„Die Ergebnisse der Kontrollen in der Fleischwirtschaft in Schleswig-Holstein sind weiter in einem Bereich, der inzwischen wenig Sorgen macht“, so der Sozialpolitiker Werner Kalinka. Seit Juli 2020 seien bei 175 Kontrollen in Betrieben und Unterkünften 278 Mängel festgestellt worden, die sämtlich behoben worden seien. Sozialminister Dr. Heiner Garg berichtete dazu im Sozialausschuss des Landtages. Die Betriebe der Branche – größere wie kleinere – werden regelmäßig kontrolliert.
Auch in den Erntebetrieben werde regelmäßig unangemeldet kontrolliert. Ergebnis: in 112 Betrieben seien 125 Mängel festgestellt worden. Auch sie seien inzwischen abgestellt worden.
Kalinka: „Zur Fairness gehört, dies auch zur Kenntnis zu nehmen und zu bewerten. Es ist erfreulich, dass das politische und behördliche Einschreiten erkennbar zu Ergebnissen geführt hat.“
Viel dreht sich im Landeshaus um Corona – aber nicht alles. Z.B. haben die Beratungen über den Haushalt 2021 begonnen, der im Februar vom Landtag verabschiedet werden soll. Der Haushalt ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlamentes, von manchen auch „Königsrecht“ genannt. Er wird von der Regierung schriftlich vorgelegt, danach gibt es für die Abgeordneten die Gelegenheit zu schriftlichen Fragen. Weiter geht es in den Facharbeitskreisen, Fraktionen, gemeinsamen Arbeitskreisen und Ausschüssen, bevor im Landtag abgestimmt wird. Im FAK Soziales haben wir mit dem Staatssekretär im Sozialministerium, Dr. Matthias Badenhop, den Etat für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren erörtert. Er umfasst rd. 2,2 Mrd. Euro, davon 1,8 Mrd. Euro für Zuschussbedarfe.
Aus meinem Beitrag in der Debatte des Landtages zur Fleischindustrie und zur Begründung des Antrages der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP:
„Unwürdige Zustände sind in der Fleischindustrie wie in allen Beschäftigungsverhältnissen nicht hinnehmbar. Wir dulden keine schwarzen Schafe. Schleswig-Holstein handelt danach und hat zudem im Bund – siehe Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im Nov. 2019 – Vorschläge unterbreitet.
Seit Mai 2020 wurden die Kontrollen in Schleswig-Holstein deutlich intensiviert. Das Ergebnis: Etwas mehr als 200 Verstöße wurden festgestellt und rasch abgestellt. Erwähnenswert: Die Unternehmen im Norden waren und sind bemüht, dies zu unterstützen und mit den Behörden zu kooperieren. Landesregierung und Sozialministerium wie Arbeitsschutz- und Gesundheitsbehörden verdienen Lob. Auch Corona-bedingte Probleme in Betrieben der Branche wurden zügig und wirkungsvoll bewältigt.
Zu Schleswig-Holstein schweigt die SPD in ihrem Antrag für die heutige Landtagssitzung übrigens.
Wir werden uns darauf nicht ausruhen – zuletzt wurde uns im Sozialausschuss am 22. Oktober und 5. November berichtet -, sondern haben das Thema weiter intensiv im Blick. Und wir fordern möglichst schnell ein Gesetz in Berlin. Da sind Sie von der SPD besonders gefordert, denn der Arbeits- und Sozialminister im Bund ist mit Hubertus Heil ein SPD-Politiker. Bald haben wir 2021 – es wird Zeit.
Wichtig ist, Arbeitnehmer aus dem Ausland besonders zu schützen und bei Sprache wie Wohnung zu unterstützen. Zudem kommt der korrekten Zeiterfassung eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Instrument der Leiharbeit muss sorgsam umgegangen werden. Sie darf kein Dauer-Instrument in einem Betrieb sein und reguläre Arbeitsverhältnisse nicht verdrängen. Sie ist dort angezeigt, wo Spitzen im Auftragsbereich abzuarbeiten sind. Wir sehen derzeit z.B., dass es immer noch einen Stau beim Schlachten von Schweinen gibt, was den Landwirten und ihren Familien große Sorgen bereitet.
Und noch ein Punkt ist wichtig, der auch in der Anhörung des Sozialausschusses deutlich wurde: Dem Fleischerhandwerk gebührt eine besondere Anerkennung für seine Arbeit. Wenn über Probleme in der Branche gesprochen wird, geht es in aller Regel nicht um kleine oder mittelständische Betriebe.“
Heute im Landtag eine engagierte Debatte zum Thema Mindestlohn. Der SSW hat beantragt, diesen „armutsfest“ zu stellen und dabei auf Berechnungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verwiesen, dass dies bei einem Mindestlohn von 12,65 Euro nach 45 Beitragsjahren möglich sei. Deshalb ist beantragt, in einer Bundesratsinitiative eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 13 Euro zu beantragen. Einer der Kernpunkte aus meiner Rede: Kann ein Mindestlohn überhaupt armutsfest sein – und dies in 40-45 Jahren?
Nach den Beiträgen der anderen Fraktionen, Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und Oppositionsführer Dr. Ralf Stegner habe ich noch einmal das Wort ergriffen. Wir haben beschlossen, federführend im Sozialausschuss unter Beteiligung des Wirtschaftsausschusses weiter zu dem Themenkomplex zu beraten.
„Mit einem Mindestlohn macht sich niemand für die Zukunft armutsfest, zumal erst zu dem Zeitpunkt, wenn er das Rentenalter erreicht. Alles andere ist eine Illusion. Der SSW-Antrag ist sicher gut gemeint, aber nicht zielführend. Der Antrag hat eine Begründungs-Schieflage. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“, so der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka im Landtag zum SSW-Antrag „Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen.“
Es wäre auch nicht richtig, die Festlegung des von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland gemeinsam getragenen Mindestlohnes dem Staat zu übertragen. Kalinka: „Der Mindestlohn, der bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro steigt, ist eine große Errungenschaft. Er gehört zur sozialen Marktwirtschaft. So muss es bleiben. Der Staat ist nicht der bessere Tarifpartner.“
Mit einem Mindestlohn das Leben im Alter armutsfest zu machen, wie vom SSW in dem Antrag begründet, sei nicht realistisch. Berechnungen von Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD), auf die sich der SSW beruft, sollen mit 12,63 Euro Mindestlohn bei 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit und 45 versicherungspflichtigen Jahren eine Grundsicherung im Alter verhindern. Kalinka: „Das scheint mir sehr, sehr optimistisch zu sein. Schon die zunehmende Besteuerung der Renten – ab 2040 voll – wird zu Problemen in der sozialen Sicherung des Alters führen.“
„Mit einigem Erstaunen schaut man auf die Aussagen der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli und den Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Thema Fleischindustrie für die nächste Sitzung des Landtages. Berlin wird aufgefordert, zu handeln. Dabei stellt die SPD mit Hubertus Heil doch im Bund den zuständigen Arbeits- und Sozialminister“, so der Abgeordnete Werner Kalinka.
Kalinka: „Im November 2019 haben die Arbeits- und Sozialminister einstimmig die Eckpunkte für Neuregelungen verabschiedet. Schon zuvor waren viele Probleme bekannt. Bald haben wir 2021. Anstatt vom Land aus den Bund zum Handeln aufzufordern, sollte die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende in Berlin für zügiges Handeln bei ihren eigenen Parteifreunden sorgen.“
In Schleswig-Holstein habe man gehandelt. Interessant sei, dass im Antrag der SPD-Landtagsfraktion nicht mehr auf die Situation in Schleswig-Holstein eingegangen werde. Die Kontrollen seien seit Mai 2020 deutlich verstärkt worden. Beanstandungen würden zügig abgearbeitet. Erkennbar ist nach Einschätzung der zuständigen Behörden das Bemühen der Unternehmen, die Arbeitsbedingungen korrekt auf die Vorschriften einzustellen und ggf. festgestellte Verstöße möglichst rasch abzustellen. Der CDU-Politiker: „Es kann derzeit von einer insgesamt akzeptablen Situation in Schleswig-Holstein ausgegangen werden. Die deutliche Verstärkung der Kontrollen war richtig.“
Notwendig sei es auch, den Blick auf die immer noch anhaltenden Engpässe bei der Schlachtung von Schweinen zu richten. Dazu gehöre, dass die Betriebe der Fleischwirtschaft möglichst ihre gewohnten Kapazitäten auslasten könnten. Die Situation stelle auch für betroffene Landwirte und ihre Familien eine sehr belastende Situation dar.
Als eine „sehr gute Entscheidung“ hat der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka den Beschluss des Kabinetts bezeichnet, der Verlängerung der Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 zuzustimmen. Dadurch können Leistungen länger, spätestens bis zum Jahr 2023, ausgezahlt werden.
Kalinka: „Damit wird für Antragsteller Zeitdruck genommen und ein sichtbares Zeichen gesetzt, dass möglichst viele Betroffene die Möglichkeit nutzen sollten, Leistungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe zu beantragen. Dies haben wir uns gewünscht. Die Corona-Situation ist auch für sie besonders belastend. Auch deshalb ist die Verlängerung der Frist ein wichtiges Signal.“
Eine sehr informative, rd. 4-stündige Anhörung haben wir seitens des Sozialausschusses am Donnerstag zum Entwurf des Gesetzes der Landesregierung zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfsbedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG), Drucksache 19/1901 Landtag und zum Entwurf eines Maßregelvollzugsgesetzes (MVollzG), Drucksache 19/1757 Landtag durchgeführt. Themen u.a.: Die Fixierung, die Verhältnismäßigkeitsprüfungen, das Urteil des BVerfG, die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die Belastungen für Mitarbeiter, die Sicht und Interessen der Betroffenen und der Angehörigen. Und: Sind individuelle Konzepte in den Kliniken notwendig? Auf der Homepage des Landtages sind die schriftlichen Stellungnahmen aufrufbar, das ausführliche Protokoll der Sitzung dauert noch etwas.
In der Zeit, wenn es kalt ist, haben es obdachlose Menschen besonders schwer. Vor allem seitens der Wohlfahrtsverbände und ehrenamtlicher Organisationen wird viel getan, die Probleme zu mindern. Wir unterstützen seitens des Landes. Die Corona-Zeit ist eine zusätzliche (erhebliche) Belastung. Deshalb haben wir seitens des Landes einen Fonds in Höhe in Höhe von 3 Mio. Euro für soziale Hilfen bereitgestellt, für den ich mich bereits im Frühjahr 2020 sehr engagiert habe. Er kommt nicht nur obdachlosen Bürgern zu Gute, sondern auch von Wohnungsverlust bedrohten Bürgern und den Tafeln wie anderen Maßnahmen, die in sozialer Not helfen. Von den 3 Mio. Euro sind bislang 2,7 Mio. Euro abgerufen worden. Mit dem Fonds haben wir ein wirksames Instrument der Hilfe geschaffen.
Fast 2 Stunden intensive Beratungen im Sozialausschuss zu Corona. Sozialminister Dr. Heiner Garg berichtete u.a. ausführlich zum Infektionsgeschehen, was in Schleswig-Holstein derzeit deutlich unter den Werten bundesweit liegt und zu den Möglichkeiten von Tests. Diese sollten erfolgen, wenn es dazu einen Anlass gibt. Die Labore sind schon jetzt mehr als überlastet („über dem Anschlag“). Die Gesundheitsämter werden durch andere Mitarbeiter aus Verwaltungen (auch Land), Bundeswehr und voraussichtlich Medizinische Dienste verstärkt. Derzeitiger Stand zu den Intensivbetten in Schleswig-Holstein: 828 sind (auch personell) einsatzfähig, 249 davon sind derzeit nicht belegt. In Reserve stehen 392 Betten, alle bislang frei. Covid 19-Patienten sind in der Regel mehr als 14 Tage auf der Intensivstation.
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