerste Verfehlungen in den 50er Jahren bis Anfang der 70er Jahre in Schleswig-Holstein, wie sie uns beim Symposium im Landeshaus am 28./29. November 2018 geschildert wurden, haben sehr dazu beigetragen, dass wir im Sozialausschuss in der gestrigen Sitzung vom 11. Januar 2019 bereits zu wichtigen Fragen eine klare Positionierung vorgenommen haben“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka.

Es sei zwingend, alle Möglichkeiten der Aufarbeitung zu nutzen und fortzusetzen. Nicht nur der Medikamentenmissbrauch, auch Gewalt, Erziehungsmethoden und sexuelle Übergriffe wie deren Folgen müssten aufgearbeitet werden. Dies gelte auch für die rechtliche Aufarbeitung. Der Staat sei Garant für Menschenwürde. Diese sei verletzt worden, so Kalinka.

In der einstimmig verabschiedeten Resolution wird die Erwartung geäußert, „Wege zu finden, bei Alter, Krankheit, Pflege oder anderer Unterstützungsbedürftigkeit geeignete Hilfestellungen zu geben“. Der Abgeordnete: „Viele Opfer haben es schwer, und dies war schon ihr ganzes Leben lang so. Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen, wir wollen aber zuhören, das Gespräch führen und nach Wegen suchen, Versäumtes nachzuholen.“

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat in Schleswig-Holstein bislang 377 Bewilligungen ausgesprochen. Es wurden an die Opfer bislang insgesamt 4, 04 Mio. Euro gezahlt.