„Der Kreis Plön, nicht das Land ist Träger des RettungsdIenstes. Der Kreis ist nach § 6 des Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, dass der Rettungsdienst bedarfsgerecht im gesamten Kreisgebiet sichergestellt ist. Daran habe ich den Kreis aus Sorge um die Situation in Lütjenburg und der Region nachdrücklich erinnert.“ Mit diesen Worten hat der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka die Kritik von Herrn Blöcker an seinen Aussagen entschieden zurückgewiesen.