Aufenthaltsrecht und Integration – welche Haltung haben wir?

Aufenthaltsrechtliche Verfahren können mitunter viele Jahre dauern. Die Klärung, ob Flüchtlingen – zu Recht – Asyl oder ein anderes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann, ist oftmals ein hochkomplexer Vorgang. Auch wenn solche Rechte nicht zuerkannt werden, kann sich am Ende noch die Folgefrage ergeben, ob eine Rückreise in das Heimatland anzuordnen ist, wenn dort mittlerweile oder noch Krieg, Bürgerkrieg oder humanitäre Katastrophen herrschen.

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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich seit 2005 nachhaltig verbessert

„Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich seit 2005 nachhaltig verbessert. In Schleswig-Holstein gab es seinerzeit rund 180.000 Arbeitslose, jetzt liegt die Zahl unter 100.000. Diese sehr erfreuliche Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diejenigen, die derzeit keine sichere Arbeitsstelle haben, es nicht einfach haben, Arbeit zu finden“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages.

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Eine Garantie gegen Terrorismus gibt es nicht

In der Debatte des Landtages zum Verfassungsschutzbericht 2010 erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Kalinka:

„Der Extremismus ist und bleibt die größte Gefahr für die Demokratie. Er ist durch Intoleranz, Ausgrenzung und Hassbereitschaft gekennzeichnet. Dies sind keine Werte der Demokratie, deshalb stehen sie im Gegensatz zu ihr.

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Landtag nimmt sich der HSH Nordbank an

Im Landtag wurde über eine Resolution zur Zukunft der HSH Nordbank debattiert. Ihre Kernpunkte lauten wie folgt:

1. Der Landtag begrüßt, dass das EU-Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank nach rund zweijähriger Dauer mit einer Genehmigung der von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg gewährten Rettungsmaßnahmen endet. Hierdurch erhält die Bank die benötigte Rechtssicherheit für ihren Fortbestand und damit Planungssicherheit, um sich als Geschäfts- und Mittelstandsbank in Norddeutschland zu positionieren.

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Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein

Am Mittwoch 14. September 2011 findet die abschließende 3. Lesung statt. Gegenüber bisherigen Entwürfen gibt es u.a. folgende wesentliche Änderungen, für die Werner Kalinka sich eingesetzt hat:

  • Das Gesetz tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft, in seiner vollständigen Wirkung allerdings erst am 01. März 2012. Bis dahin ist Zeit, zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen.
  • Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.
  • Es wird keine eigene Anstalt für die Lizenzvergabe in Schleswig-Holstein gegründet. Die Entscheidung über Lizenzvergaben liegt bei der Landesregierung.
  • Über eine Verordnung werden die Zuverlässigkeitskriterien für Betreiber geregelt.
  • Die Kontrollmöglichkeiten und -befugnisse werden deutlich ausgeweitet.
  • Berichtspflichten über die Wirksamkeit des Spielerschutzes werden verstärkt.
  • Der Spielerschutz wird bundeseinheitlichen Regeln angepasst.
  • Bei der Suchtprävention gibt es weitere Verbesserungen.
  • Online-Konzessionen für Spielbanken sollen nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken erteilt werden.

Wichtig auch: Nach den parlamentarischen Beratungen des Glücksspielgesetzes ist die bundesweite Einheitlichkeit des Lottoblocks gewährleistet.

Landtag: Jetzt kommt es zunächst einmal auf Steuervereinfachungen an

 

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1723 in der Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 24. August 2011:

Der Landtag bittet die Landesregierung, sich im Rahmen eines langfristig wirkenden Steuerkonzeptes für eine strukturelle Reform des Steuerrechtes einzusetzen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

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Verbesserungen für das Ehrenamt sind auf konstruktivem Weg

„Mit der Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein wollten einen Prozess in Gang setzen, bei dem sich am Ende spürbar etwas für die Menschen bewegt. Dazu sollte einerseits die Landesregierung bestimmte Maßnahmen prüfen. Und andererseits wollten wir über die Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss auch die Meinungen und Vorschläge von Betroffenen hören. Die Stellungnahmen zur schriftlichen Anhörung liegen vor, es sind etwa 35 – und mit vielen fundierten Aussagen. Auch der mittlerweile vorliegende Bericht der Landesregierung enthält wichtige Grundaussagen. Dass noch eine mündliche Anhörung erfolgen wird, hat der Innen und Rechtsausschuss bereits im Juni in Aussicht genommen. Wir können deshalb heute ein erstes Zwischenfazit ziehen: es ist bereits viel Konstruktives zusammengekommen.

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Die Mitsprache der Senioren ist sichergestellt!

„Die Fraktion DIE LINKE will die Beteiligung von Senioren stärken, in dem durch ein Gesetz an verschiedenen politischen Schnittstellen Seniorenbeiräte errichtet werden. Diesen soll in der Hauptsache eine empfehlende und beratende Funktion zukommen. Wer so einen Gesetzentwurf vorlegt, muss der Auffassung sein, dass ein Defizit besteht. Er muss der Auffassung sein, dass ältere Menschen zu wenig Chancen haben, ihren Interessen Gehör zu verschaffen. Ich will Ihnen darlegen, dass dies in Schleswig-Holstein nicht der Fall ist.

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