Verwaltungskosten beim Kreis Plön zu hoch

Als „außerordentlich unerfreulich“ hat die Kommunalaufsicht des Landes die Haushaltslage des Kreises Plön bezeichnet. Die dauernde Leistungsfähigkeit sei weiterhin nicht gegeben. Gleichwohl hat die Kommunalaufsicht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für 2025 in der vorgelegten Fassung genehmigt, wenn auch mit sehr kritischen Anmerkungen. Der Jahresfehlbetrag steigt um rd. 3,3 Mio. Euro auf rd. 17,85 Mio. Euro. Der negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht sich von rd. 9,2 Mio. Euro auf rd. 11,6 Mio. Euro. Um rd. 5,2 Mio. Euro auf rund 22,5 Mio. Euro sinken die Auszahlungen für Investitionen. Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind um mehr als 10 Mio. Euro geringer als ursprünglich für den Haushalt 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landes erwartet, dass der Kreis Plön noch in diesem Jahr haushaltsentlastende Maßnahmen beschließt.

2028 hat der Kreis Plön sein Eigenkapital aufgebraucht

Die Finanzlage des Kreises Plön bleibt kritisch. Das Eigenkaptal sinkt von 65 Mio. Euro in 2023 nach derzeitigem Stand auf 2,4 Mio. Euro im Jahr 2028. Von 2025 – 2027 sind aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durchgehend negative Beträge zu erwarten. Dies analysiert die Kommunalaufsicht des Landes bei der Genehmigung des Haushaltes für 2025. Die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreises sei weiterhin nicht gegeben, auch wenn es erfreulich sei, dass der Kreis Plön bemüht sei, der schwierigen Lage bei seinen Beschlüssen zu entsprechen und bei den Investitionen realistischere Ausgaben in Ansatz zu bringen. Für 2025 werden die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen auf je 20 Mio. Euro begrenzt, ca. je 5 Mio. Euro weniger als vorgesehen. Die Verschuldung des Kreises steigt nach jetzigem Stand bis 2028 auf rund 150 Mio. Euro. Es kann kein Zweifel bestehen, dass es Handlungsbedarf in der Finanzpolitik gibt. Dazu soll ein Arbeitskreis beitragen, der fraktionsübergreifend Vorschläge erarbeiten soll.

Es gehört zum Kern-Gehalt der Demokratie, Recht und Gesetz zu beachten

In der Debatte zu TOP 34b „Keine Bevormundung der Kreise und Kommunen bei der Schülerbeförderung“ (Anträge der LINKEN, SPD und Bündnis90/die Grünen) erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka: „Es gehört zum Kern-Gehalt der Demokratie, Recht und Gesetz zu achten, zu beachten und gegebenenfalls auch durchzusetzen. Schon deshalb sind die Anträge der LINKEN und der SPD abzulehnen. Gesetze gelten nicht nur, wenn es einem persönlich gefällt.

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