Zum 1. KiTa-Gesetz

Das neue KiTa-Gesetz wurde 2017 – 2019 erarbeitet. Es stellte die Ziele, Rahmenbedingungen und Förderungen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage. Start der parlamentarischen Befassung war am 5. Okt. 2017, als der damalige Sozialminister Dr. Heiner Garg und Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop Grundzüge im Sozialausschuss vorstellten, dessen Vorsitzender ich damals war. (FOTOS: Claudia Kunkel)

Meine Rede im Landtag zur KiTa-Evaluation 2024

Von den 1,7 Mrd. Euro jährlich für die KiTa-Finanzierung trägt das Land 700 Mio. Euro, also mehr als 40 %. Dies kann sich sehen lassen. Bei der Evaluation im Jahr 2024 werden wir vor allem über den Korrekturbedarf an dem Gesetz aus 2019 sprechen, über die Ziele, die Verlässlichkeit des Systems, die finanziellen Möglichkeiten und Fachkräfte. Meine Rede gestern im Landtag:

(Video: Offener Kanal)

Sozialausschuss berät KiTa-Evaluation

Über die KiTa-Evaluation wird viel diskutiert und spekuliert. Wir haben hinsichtlich des weiteren Zeitplanes am kommenden Donnerstag, 7. Dez. 2023 ab 14 Uhr eine öffentliche Anhörung im Sozialausschuss des Landtages im Landeshaus, die auch im parla.net übertragen wird. Alle relevanten Verbände sind eingeladen, ihre Auffassungen darzulegen. Wird die Evaluation noch im Jahr 2024 gewünscht, wie uns inzwischen signalisiert wird, ist beabsichtigt, dem zu folgen. Dann muss die Überprüfung des KiTa-Gesetzes im nächsten Jahr in einem engen Zeitfenster erfolgen.

Das Land leistet viel für die KiTas

Immer wieder wird von der Opposition und von Verbänden in den Raum gestellt, dass bei der KiTa-Finanzierung das Land zu wenig leiste. Vor 10 Jahren, 2014, betrug der Anteil des Landes an den KiTa-Kosten rd. 145 Mio. Euro. Inzwischen liegt er in 2023 bei rd. 630 Mio. Euro (davon 98 Mio. Euro Bundesmittel) und wird in 2024 auf rd. 702 Mio Euro steigen, wovon der Bund 98 Mio. Euro trägt.

KiTa-Evaluation kann in 2024 stattfinden

KiTa-Debatte im Landtag. Wann soll das Gesetz überprüft (evaluiert) werden? Sofern die Verbände dies noch in 2024 wollen, beabsichtigen wir dies zu tun. Der Abschlussbericht für die letzten Jahre liegt im April 2024 vor. Veränderungen im Gesetz müssten bis Ende 2024 beschlossen werden. Das Land hat seine Zuwendungen für KiTas seit 2017 (245 Mio. €) in 2024 (701 Mio. €) fast verdreifacht. Elternbeiträge sind gedeckelt. Eine der Fragen ist, ob die SOKM-Finanzierung überall ausreichend ist. Und: Ob es zu viel Bürokratie und Dokumentations-Pflichten gibt. Meine Rede im Landtag:

(Video: Offener Kanal)

Nach den Vorwürfen der SPD habe ich noch einmal in der KiTa-Debatte Stellung genommen:

(Video: Offener Kanal)

Der KiTa-„Beratungsfahrplan“ 2023/24

Am 16. März 2023 hatten wir im Sozialausschuss des Landtages eine Anhörung zum KiTa-Gesetz. Der Landesverband der Kindertagespflege, der Landesverband Moderne Kindertagespflege, die Vereinigung der Kitaleitungen, die Landeselternvertretung, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände und die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände trugen ihre Positionen vor. In der Landtagssitzung vom 22. – 24. März 2023 geht es um die Drucksache 20/831, im Mai stehen weitere Änderungen an. Auch dazu wird es am 27. April eine Anhörung geben. Parallel „läuft“ bereits die KiTa-Evaluation, also die Frage, ob Grundlegenderes geändert werden sollte. Dies war schon bei der Verabschiedung des Gesetzes 2020 so verabredet worden. Darüber werden die Beratungen in der 2. Jahreshälfte 2023 beginnen, 2024 wird entschieden.

KiTa-Debatte im Landtag

Das seit 2020 geltende KiTa-Gesetz hat eine positive Entwicklung ausgelöst. Das bedeutet nicht, dass alles genau so bleibt, wie es derzeit ist, aber: Der Rahmen ist da – und er stimmt. Mit dem Personalergänzungsfonds helfen wir vom Land. Seit dem 1. Jan. 2023 ist die Sozialstaffel ausgeweitet worden. Über die Frage, ob bei den Kosten der Verpflegung Entlastungen möglich sind, werden wir 2024 im Rahmen der Evaluation beraten. Derzeit sind rd. 50 Mio. Euro nicht finanzierbar. Dies ist in etwa die gesamte freie Finanzspritze im Entwurf des Haushaltes für 2023.

(Video: Offener Kanal)

„Helfende Hände“ helfen KiTas

Die KiTas – und nicht nur sie – klagen, dass sie nicht genug Fachkräfte bekommen. Wir haben im Landtag jetzt die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel für Basteln u.a. („Helfende Hände“) einzustellen. Der Vorwurf der Opposition, damit solle der Standard gesenkt werden, ist absurd. Ich habe dies im Landtag am 15. Dez. 2022 deutlich zum Ausdruck gebracht.

Sozialausschuss: 22 Sitzungen in 2020

Corona hat viel bestimmt in 2020 – aber keinesfalls alles. Der Sozialausschuss hat in 22 Sitzungen immer wieder zum Thema Corona beraten, hatte es ständig auf der Tagesordnung, aber auch zahlreiche weitere Themen erörtert, u.a. Unrecht gegenüber Heimkindern und deren Leid, KiTa-Gesetz und KiTa-Reform, das Krankenhausgesetz, UKSH, das MaßregelvollzugsG, das PsychG, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie (und was zu tun ist), den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Pflege, die Berichte der Bürgerbeauftragten für Soziales und des Bürgerbeauftragen für Menschen mit Behinderungen, Frauenmilchbanken, bürgerfreundliche und verständliche Sprache, Familienpolitik, Themen der Senioren, Altenparlament, Fragen des Haushaltes (Nachträge), Paketbranche, Homeoffice.

Landtag verabschiedet 4 wichtige Gesetze

Neben dem Krankenhausgesetz hat der Landtag gestern 3 weitere wichtige Gesetze verabschiedet, die in diesem Jahr vom Sozialausschuss bearbeitet wurden. Das Maßregelvollzugsgesetz, das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen und das KiTa-Gesetz. Zu allen Gesetzentwürfen haben wir Anhörungen und umfangreiche Beratungen durchgeführt. Da steckt viel Arbeit drin. Danke an alle, die dazu beigetragen haben, gute Gesetze zu verabschieden. Die KiTa-Reform tritt zum 1. Jan. 2021 in Kraft, wir haben jetzt noch einige Veränderungen beim KiTa-Gesetz vorgenommen. Als Vorsitzender habe ich auch hier die Beschlussempfehlungen des Ausschusses dem Landtag vorgetragen. Meine Ausführungen zum Maßregelvollzugsgesetz und PsychHG.