Badesicherheitsgesetz ist eine vernünftige Grundlage

„Das neuen Regelungen im Badesicherheitsgesetz schaffen eine vernünftige Grundlage zwischen dem Machbaren, dem von der Sicherheit her Erforderlichen und dem, was Gemeinden und anderen Trägern von Badestellen sinnvoller Weise abverlangt werden kann. Und die KN-Umfrage im Kreis Plön zeigt ja, dass dies zumindest mehrheitlich in den Kommunen auch so gesehen wird. Wenn gleichwohl einzelne Bürgermeister dies als nicht ausreichend rechtssicher betrachten, ist das ihre Entscheidung, sie sollten aber nicht das Land verantwortlich machen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Das Gesetz sei im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Schon dies spreche dafür, dass offene Fragen zur Zufriedenheit geregelt worden seien.

Es müsse jedem klar sein, so Kalinka, dass kein Gesetz alle denkbaren Lebensumstände oder vorstellbaren Haftungsmöglichkeiten vollständig rechtssicher erfassen könne. In dem neuen Badesicherheitsgesetz seien Vorschriften und Vorgaben der Rechtsprechung ausgewogen verankert worden. Dadurch werde die Rechts- und Entscheidungssicherheit gefördert.

Kalinka: „Es ist für die kommunale Familie die notwendige Klarheit geschaffen worden, welche Sicherungsmaßnahmen nötig sind. Dies betrifft vor allem die Badeaufsicht, atypische Gefahren für die Badegäste oder wenn es an Strandabschnitten Sondernutzungen oder einen regen Badebetrieb gibt. Auch sind Informationspflichten wie Hinweistafeln oder Kennzeichnungspflichten bei besonderen Gefahrenquellen genannt. Davon ist auch nicht alles neu. Es muss zudem auch klar sein, dass derjenige, der in freier, unberührter Natur badet, dies auch weiterhin auf eigene Gefahr tut.“

Die Sanierung von Landesstraßen wird konkret

„Auch der Kreis Plön wird vom Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2019 – 2022 des Landes profitieren. Mit diesem Programm soll ein dauerhafter und nachhaltiger Beitrag für eine gute Verkehrsinfrastruktur, den ÖPNV, betroffene Pendler und die Sicherheit im Straßenverkehr geleistet werden“, so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka.

Im Wahlkreis Plön-Nord, den er im Landtag vertritt, sind folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte in dem Programm zur Sanierung vorgesehen:

L 178, Högsdorf – Neu-Harmhorst, Länge 5,6 Km (2019)
L 50, Probsteierhagen – Passade, Länge 2,2 Km (2021),
L 55, Dannau – Malente, Länge 6,8 Km (2021),
L 53, Sellin – Lebrade, Länge 2,3 Km (2022),
L 211 Schönberg – Schlesen, Länge 9,7 Km  (2022).

Kalinka: „Leider wurden in den vergangenen Jahren nicht genug Mittel für die Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Mit diesem 4-Jahres-Programm können noch nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber es sind wichtige Strecken festgelegt, bei denen jetzt schon sicher ist, dass sie wieder in einen guten Zustand kommen. Das ist gut für Auto-, Bus- und Radfahrer und stärkt das Wirtschaftsleben in unserer Region wie den Tourismus. Wo es an den Strecken Radwege gibt, sollen auch diese bei Notwendigkeit mit saniert werden.“