Das neue KiTa-Gesetz: Verlässlichkeit, mehr Flexibilität, weniger Bürokratie, konstante Elternbeiträge

Das KiTa-Gesetz ist vom Landtag in seiner gestrigen Sitzung verabschiedet worden. Es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und basiert auf dem 2020 in Kraft getretenen KiTa-Gesetz, dem ersten in Schleswig-Holstein. Die Elternbeiträge bleiben auf der Höhe von 2021 konstant, was angesichts der Tarif- und Kostensteigerungen faktisch sogar eine Senkung bedeutet. Es wird mehr Flexibilität für die KiTas beim Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, um Schließungen zu vermeiden. Bürokratie wird abgebaut, die Tagespflege wird gestärkt, das Land verstetigt seinen Anteil an der Finanzierung bei mehr als 40 %. Das sind jährlich fast 800 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Eine Summe, die an die Grenze der Möglichkeiten des Landes geht. Näheres zu KiTas und KiTa-Evaluation ist auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden. Wir haben gut 10 Monate intensiv beraten, haben uns übermittelte Positionen diskutiert und ggf. aufgenommen. Der Sozialausschuss hat ausführlich beraten. Von der Opposition kam kein konkreter Änderungsantrag zum Gesetzentwurf.

Impfzentren Montag ab 13 Uhr geöffnet / Schönberg

15 Impfzentren werden ab Montag (4. Jan. 2021) zwischen 13 und 18 Uhr in Schleswig-Holstein nach Mitteilung des Sozialministeriums geöffnet sein. Im Kreis Plön ist dies Schönberg. Das Ministerium: „Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist, werden weitere Impfzentren geöffnet. Auch die Betriebszeiten werden dann erweitert.“ Einzelheiten zu den Abläufen, den zunächst Impfberechtigten, zur Vorlage von Dokumenten und dem Buchen von Terminen nachfolgend.