Der Kreis ist für die bedarfsgerechte Notfall-Rettung im gesamten Kreisgebiet verantwortlich

„Der Kreis Plön, nicht das Land ist Träger des RettungsdIenstes. Der Kreis ist nach § 6 des Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, dass der Rettungsdienst bedarfsgerecht im gesamten Kreisgebiet sichergestellt ist. Daran habe ich den Kreis aus Sorge um die Situation in Lütjen­burg und der Region nachdrücklich erinnert.“ Mit diesen Worten hat der Landtagsab­geordnete Werner Kalinka die Kritik von Herrn Blöcker an seinen Aussagen entschieden zurückgewiesen.

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