Im Rahmen der Beratung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Thema „Ehrenamt“ wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW auch eine Initiative der Koalitionsfraktionen zur verbesserten Systematisierung und Lesbarkeit des Kommunalverfassungsrechts beschlossen (Antrag Ds. 17/2505).
Dabei geht es nicht um die Inhalte des Kommunalverfassungsrechts, sondern allein um die systematische Ordnung der Gesetzestexte (Einteilung in Teile, Abschnitte und Unterabschnitte, Umfang der einzelnen Paragraphen und die Paragraphenfolge und Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften). Diese redaktionelle Neuordnung, deren Ausarbeitung mehr Zeit erfordert, als in den jüngsten Beratungen des neuen Kommunalverfassungsrechts zur Verfügung stand, soll die Gesetzestexte übersichtlicher und einfacher handhabbar machen.