Kita-Reform: Das Land gibt deutlich mehr Geld

Seit Herbst 2017 arbeiten wir an der Kita-Reform. Ergebnis: Mit mind. 481 Mio. Euro MEHR wird das Land von 2018 – 2022 die Kindertagesstätten und Tagesmütter unterstützen. Dadurch werden Eltern und Kommunen entlastet, die Kita-Qualität gestärkt und Erzieherinnen / Erzieher entlastet. Der Betreuungsschlüssel in der Kindergartengruppe wird auf 2 Fachkräfte erhöht, die Gruppengrößen werden auf 20, max. 22 Kinder begrenzt. Die Elternbeiträge betragen künftig bei einem Halbtagesplatz (5 Stunden) rd. 180 Euro im U3-Bereich und rd. 145 Euro im Ü3-Bereich (ganztags 8 Stunden rd. 288 Euro bei U3, rd. 233 Euro bei Ü3). Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird gestärkt.

Kita-Datenbank wird verpflichtend in Schleswig-Holstein

Freie Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege müssen künftig in der Kita-Datenbank gemeldet werden, damit Eltern sich auf diese Plätze für ihre Kinder bewerben können. Zudem soll die Datenbank weitergehende Informationen der einzelnen Einrichtungen wie Kosten, pädagogische Konzepte, Barrierefreiheit, Außengelände, Plätze, Minderheiten- und Regionalsprachen sowie Angaben zu Tagespflegepersonen aufzeigen. Dies beschloss der Landtag auf einstimmige Empfehlung des Sozialausschusses. Ich habe als Vorsitzender des Sozialausschusses die Vorlage (Drucksache 19/1173) eingebracht:

Wir ziehen Folgerungen aus dem Symposium

„Die zutiefst erschütternden Berichte über schwerste Verfehlungen in den 50er Jahren bis Anfang der 70er Jahre in Schleswig-Holstein, wie sie uns beim Symposium im Landeshaus am 28./29. November 2018 geschildert wurden, haben sehr dazu beigetragen, dass wir im Sozialausschuss in der gestrigen Sitzung vom 11. Januar 2019 bereits zu wichtigen Fragen eine klare Positionierung vorgenommen haben“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka.

Es sei zwingend, alle Möglichkeiten der Aufarbeitung zu nutzen und fortzusetzen. Nicht nur der Medikamentenmissbrauch, auch Gewalt, Erziehungsmethoden und sexuelle Übergriffe wie deren Folgen müssten aufgearbeitet werden. Dies gelte auch für die rechtliche Aufarbeitung. Der Staat sei Garant für Menschenwürde. Diese sei verletzt worden, so Kalinka.

In der einstimmig verabschiedeten Resolution wird die Erwartung geäußert, „Wege zu finden, bei Alter, Krankheit, Pflege oder anderer Unterstützungsbedürftigkeit geeignete Hilfestellungen zu geben“. Der Abgeordnete: „Viele Opfer haben es schwer, und dies war schon ihr ganzes Leben lang so. Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen, wir wollen aber zuhören, das Gespräch führen und nach Wegen suchen, Versäumtes nachzuholen.“

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat in Schleswig-Holstein bislang 377 Bewilligungen ausgesprochen. Es wurden an die Opfer bislang insgesamt 4, 04 Mio. Euro gezahlt.

Familienbildungsstätten: Mehr Angebote werden möglich

Die 32 Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein erhalten vom Land in 2019 mehr als 400 000 Euro mehr. Dies ist eine Steigerung der Landesmittel um mehr als 40%. Dafür haben sich die Jamaika-Abgeordneten und ich uns intensiv eingesetzt. Dadurch wird es möglich sein, mehr Kurse anzubieten, neue Angebote zu machen und ggf. auch eine Erhöhung von Kursgebühren zu vermeiden. Dies ist gut für die jungen Familien, stärkt sie. Einen guten Überblick und Eindruck bekam ich dazu bei einem Informationsbesuch der Familienbildungsstätte der AWO in Schönkirchen. Meine Aussage bei der Debatte im Landtag im September: Bei der Förderung sei noch „Luft nach oben“. Dem haben wir jetzt Taten folgen lassen.

600 000 Euro vom Land zusätzlich für KiTas

Für den Kreis Plön stehen ab sofort vom Land weitere rd. 600 000 Euro für Betreuungsplätze und Qualitätsverbesserungen zur Verfügung, wie der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka mitteilte. Die Höchstgrenze der Förderung pro Kindertageseinrichtung beträgt 300 000 Euro. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 begonnen haben und spätestens zum 31. Oktober 2019 vollständig abgenommen sind.

Kalinka: „Im Kreis Plön sind rd. 5100 Kinder in Kita-Einrichtungen, in der Kindertagespflege oder in einem Hort. Die durchschnittliche Öffnungszeit liegt bei 6,5 – 7 Stunden täglich. Die ist eine deutliche Steigerung. Im Bedarfsplan 2014/2015 waren es noch 4 – 5 Stunden.

Die KiTa-Förderung und die der Tagesmütter haben für uns eine hohe Bedeutung. Im Kreis Plön fördern wir Investitionen inzwischen mit 30%, wofür ich mich sehr eingesetzt habe. Ab 2020 wird es ein neues Finanzierungsmodell seitens des Landes geben. Wir wollen Eltern und Kommunen entlasten wie die Qualität steigern. Die zusätzlichen 600 000 Euro vom Land werden dazu beitragen.“

Die Mittel können zur Schaffung von Plätzen, für mehr Barrierefreiheit, für neue Sport- und Bewegungsräume, für Barrierefreiheit, die Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Gebäude oder zum Beispiel für Therapie- und Ruhezonen verwandt werden.

Die Familienbildungsstätten haben es verdient, stärker gefördert zu werden

Die Familienbildungsstätten sind ein wertvoller Begleiter der Familien. Diese erfolgreiche Arbeit – gerade auch unter CDU-geführten Regierungen, siehe Haushalt 1987 mit 1,35 Mio. DM – sollte intensiviert werden. In den 31 Familienbildungsstätten in S-H wird für Eltern, Babys und Kinder vieles angeboten. Dies hilft, dies stärkt, dies macht Mut. Dies allein ist in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Probleme schon sehr wichtig. Die Familie ist die wichtigste Lebensform, das entscheidende Bindeglied der Generationen, ein Fundament der Gesellschaft. Meine Rede im Landtag, bei der ich mich um einen breiten Konsens bemüht habe, hat die klare Botschaft, dass die Familienbildungsstätten stärker gefördert werden sollten. Da ist noch „Luft nach oben“:

Kita-Reform wird im Kreis Plön positive Wirkungen haben

„Einheitliche Standards, Steigerung der Qualität, finanzielle Entlastung für Kommunen und Eltern, eine deutliche Reduzierung des „Vorschriften-Dschungels“ – dies sind wesentliche Eckpunkte der vorgesehenen Kita-Reform in Schleswig-Holstein. Sie wird auch den 90 Kindertageseinrichtungen im Kreis Plön zu Gute kommen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Die Grundzüge der Reform hatte die Landesregierung im Sozialausschuss des Landtages vorgestellt, dessen Vorsitzender Kalinka ist. Das Gesetz soll Ende 2019 verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten.

Der Finanzierungsbedarf werde künftig anhand einer sogenannten „Referenz-Kita“ festgestellt. Die sich daraus ergebenden Standardkosten sollen Grundlage für die Finanzierung des Systems sein. Jede Ü3-Gruppe soll künftig von zwei Erziehern betreut werden. Daraus hinausgehende Standards können durch Standortgemeinden, Kreise und Träger finanziert werden. Die Bedarfsplanung liegt beim Kreis.

In der laufenden Wahlperiode werde das Land rd. 500 Mio. Euro für Kita-Einrichtungen zur Verfügung stellen. Hinzu kämen Bundesgelder in Höhe von rd. 150 Mio. Euro. Auch der Kreis Plön unterstützt erheblich. Dazu hat die CDU-Kreistagsfraktion seit Jahren Initiativen gestartet. Der Kreistag beschloss, dass Investitionen in Kindertageseinrichtungen vom Kreis mit 30% unterstützt werden.

Sehr positiv sei auch, so Kalinka, dass Landesregierung, Landtag, Kommunen, Eltern und Erzieher im ständigen Dialog stünden. Transparenz und Vertrauen seien gegeben. Dies gebe die Hoffnung auf eine breit getragene Grundlage bei dem so wichtigen Reformvorhaben.