Vor 38 Jahren: Das Todes-Wochenende in Genf

Vor 38 Jahren begann das dramatische Wochenende in Genf, dass mit dem Tod des früheren Ministerpräsidenten Dr. Uwe Barschel endete. Er wurde am 11. Oktober 1987 gegen 13.30 Uhr tot in der Badewanne des Zimmers 317 im Hotel Beau-Rivage gefunden. 1994 kam der mit Untersuchungen beauftragte höchst renommierte Wissenschaftler Prof. Hans Brandenberger zu dem Ergebnis, dass Barschel sich nicht selbst habe umbringen können, da er durch ein Gift schon bewusstlos gewesen sei, bevor weitere Mittel seinem Körper zugeführt wurden. Schon zuvor waren große Fehler bei der Spurensicherung am Tatort und Einwirkungen auf den Körper bekannt geworden. Die These vom Selbstmord geriet immer stärker ins Wanken. In meinem Buch „Der Fall B. – Der Tod, der kein Mord sein darf“ hatte ich 1992 bereits wichtige Hinweise veröffentlicht. Sie haben sich seither immer mehr erhärtet, wie zum Beispiel die fremden an Kleidungsstücken von Barschel gefundenen DNA-Funde 2012. Ich hatte diese Untersuchung gefordert. 1997 hatte die Staatsanwaltschaft Lübeck das Todesermittlungsverfahren eingestellt, weil sie zwar von Mord ausgehe, aber keinen Täter habe ausmachen können.

Zur Lage der Justiz in Schleswig-Holstein

Die Lage der Justiz im Land war in der letzten Woche Thema im Landtag. Die Zahl der Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften ist deutlich gestiegen. Und obwohl zwischen 2023 und 2025 rund 40 Stellen dort mehr besetzt wurden, ist die Belastung der Staatsanwaltschaften hoch. Die der Diskussion zugrunde liegende Große Anfrage der FDP und der umfangreichen Antworten der Landesregierung sind unter den Drucksachen-Nummern 20/2980 bzw. 20/3276 auf der Homepage des Landtages aufrufbar.

Barschel: Das Haar hätte Klarheit gebracht

1988 machte die Stadtpolizei Zürich, die im Auftrag der Genfer Behörden Asservate untersuchte, eine bedeutsame Feststellung. Das Haar, das auf dem Bett des von Uwe Barschel benutzten Zimmers 317 gefunden worden war, stammte nicht von ihm. Nur Insidern war dies bekannt. Im Februar 1995 holten zwei Kriminalbeamte aus S-H diverse Asservate im Auftrag der Lübecker Staatsanwaltschaft aus Genf ab, auch das Haar. 2010 schlug ich eine DNA-Untersuchung vor. Ein Abgleich mit den Haaren des Zimmermädchen hätte Klarheit geschaffen, ob es von ihr stammte. Es ist wohl wenig wahrscheinlich, dass auf einem Bett der Klasse des Beau-Rivage ein fremdes Haar liegt. Dann platzte die Bombe: Das Haar war verschwunden. Es wurde (bislang) nicht wieder gefunden. Ein weitere Unerklärlichkeit bei den Ermittlungen im Fall Barschel. Dass DNA-Untersuchungen auch im Fall Barschel etwas bringen, wie von mir vermutet, stellte sich heraus: Auf Kleidungsstücken von ihm wie einem Socken wurde fremde DNA nachweisbar gefunden. Übrigens: Ein anderer Socken von Uwe Barschel wird immer noch vermisst.

Justizminister Claussen: Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten weiter

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein arbeiten auch unter den inzwischen bewährten Corona-Schutzmaßnahmen weiter. Justizminister Claus Christian Claussen: „Der Rechtsstaat funktioniert auch in Zeiten wieder verstärkter Corona-Auflagen. Unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften haben bereits während des ersten allgemeinen Lockdowns bewiesen, dass die Rechtspflege auch bei schwierigen Rahmenbedingungen sichergestellt ist – nicht zuletzt unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit den Corona-Vorschriften schnell entschieden hat. Sie haben nach gewissen Einschränkungen im Frühjahr ihren Betrieb unter strengen Schutzmaßnahmen wieder vollständig aufgenommen. Diese Vorkehrungen haben sich bewährt und gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen. Natürlich sind damit auch einzelne Behinderungen und Verzögerungen verbunden, aber dies dient unser aller Gesundheit. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz für ihren großen und großartigen Einsatz. Der Rechtsstaat zeigt seine Leistungs- und Handlungsfähigkeit auch unter erschwerten Bedingungen“.