Eine positive Nachricht für die Rentner

„Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit unseres Rentensystems zeigen sich auch in diesem Jahr. Mit 3,45% Steigerung der Renten zum 1. Juli 2020 im Westen und 4,2% im Osten haben wir das dritte Jahr in Folge mit einer 3 vor dem Komma. Das kann sich sehen lassen“, so der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka MdL.

Beachtlich sei auch, dass das Rentenniveau in Höhe von 97,2% in den neuen Ländern inzwischen nahezu in Höhe der Renten im Westen liege. Bis 2024 sollen die 100% erreicht werden. Kalinka: „Und der Beitragssatz liegt immer noch bei unter 20%.“

Eine gute wirtschaftliche Entwicklung lässt die Rente steigen

„Wie wichtig eine gute wirtschaftliche Entwicklung ist, zeigt die aktuelle Rentenentwicklung. Auch 2020 wird eine 3 vor dem Komma stehen, 3,15% im Westen und 3,92% im Osten Deutschlands. Bis 2033 ist eine Steigerung um insgesamt rund 36 Prozent seitens des Bundesarbeitsministeriums prognostiziert“, so der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka.

Bei der Grundsicherung gilt die Bedürftigkeit

21.300 Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein erhalten Grundsicherung. Rund 613.400 beziehen eine Altersrente der Rentenversicherung. Nach 35 Versicherungsjahren beträgt diese in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1.246 Euro, dies ist Platz sieben im Bundesvergleich. Das Saarland liegt mit 1.343 Euro an der Spitze. Rund 650.000 Schleswig-Holsteiner sind älter als 65 Jahre.

Der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:

„Die Grundsicherung gewährt Hilfe bei Bedürftigkeit. Aus dem Gedanken der Grundsicherung auf die Grundrente zu folgern, wie es SPD und DGB tun, muss dann auch bedeuten, dort die Bedürftigkeit zum Maßstab zu machen. Alles andere wäre ungerecht. Die SPD ist aufgefordert, ihre Position zu verändern und auch bei der Grundrente dem Grundgedanken zu folgen, nach dem die Regierung ihres Bundeskanzlers Gerhard Schröder 2003 die Grundsicherung auf den Weg gebracht hat. Dies entspricht den Prinzipien der Gerechtigkeit und Solidarität.

Das System der Rente ist geprägt von Vertrauen, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Grundsatz, dass derjenige, der mehr einzahlt, auch mehr ausgezahlt bekommt. Es ist seit Jahrzehnten wesentliche Säule der Alterssicherung in Deutschland. Auch von daher kann das Thema Grundsicherung nicht mit dem Thema Grundrente gleichgesetzt werden.

Es gibt Härten, von denen besonders Frauen, Geringverdiener oder aus Gesundheitsgründen aus dem Berufsleben Ausgeschiedene betroffen sind. Dies soll in keiner Weise in Frage gestellt werden. Sie benötigen zusätzliche Unterstützung – wie dies in der Vergangenheit ja auch schon geschehen und weiter zusätzlich nötig ist. Die Grundsicherung ist eine Möglichkeit, ihnen zu helfen. Im Landtag haben wir zum Beispiel den Appell an den Bund gerichtet, die Erwerbsminderungsrenten stärker zu erhöhen. Sie liegen mit durchschnittlich rund 750 Euro in einer Höhe, die deutlich zu gering ist.“

Grundrente ist kein Allheilmittel

„Nicht 150 000 Personen, wie von der SPD im Landtag am 14. Februar 2019 behauptet, sondern nur 81 000 Personen würden in Schleswig-Holstein nach dem Heil-Modell eine Grundrente erhalten. Um fast 100 % daneben zu liegen, das zeugt nicht von fundierter Arbeit“, so der seniorenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka. In den „Kieler Nachrichten“ (22. Februar 2019) hatte das Pestel-Institut die Aussagen von Oppositionsführer Dr. Ralf Stegner korrigiert.

Kalinka: „Bei einem so sensiblen Thema wie der Rente zu hohe Erwartungen zu wecken, ist für Betroffene umso enttäuschender. Altersarmut ist ein ernstes Thema, zumal sie zunimmt. Wie ein wirklich helfender, gerechter wie finanzierbarer Weg gefunden werden kann, wird weiterer Diskussionen bedürfen. Das Wort Grundrente ist kein Allheilmittel. Es muss geklärt werden, ob eine Grundrente innerhalb der Rentensystematik bleiben oder eine pauschale Zuwendung sein soll.“

Im Laufe der Landtagsdebatte am 14. Februar 2019 hatte die SPD-Landtagsfraktion übrigens bereits ihren eigenen ursprünglich gestellten Antrag korrigiert, in dem zunächst der Hinweis auf mindestens 35 Beitragsjahre gefehlt hatte, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) es in seinem Vorschlag zur Grundrente verlangt.

Die eigene Renteneinzahlung muss ihren Wert behalten

Altersarmut muss begegnet werden – da sind wir uns einig. Aber auch die eigene Renteneinzahlung muss ihren Wert behalten. Wenn ohne Prüfung der Bedürftigkeit eine Grundrente mit 10% über der Grundsicherung vom Staat bezahlt würde, kann dies zu deutlichen Ungerechtigkeiten führen. 30 – 40 Jahre Beitragsleistung können nicht in etwa so viel wert sein als wenn man wenig oder nichts eingebracht hat. SPD-Chef Stegner musste in der Debatte im Landtag nach meiner Kritik den eigenen Antrag korrigieren! In dem Antrag waren noch nicht einmal 35 Beitragsjahre – wie Bundesarbeitsminister Heil (SPD) es will – als Voraussetzung vorgesehen.

Festlegungen zur Rente – gut und vertrauensbildend

Als „gut und vertrauensbildend“ hat der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka die Einigung der Berliner Koalition zur Rente bezeichnet. Ein bis 2025 garantiertes stabiles Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent wie auch ein Beitragssatz von maximal 20 Prozent würden das Vertrauen in die Rente und ihre dauerhafte Stabilität steigern. Die Leitgedanken Gerechtigkeit und Solidarität seien gut in Einklang gebracht worden. Kalinka: „Basis des Rentensystems ist das Vertrauen.“

Sehr lobenswert seien weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Der Abgeordnete: „Wir haben im Landtag anlässlich der Erörterung des Berichtes der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten deutlich darauf hingewiesen, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Eine Durchschnittsrente in Höhe von derzeit rund 700 Euro ist für Menschen, die durch Unfälle oder Erkrankungen mitten aus dem Erwerbsleben gerissen werden, keine einfache Situation.“

Die Mütterrente behalte ihren Stellenwert. Die Ausweitung des Kreises der Berechtigten werde von den Betroffenen als positiv empfunden werden.

Grundsicherung: Einvernehmen im Sozialausschuss

Eine der Gerechtigkeitslücken bei der Rente: Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung. Sie beträgt derzeit rd. 715 Euro. Wer zum Beispiel durch einen Unfall seine Berufstätigkeit aufgeben muss, steht meist in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Alter erhalten in Schleswig-Holstein rd. 40000 Menschen. Wer vorher in die Altersvorsorge etwas eingezahlt hat, dem wird dies angerechnet. Das ist nicht gerecht. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, hat das Problem in ihrem jüngsten Bericht angesprochen. Der Sozialausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von MdL Werner Kalinka hat sich im breiten Einvernehmen dafür ausgesprochen, im Bund eine Änderung herbeizuführen (Drucksache 19/510).

Altersarmut, Gerechtigkeit, Rente Themen im Landtag und Sozialausschuss

Wie kann Altersarmut vermieden, wie können die Renten sicherer gemacht werden – zentrale sozialpolitische Frage, die weder einfach noch schnell zu lösen ist. Im Landtag haben wir dazu eine sachliche und konstruktive Debatte gehabt. Anlass war der Hinweis der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, dass diejenigen, die in die Rente eingezahlt haben, nicht mehr als diejenigen im Falle der Grundsicherung oder Erwerbsminderung erhalten, die keine Beiträge geleistet haben. Dies sind in Schleswig-Holstein rd. 40.000 Personen. Als gerecht werden die Betroffenen die jetzigen Regelungen nicht empfinden. Wir wollen über den Bund dies verändern und die Themen soziale Sicherheit, Rente und Vermeidung von Altersarmut intensiv im Sozialausschuss des Landtages erörtern.

Jede Gerechtigkeitslücke ist eine Mahnung

„3.323 Eingaben an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Jahr 2016 – das sind rund zehn pro Tag. Ende 2017 werden es rd. 80.000 Petitionen sein, die an das Amt seit seinem Bestehen gerichtet wurden. Viele machen deutlich, dass es Gerechtigkeitslücken in unseren sozialen Systemen gibt. Wir müssen uns damit beschäftigen, sie abzubauen. Jede berechtigte Eingabe ist eine Mahnung“. Mit diesem Appell bilanzierte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka den 111-seitigen Bericht für das vergangene Jahr.

Kalinka: „Wir müssen uns bewusst sein, dass es häufig um Menschen mit einem knappen Geldbeutel geht. Und um Menschen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind. Zu wenig Transparenz, zu langes Warten – solch belastende Faktoren müssen möglichst vermieden werden.“

Besonders bitter sei es für voll erwerbsunfähige Menschen. Die durchschnittliche Höhe einer Rente bei voller Erwerbsminderung betrage derzeit 711 Euro. Zwar habe der Bund Weichen für Erhöhungen gestellt, es müsse aber weiter erörtert werden, ob dies ausreiche.

40.000 Menschen seien in Schleswig-Holstein im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Renten und Altersvorsorgeleistungen würden vollständig angerechnet. Kalinka: „Dies ist nicht gerecht, wie die Bürgerbeauftragte zu Recht mahnt. Ein Teil sollte mindestens nicht angerechnet werden.“

Beim Thema Pflege gehe es vor allem um die Zeit, die für die pflegedürftigen Menschen zur Verfügung stünde und um Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnbereiches. Auch dies seien zwei Themen, die besondere Aufmerksamkeit finden sollten.

„450 Petitionen gab es zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung. Sie umfassen verschiedene Bereiche. Dies überrascht angesichts der Vielfalt der Fragestellungen beim Thema Gesundheit nicht. Es überzeugt vor allem nicht, daraus die Folgerung zu ziehen, dass deshalb eine „solidarische, beitragsfinanzierte Versicherung erneut diskutiert“ werden soll,“ so Kalinka.