Auffälligkeiten bei SPD und KWG

Die Sturmschäden Anfang 2019 wurden von Land und Kreis den Gemeinden großzügig entsprechend den Beschlüssen ersetzt. Dafür hatten sich die CDU-Kreistagsfraktion mit ihrem Vorsitzenden Thomas Hansen und CDU-Kreisvorsitzender Werner Kalinka MdL stark eingesetzt.

Umso überraschender, dass die SPD am 10. Januar und 6. März 2020 den Antrag stellte, Schönberg nicht nur 200 000 Euro, sondern 318 000 Euro auszuzahlen. Dies war vom Wirtschaftsministerium abgelehnt worden, weil Schönberg seit einer Reihe von Jahren eigene Mittel zur Verfügung stellt, um „verlorenen“ Sand wieder aufspülen zu lassen.

Jetzt die Überraschung: Still zog die SPD ihren Antrag am 16. Juni 2020 – übrigens ohne Begründung – durch Kai Bellstedt und Wilfried Zurstraßen zurück. Weil die Grünen nicht mitmachen wollten? Die Rücknahme erfolgte zu der Zeit, als SPD/Grüne/Linke/KWG gemeinsame Anträge für den Kreistag (25. Juni 2020) einbrachten. Die Grünen hatten schon früher deutlich gemacht, dass sie in dieser Frage nicht einer Meinung mit der SPD sind.

Auch die KWG zog überraschend ihren Antrag zurück. Im März 2020 beantragte sie, sich im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Tourismus (WET) und im Plöner Kreistag mit dem Thema „Badestellen“ zu beschäftigen. Natürlich begleitet von einem Pressetermin, um möglichst viel Wirbel zu machen. Am 15. Juni wurde in einem weiteren Antrag gefordert, „dass die Landesregierung die Mittel für die Einstellung einer Aufsicht bereitstellt.“ Und: „Unsere Kinder in den Dörfern können nur noch in der Badewanne ‚schwimmen‘.“

Aber dann wurde dieser Antrag still zurückgezogen. Inzwischen hatte man sich mit SPD, Grünen und Der Linken zu gemeinsamen Anträgen (auch zum Haushalt und Stellenplan) verabredet. Es darf vermutet werden, dass diese nicht bereit waren, solche Forderungen und Aussagen zu unterstützen, weil schlicht absurd. Und so zog die Blöcker-KWG ihren Antrag still zurück.

Badesicherheitsgesetz ist eine vernünftige Grundlage

„Das neuen Regelungen im Badesicherheitsgesetz schaffen eine vernünftige Grundlage zwischen dem Machbaren, dem von der Sicherheit her Erforderlichen und dem, was Gemeinden und anderen Trägern von Badestellen sinnvoller Weise abverlangt werden kann. Und die KN-Umfrage im Kreis Plön zeigt ja, dass dies zumindest mehrheitlich in den Kommunen auch so gesehen wird. Wenn gleichwohl einzelne Bürgermeister dies als nicht ausreichend rechtssicher betrachten, ist das ihre Entscheidung, sie sollten aber nicht das Land verantwortlich machen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Das Gesetz sei im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Schon dies spreche dafür, dass offene Fragen zur Zufriedenheit geregelt worden seien.

Es müsse jedem klar sein, so Kalinka, dass kein Gesetz alle denkbaren Lebensumstände oder vorstellbaren Haftungsmöglichkeiten vollständig rechtssicher erfassen könne. In dem neuen Badesicherheitsgesetz seien Vorschriften und Vorgaben der Rechtsprechung ausgewogen verankert worden. Dadurch werde die Rechts- und Entscheidungssicherheit gefördert.

Kalinka: „Es ist für die kommunale Familie die notwendige Klarheit geschaffen worden, welche Sicherungsmaßnahmen nötig sind. Dies betrifft vor allem die Badeaufsicht, atypische Gefahren für die Badegäste oder wenn es an Strandabschnitten Sondernutzungen oder einen regen Badebetrieb gibt. Auch sind Informationspflichten wie Hinweistafeln oder Kennzeichnungspflichten bei besonderen Gefahrenquellen genannt. Davon ist auch nicht alles neu. Es muss zudem auch klar sein, dass derjenige, der in freier, unberührter Natur badet, dies auch weiterhin auf eigene Gefahr tut.“