Verfassungsschutz warnt vor Iran und Nordkorea

Als Proliferation wird die unerlaubte Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte sowie entsprechender Waffenträgersysteme (z.B. Raketen und Drohnen) einschließlich des dafür erforderlichen Know-hows bezeichnet. Die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen stellt eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit dar, da zu befürchten ist, das proliferationsrelevante Risikostaaten den Einsatz von Massenvernichtungswaffen zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele androhen oder im Fall eines bewaffneten Konflikts tatsächlich einsetzen. Zu diesen Risikostaaten, die im Verdacht stehen, ihr konventionelles Waffenarsenal durch die Herstellung von Massenvernichtungswaffen zu ergänzen, zählen insbesondere der Iran, Nordkorea, Syrien und Pakistan. Schleswig-Holstein als Standort zahlreicher Unternehmen der Spitzentechnologie ist ein lohnendes Zielgebiet für entsprechende Beschaffungsbemühungen der Risikostaaten (Verfassungsschutzbericht 2017, DS 19/733).

Pflege, Altersarmut, Kita Themen im Sozialausschuss

Gut drei Stunden intensive und sachliche Beratungen im Sozialausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von MdL Werner Kalinka. Auf der Tagesordnung: Die Pflegeberufeausbildung, die Ergebnisses des Branchen-Checks Pflege, Bericht der Landesregierung zur Neubesetzung des UKSH-Vorstandes für Krankenpflege, Patientenservice und Personalangelegenheiten, bürgerschaftliches Engagement würdigen – Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen, Bericht der Landesregierung zur Neuordnung der Kita-Gesetzgebung (Drucksache 19/669), Altersvorsorge verbessern – Altersarmut bekämpfen, Ungerechtigkeiten bei der Grundsicherung im Falle der Erwerbsminderung.

Die SPD nörgelt

Der Bund hilft bei den Schulbausanierungen mit 100 Mio. € für Schleswig-Holstein. Eigentlich Anlass, sich mit Bildungsministerin Karin Prien zu freuen. Doch die SPD nörgelte, das sei alles zu umständlich. Dabei ist die Handhabung einfach: Bis zum 30. Juni 2018 sind die Anträge zu stellen. Seit meiner Zeit als Kreispräsident (2003 – 2008) ist Schulbau und Schulausstattung bei den Schulen, für die der Kreis Plön zuständig ist, ein Schwerpunkt in der Kreispolitik. In der Landtags-Debatte habe ich ein paar deutliche Worte dazu gesagt.

Beim Datenschutz herrscht Sicherheit in Schleswig-Holstein

Die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie (EU) 2016/680 markieren eine neue Datenschutz-Epoche auch für Schleswig-Holstein. Die Verordnung setzt zwingendes Recht, Europa wirkt direkt. Die Umsetzung in nationales Recht war und ist eine sehr arbeitsintensiv. Sie verlangt Pflichten, Freiheiten und Sicherheit bei der Digitalisierung kompatibel und praktikabel zu regeln. Der Landtag hat das Gesetz (Drucksache 19/429) verabschiedet. Damit treten EU-Verordnung und Richtlinie – mehr als 30 Gesetze sind schon jetzt betroffen – zeitgerecht in Kraft. Wir werden einige Regelungen nach einem Jahr überprüfen. Und, um Besorgnissen entgegen zu treten: Probleme und mögliche Fehler bei der Umsetzung sollten im Dialog ausgeräumt werden. Aus der Landtagsdebatte.

Glasfaser zu den Schulen – schnelle Wege sind möglich!

Geht es schneller mit Glasfaseranschlüssen zu Schulen und mit WLAN in den Schulen als bis 2021, wie dies die SPD im Landtag in einem Antrag fordert? Ja. Ich habe mich in der Debatte beteiligt auf die Schulen in Kreisträgerschaft des Kreises Plön und unsere Initiativen verwiesen. Im Herbst 2015 hatten CDU, FDP und UWG gegen SPD, Grüne, FWG durchgesetzt, dass Glasfaser zu den dem Kreis gehörenden Schulen gelegt wird. Im Januar 2017 war dies geschafft. Nun geht es an die verbesserte Ausstattung in den Schulen und deren personelle Unterstützung. Und darum, auch den anderen Schulen Wege aufzuzeigen sowie mit Hilfe von Medienentwicklungsplänen Rahmen und Inhalte zu definieren.

Das neue Datenschutzrecht – nächste Woche im Landtag

Über das neue Datenschutzrecht wird viel diskutiert. Was kommt auf das ULD, die Verwaltungen und die Unternehmen zu, welche neuen Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger? Welche Grundnormen gelten, welche Gesetze sind betroffen? Sehr komplexe, häufig schwierige Sachverhalte. Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die vor zwei Jahren vom europäischen Parlament beschlossen wurde. Sie gilt künftig im nationalen Recht verbindlich. Europa wirkt dann direkt. Dies ist ein neuer Abschnitt in den Beziehungen zwischen der EU und den Ländern. Die Landesregierung hat dazu im Januar 2018 einen 238seitigen Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 19/429) vorgelegt, der seither im Landeshaus sehr intensiv beraten wird. Der Landtag soll nächste Woche entscheiden.

Altersarmut, Gerechtigkeit, Rente Themen im Landtag und Sozialausschuss

Wie kann Altersarmut vermieden, wie können die Renten sicherer gemacht werden – zentrale sozialpolitische Frage, die weder einfach noch schnell zu lösen ist. Im Landtag haben wir dazu eine sachliche und konstruktive Debatte gehabt. Anlass war der Hinweis der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, dass diejenigen, die in die Rente eingezahlt haben, nicht mehr als diejenigen im Falle der Grundsicherung oder Erwerbsminderung erhalten, die keine Beiträge geleistet haben. Dies sind in Schleswig-Holstein rd. 40.000 Personen. Als gerecht werden die Betroffenen die jetzigen Regelungen nicht empfinden. Wir wollen über den Bund dies verändern und die Themen soziale Sicherheit, Rente und Vermeidung von Altersarmut intensiv im Sozialausschuss des Landtages erörtern.

Deutlich mehr Frauen in der Landesverwaltung als Männer

Der Titel ist sperrig, der Inhalt aber interessant: Der Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2017 des Landes Schleswig-Holstein für das Berichtsjahr 2016. Insgesamt (in Voll- und Teilzeit) waren 67.925 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Land tätig, davon 56, 78 % Frauen und 43,22 % Männer. Die personalstärkste Gruppe sind mit 25.830 die Lehrkräfte, gefolgt von der Polizei (7.851) und der Steuerverwaltung (3.855). Ende 2016 gab es immer noch 2.460 befristete Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse, 0,45 % mehr als im Vorjahr. Und auch diese Zahl ist mir aufgefallen: Immer noch 174 aktive Dienstverhältnisse zählen zum ehemaligen „einfachen Dienst“. Ein insgesamt sehr informativer und lesenswerter Bericht der Landesregierung, abrufbar als Drucksache 19/412 des Landtages.

Jede Gerechtigkeitslücke ist eine Mahnung

„3.323 Eingaben an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Jahr 2016 – das sind rund zehn pro Tag. Ende 2017 werden es rd. 80.000 Petitionen sein, die an das Amt seit seinem Bestehen gerichtet wurden. Viele machen deutlich, dass es Gerechtigkeitslücken in unseren sozialen Systemen gibt. Wir müssen uns damit beschäftigen, sie abzubauen. Jede berechtigte Eingabe ist eine Mahnung“. Mit diesem Appell bilanzierte der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka den 111-seitigen Bericht für das vergangene Jahr.

Kalinka: „Wir müssen uns bewusst sein, dass es häufig um Menschen mit einem knappen Geldbeutel geht. Und um Menschen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind. Zu wenig Transparenz, zu langes Warten – solch belastende Faktoren müssen möglichst vermieden werden.“

Besonders bitter sei es für voll erwerbsunfähige Menschen. Die durchschnittliche Höhe einer Rente bei voller Erwerbsminderung betrage derzeit 711 Euro. Zwar habe der Bund Weichen für Erhöhungen gestellt, es müsse aber weiter erörtert werden, ob dies ausreiche.

40.000 Menschen seien in Schleswig-Holstein im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Renten und Altersvorsorgeleistungen würden vollständig angerechnet. Kalinka: „Dies ist nicht gerecht, wie die Bürgerbeauftragte zu Recht mahnt. Ein Teil sollte mindestens nicht angerechnet werden.“

Beim Thema Pflege gehe es vor allem um die Zeit, die für die pflegedürftigen Menschen zur Verfügung stünde und um Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnbereiches. Auch dies seien zwei Themen, die besondere Aufmerksamkeit finden sollten.

„450 Petitionen gab es zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung. Sie umfassen verschiedene Bereiche. Dies überrascht angesichts der Vielfalt der Fragestellungen beim Thema Gesundheit nicht. Es überzeugt vor allem nicht, daraus die Folgerung zu ziehen, dass deshalb eine „solidarische, beitragsfinanzierte Versicherung erneut diskutiert“ werden soll,“ so Kalinka.

Das Netz ist nicht der Wilde Westen

„Gewaltverherrlichende, rassistische, verfassungsfeindliche und volksverhetzende Aussagen und Erklärungen gehören strafrechtlich verfolgt. Da kann der Staat nicht zuschauen. Strafbare Falschmeldungen gehören geahndet“, so MdL Werner Kalinka in der Landtagsdebatte.

Ein Gesetz sei richtig und nötig gewesen. Kalinka: „Das faktisch jeder machen kann, was er will – so konnte es nicht weitergehen. Das Netz ist nicht der Wilde Westen.“

Mit dem am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Gesetz des Bundes sei Neuland betreten worden. Es könne deshalb auch nicht verwundern, dass nicht alles optimal geregelt sei, zumal es von vornherein Einwände und beachtliche kritische Hinweise gegeben habe.

Deshalb solle das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ernsthaft überprüft werden, um auch den bestehenden Kritiken und Bedenken Rechnung zu tragen. Dazu zählten die Themen Beweissicherung, Löschungsfristen, Auskunftspflichten, Reaktionszeiten, Speicherpflichten. Kalinka zur Kritik, es wäre besser gewesen, erst eine europaweite Regelung anzustreben: „Das ist wie beim Klimaschutz. Besser zuhause anfangen, als gar nichts zu tun.“

Es sei jetzt an der Zeit, die Praktikabilität und Güterabwegungen zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung vorzunehmen. Der Abgeordnete: „Haben wir auch den Mut, klar zu sagen: Wir haben Werte, und die gelten auch im Netz.“

Von Bedeutung sei in dem Jamaika-Antrag auch die Bitte an die Landesregierung, wo erforderlich die strukturellen Voraussetzungen für eine effektive Strafverfolgung im Bereich der digitalen Kriminalität zu schaffen. Kalinka: „Ein Auftrag, der uns beim Thema voranbringt.“