Der Kreis Plön bekommt einen ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Der Plöner Kreistag hat einstimmig auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion die Berufung einer oder eines ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung beschlossen. Die Bestellung erfolgt vom Kreistag auf fünf Jahre. Wesentliche Aufgabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu fördern. Hinsichtlich der Befugnisse, der Bestellung und der Entschädigung orientiert sich die vom Kreistag beschlossene Satzung an der bei der Bestellung des Kreiskulturbeauftragten.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Hansen und Kreistagsabgeordneter Werner Kalinka MdL: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Initiative erfolgreich war. Das breite Einvernehmen im Sozialausschuss hat sich jetzt auch in der gestrigen Sitzung des Kreistages erfreulicherweise fortgesetzt. Damit bekommen Menschen mit Behinderung im Kreis Plön einen besonders engagierten Fürsprecher für ihre Interessen.“

Die Aufgaben sind in § 2 der beschlossenen Satzung definiert:

  1. Die/Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung unterstützt die Organe des Kreises in allen Angelegenheiten, welche die Belange der Menschen mit Behinderung im Kreis Plön betreffen.
  2. Dabei setzt sie/er sich dafür ein, die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu fördern. Dies erfolgt insbesondere durch:
    • Beratung in allen Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinderung
    • Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen bei Planungen bzw. vor der Entscheidung über Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung betreffen
    • Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung aus dem Kreis oder ihrer Organisationen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen
    • Förderung der Zusammenarbeit der im Kreis tätigen Behindertenbeauftragten und ihrer Organisationen
    • Zusammenarbeit und Austausch mit der/dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Beauftragten der anderen Kreise und kreisfreien Städte
  3. Sie/Er berichtet einmal jährlich dem Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales über ihre/seine Tätigkeit.

Beauftragte(r) für Menschen mit Behinderung beschlossen

Eine sehr gute Nachricht: Der Sozialausschuss des Kreises hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, eine oder einen ehrenamtliche(n) Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderung zu berufen. Es soll eine Aufwandsentschädigung gezahlt und ein Haushaltstitel für Sachausgaben eingerichtet werden. Damit wird die Initiative der CDU-Kreistagsfraktion, für die ich mich engagiert habe, auch vom Fachausschuss befürwortet. Ich möchte allen, die dies gestern Abend im Ausschuss unterstützt haben, insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen Rebecca Wulf-Dibbern, André Jagusch, Nicole Kord-to-Krax und Dr. Regine Niedermeier-Lange wie Prof. Ulrich Hase (Behindertenbeauftragter des Landes) für die fachkundige Beratung herzlich danken.

Ein (normaler) Tag im Landeshaus

9 Uhr FAK Soziales, 10 Uhr GAK Kita, 11 Uhr GAK Soziales, 14 Uhr Sozialausschuss, 17.30 Uhr Besprechung, gegen 19.30 Uhr Abfahrt. Themen u.a. Kita-Reform, Pflege, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Meinungsaustausch mit Minister und Staatssekretär, Sitzung des Landtages, aktuelle Fragen. Sehr konzentrierte Arbeit. Im Ausschuss unterstützen der Geschäftsführer und sein Team, zudem der Wissenschaftliche Dienst. Staatssekretär (meist auch Minister) und Mitarbeiter der Ministerien vertreten die Regierung. Nach der Ausschuss-Sitzung ein kleiner Spaziergang. Bilder rund um das Landeshaus, Staatskanzlei und Ministerien: