Verlängerung der Frist bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe ist eine sehr gute Entscheidung

Als eine „sehr gute Entscheidung“ hat der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka den Beschluss des Kabinetts bezeichnet, der Verlängerung der Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 zuzustimmen. Dadurch können Leistungen länger, spätestens bis zum Jahr 2023, ausgezahlt werden.

Kalinka: „Damit wird für Antragsteller Zeitdruck genommen und ein sichtbares Zeichen gesetzt, dass möglichst viele Betroffene die Möglichkeit nutzen sollten, Leistungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe zu beantragen. Dies haben wir uns gewünscht. Die Corona-Situation ist auch für sie besonders belastend. Auch deshalb ist die Verlängerung der Frist ein wichtiges Signal.“

Der Kreis Plön bekommt einen ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Der Plöner Kreistag hat einstimmig auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion die Berufung einer oder eines ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung beschlossen. Die Bestellung erfolgt vom Kreistag auf fünf Jahre. Wesentliche Aufgabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu fördern. Hinsichtlich der Befugnisse, der Bestellung und der Entschädigung orientiert sich die vom Kreistag beschlossene Satzung an der bei der Bestellung des Kreiskulturbeauftragten.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Hansen und Kreistagsabgeordneter Werner Kalinka MdL: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Initiative erfolgreich war. Das breite Einvernehmen im Sozialausschuss hat sich jetzt auch in der gestrigen Sitzung des Kreistages erfreulicherweise fortgesetzt. Damit bekommen Menschen mit Behinderung im Kreis Plön einen besonders engagierten Fürsprecher für ihre Interessen.“

Die Aufgaben sind in § 2 der beschlossenen Satzung definiert:

  1. Die/Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung unterstützt die Organe des Kreises in allen Angelegenheiten, welche die Belange der Menschen mit Behinderung im Kreis Plön betreffen.
  2. Dabei setzt sie/er sich dafür ein, die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu fördern. Dies erfolgt insbesondere durch:
    • Beratung in allen Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinderung
    • Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen bei Planungen bzw. vor der Entscheidung über Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung betreffen
    • Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung aus dem Kreis oder ihrer Organisationen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen
    • Förderung der Zusammenarbeit der im Kreis tätigen Behindertenbeauftragten und ihrer Organisationen
    • Zusammenarbeit und Austausch mit der/dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Beauftragten der anderen Kreise und kreisfreien Städte
  3. Sie/Er berichtet einmal jährlich dem Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales über ihre/seine Tätigkeit.

Beauftragte(r) für Menschen mit Behinderung beschlossen

Eine sehr gute Nachricht: Der Sozialausschuss des Kreises hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, eine oder einen ehrenamtliche(n) Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderung zu berufen. Es soll eine Aufwandsentschädigung gezahlt und ein Haushaltstitel für Sachausgaben eingerichtet werden. Damit wird die Initiative der CDU-Kreistagsfraktion, für die ich mich engagiert habe, auch vom Fachausschuss befürwortet. Ich möchte allen, die dies gestern Abend im Ausschuss unterstützt haben, insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen Rebecca Wulf-Dibbern, André Jagusch, Nicole Kord-to-Krax und Dr. Regine Niedermeier-Lange wie Prof. Ulrich Hase (Behindertenbeauftragter des Landes) für die fachkundige Beratung herzlich danken.

Ein wichtiger Tag für Heimkinder im Landeshaus

Viele Jahre wurde öffentlich kaum etwas von dem bekannt, was in den 50er bis Anfang der 70er Jahre in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wie der Behindertenhilfe geschah: Gewalt, Misshandlungen, Inkaufnahme des Todes Schutzbefohlener, Vergewaltigungen, Festbinden in Zwangsjacken, Medikamentenversuche, Ausnutzen der Arbeitskraft, ständige Drohungen. Betroffene haben ihr schweres Leid auf einem Symposium im Landeshaus am 28./29. Nov. 2018 geschildert. Höchster Respekt für diesen Mut, diese Offenheit!  Der Beschluss des Sozialausschusses (Drucksache 19/1174) weist Wege zur weiteren Aufarbeitung, zur weiteren Hilfe und bekundet, dass auch das Land in Verantwortung zu den Geschehnissen steht. Ein wichtiger Tag im Landeshaus – auch der Landtag hat die Erklärung einstimmig beschlossen: