Badesicherheitsgesetz ist eine vernünftige Grundlage

„Das neuen Regelungen im Badesicherheitsgesetz schaffen eine vernünftige Grundlage zwischen dem Machbaren, dem von der Sicherheit her Erforderlichen und dem, was Gemeinden und anderen Trägern von Badestellen sinnvoller Weise abverlangt werden kann. Und die KN-Umfrage im Kreis Plön zeigt ja, dass dies zumindest mehrheitlich in den Kommunen auch so gesehen wird. Wenn gleichwohl einzelne Bürgermeister dies als nicht ausreichend rechtssicher betrachten, ist das ihre Entscheidung, sie sollten aber nicht das Land verantwortlich machen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Das Gesetz sei im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Schon dies spreche dafür, dass offene Fragen zur Zufriedenheit geregelt worden seien.

Es müsse jedem klar sein, so Kalinka, dass kein Gesetz alle denkbaren Lebensumstände oder vorstellbaren Haftungsmöglichkeiten vollständig rechtssicher erfassen könne. In dem neuen Badesicherheitsgesetz seien Vorschriften und Vorgaben der Rechtsprechung ausgewogen verankert worden. Dadurch werde die Rechts- und Entscheidungssicherheit gefördert.

Kalinka: „Es ist für die kommunale Familie die notwendige Klarheit geschaffen worden, welche Sicherungsmaßnahmen nötig sind. Dies betrifft vor allem die Badeaufsicht, atypische Gefahren für die Badegäste oder wenn es an Strandabschnitten Sondernutzungen oder einen regen Badebetrieb gibt. Auch sind Informationspflichten wie Hinweistafeln oder Kennzeichnungspflichten bei besonderen Gefahrenquellen genannt. Davon ist auch nicht alles neu. Es muss zudem auch klar sein, dass derjenige, der in freier, unberührter Natur badet, dies auch weiterhin auf eigene Gefahr tut.“

Windkraft-Standorte / Kreistagssitzung 23. Februar 2017

Zu dem seit Juli 2016 vorliegenden CDU-Antrag konnten sich SPD/Grüne/FWG erneut NICHT positionieren. Er formuliert u.a. erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung von weiteren Windkraftanlagen im Bereich Neu-Sophienhof / Stoltenberg / Fahren / Passade. In der Sitzung des Kreistages im September 2016 wurde der CDU-Antrag auf SPD/Grünen/FWG-Initiative von der Tagesordnung genommen, jetzt setzte eine knappe Mehrheit durch, dass der Kreistag sich noch immer nicht positioniert, sondern erst im Mai 2017. Das wäre dann fast ein Jahr nach unserer ersten Antragstellung.  In der Debatte des Kreistages wurde deutlich erkennbar, dass vor allem die SPD nicht in der Lage ist, eine inhaltliche Aussage zu treffen.

CDU will Thema Windenergie im Kreistag beraten

Die CDU-Kreistagsfraktion möchte die Planungen der Landesregierung für Windenergie-Flächen im Kreis Plön in der nächsten Kreistagssitzung am 15. Dezember 2016 beraten. Sie hat beantragt, ihren am 15. November gestellten Antrag (Anlage) als dringlich zu behandeln.

Fraktionsvorsitzender Werner Kalinka: „Unser erster bereits am 6. Juli 2016 gestellter Antrag wurde unter Federführung der SPD/Grünen/FWG-Koalition per Geschäftsordnung und per Mehrheit am 29. September im Kreistag  von der Tagesordnung geholt. Es war schon damals absehbar, dass das Thema auf den Kreis zukommen würde. Zugleich wurde von SPD/Grünen/FWG beschlossen, erst im Februar 2017 darüber zu beraten. Dies ist völlig inakzeptabel, und dies ist noch zurückhaltend formuliert. Wenn die Windenergie mit ihren Auswirkungen im Kreis Plön nach den Beschlüssen des Landeskabinetts vom 6. Dezember kein aktuelles Thema für den Kreistag ist – was denn sonst?“

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CDU verlangt sorgsame Abwägung bei Windkraft-Standorten

Eine sorgsame Abwägung der Windkraftstandorte im Kreis Plön hat die CDU-Kreistagsfraktion von der Landesregierung verlangt. Zu den beiden bislang in Aussicht genommenen neuen Flächen im Bereich Neu-Sophienhof / Stoltenberg / Passade / Fahren und im östlichen Bereich von Lütjenburg habe man erhebliche Bedenken, so Fraktionsvorsitzender Werner Kalinka und sein Stellvertreter Stefan Leyk. Das Landes-Kabinett will zu den Windkraft-Standorten schon am 6. Dezember 2016 Aussagen treffen, wie inzwischen bekannt geworden ist.

Kalinka und Leyk: „Der Kreis Plön hat in der Vergangenheit beim Thema Ausbau der Windkraft immer auf den besonderen Stellenwert des Tourismus, des Lärmschutzes wie auch des Landschafts-, Umwelt- und Vogelschutzes hingewiesen. So hat der Kreis Plön frühzeitig Kriterien definiert und damit zu einer Weißflächenkartierung beigetragen, die auch immer die Belange der Gemeinden und Bürger wie deren Stellungnahmen berücksichtigt haben. Beide in der Diskussion stehenden Regionen sind landschaftlich besonders reizvoll. Zudem sind auch die Interessen der dort lebenden Bürger hinreichend zu beachten.“ Die CDU sei dafür, die Abstandsflächen von Windenergiestandorten zu bewohnten Häusern deutlich auszuweiten.

Deutliche Kritik äussern die Abgeordneten am Verfahren: „Natürlich gibt es nach den Beschlüssen des Kabinettes am 6. Dezember 2016 im Jahr 2017 noch die formellen Anhörungen. Aber jeder weiß, dass Entscheidungen eines Kabinettes einen hohen Stellenwert haben.

Umso wichtiger wäre es, dass wir im Kreis möglichst schnell zu einer Meinungsbildung kommen. Die CDU-Kreistagsfraktion hatte bereits am 6. Juli 2016 einen entsprechenden Antrag gestellt. Er wurde in der Kreistagssitzung am 12. Juli 2016 aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt, in der Sitzung vom 29. September wurde er auf SPD/Grünen/FWG-Betreiben mit Mehrheit von der Tagesordnung mit der Maßgabe genommen, erst im Februar 2017 beraten zu werden. Dies ist ein völlig inakzeptables Vorgehen. Wenn SPD/Grüne/FWG sich vor einer Aussage drücken wollen, sollen sie dies sagen, aber nicht per Geschäftsordnung die Beratung über ein so wichtiges Thema verzögern.“