Schüler-Bus nach Heikendorf hält ab 10. Dez. morgens in Barsbek

Im September hatten Eltern aus Barsbek den Wunsch an Bürgermeister Timo Schlabritz und an mich herangetragen, ob nicht geprüft werden könne, morgens in Barsbek einen Halt für Schüler nach Heikendorf einzuplanen. Die VKP hat im November die Zahl der Schüler gezählt und entschieden, dass ab 10.12.2023 ein Halt in Barsbek eingeplant wird (Abfahrt Schönberg 7:10 Uhr). Kreistagskollegin Gina-Marie von Mandel und ich sagen Danke, VKP.

Barsbek: Wildwarnschilder auf der B 502

Im Mai 2023 bat mich der Barsbeker Bürgermeister Timo Schlabritz angesichts der Zahl der Wildunfälle um Unterstützung für Wildwarnschilder auf der B 502 zwischen Barsbek und Wendtorf. Jetzt kam vom Landesbetrieb LBV wie vom Bürgermeister die Nachricht über die erfolgte Aufstellung. Danke an den LBV, Danke an Timo und die GV Barsbek.

Foto: LBV

Badesicherheitsgesetz ist eine vernünftige Grundlage

„Das neuen Regelungen im Badesicherheitsgesetz schaffen eine vernünftige Grundlage zwischen dem Machbaren, dem von der Sicherheit her Erforderlichen und dem, was Gemeinden und anderen Trägern von Badestellen sinnvoller Weise abverlangt werden kann. Und die KN-Umfrage im Kreis Plön zeigt ja, dass dies zumindest mehrheitlich in den Kommunen auch so gesehen wird. Wenn gleichwohl einzelne Bürgermeister dies als nicht ausreichend rechtssicher betrachten, ist das ihre Entscheidung, sie sollten aber nicht das Land verantwortlich machen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Das Gesetz sei im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Schon dies spreche dafür, dass offene Fragen zur Zufriedenheit geregelt worden seien.

Es müsse jedem klar sein, so Kalinka, dass kein Gesetz alle denkbaren Lebensumstände oder vorstellbaren Haftungsmöglichkeiten vollständig rechtssicher erfassen könne. In dem neuen Badesicherheitsgesetz seien Vorschriften und Vorgaben der Rechtsprechung ausgewogen verankert worden. Dadurch werde die Rechts- und Entscheidungssicherheit gefördert.

Kalinka: „Es ist für die kommunale Familie die notwendige Klarheit geschaffen worden, welche Sicherungsmaßnahmen nötig sind. Dies betrifft vor allem die Badeaufsicht, atypische Gefahren für die Badegäste oder wenn es an Strandabschnitten Sondernutzungen oder einen regen Badebetrieb gibt. Auch sind Informationspflichten wie Hinweistafeln oder Kennzeichnungspflichten bei besonderen Gefahrenquellen genannt. Davon ist auch nicht alles neu. Es muss zudem auch klar sein, dass derjenige, der in freier, unberührter Natur badet, dies auch weiterhin auf eigene Gefahr tut.“