Kalinka: Keine starren Inzidenz-Werte

Landtagsabgeordneter Werner Kalinka spricht sich dafür aus, bei einem Stufenplan zur Lockerung der Corona-Maßnahmen bei den Inzidenzwerten nicht starr vorzugehen. Es müsse auch berücksichtigt werden, wie die vorherigen Werte in den Kreisen und Städten gewesen seien. Nachhaltigkeit sollte auch hier ein Kriterium sein und würde die Akzeptanz der Bürger fördern.

Kalinka, der den Wahlkreis Plön-Nord im schleswig-holsteinischen Landtag vertritt: „Der Kreis Plön steht bei der Inzidenz seit langem bundesweit mit am besten da. Aktuell liegt sie bei 38,1. Wenn für bestimmte Lockerungen zum Beispiel der Wert 50 als Maßstab genommen wird, wäre es nicht fair, dass Lockerungen nicht geschehen oder zurückgenommen werden, weil der festgelegte Wert kurzfristig überschritten wird. Dies ist immer möglich.“

Bürger und Wirtschaft in verschiedenen Kreisen, zum Teil auch bis vor einiger Zeit in einigen Ländern, trügen zum Teil Lasten mit, obwohl die Inzidenz unterhalb oder in der Nähe des Wertes liege, der auch bundesweit als wichtiger Maßstab für bestimmte Einschränkungen gelte. Der Abgeordnete: „Es ist zudem auch an der Zeit, dass genauer analysiert wird, warum in bestimmten Regionen in Deutschland, aber auch im Land die Werte deutlich höher sind als in anderen.“

Barschel: Das Haar hätte Klarheit gebracht

1988 machte die Stadtpolizei Zürich, die im Auftrag der Genfer Behörden Asservate untersuchte, eine bedeutsame Feststellung. Das Haar, das auf dem Bett des von Uwe Barschel benutzten Zimmers 317 gefunden worden war, stammte nicht von ihm. Nur Insidern war dies bekannt. Im Februar 1995 holten zwei Kriminalbeamte aus S-H diverse Asservate im Auftrag der Lübecker Staatsanwaltschaft aus Genf ab, auch das Haar. 2010 schlug ich eine DNA-Untersuchung vor. Ein Abgleich mit den Haaren des Zimmermädchen hätte Klarheit geschaffen, ob es von ihr stammte. Es ist wohl wenig wahrscheinlich, dass auf einem Bett der Klasse des Beau-Rivage ein fremdes Haar liegt. Dann platzte die Bombe: Das Haar war verschwunden. Es wurde (bislang) nicht wieder gefunden. Ein weitere Unerklärlichkeit bei den Ermittlungen im Fall Barschel. Dass DNA-Untersuchungen auch im Fall Barschel etwas bringen, wie von mir vermutet, stellte sich heraus: Auf Kleidungsstücken von ihm wie einem Socken wurde fremde DNA nachweisbar gefunden. Übrigens: Ein anderer Socken von Uwe Barschel wird immer noch vermisst.

Uwe Barschel: Verletzungen am Körper, Merkwürdigkeiten im Zimmer 317, die Leiche wurde in Genf geschminkt

Beim toten Uwe Barschel wurden Verletzungen an verschiedenen Stellen festgestellt. Frische Blutungen im Mageninneren, ein Hämatom am Kopf, Veränderungen an der Haut, Blutreste im Bereich der Nase. In Genf wurde die Leiche an bestimmten Stellen geschminkt. Später wurden auch dort Veränderungen in der Haut festgestellt. Die Rotweinflasche, die er sich am Vorabend gegen 18.30 Uhr mit zwei Gläsern bringen ließ, wurde nie gefunden. Sie wurde also entsorgt. Aus der Minibar wurde das Fläschen „Jack Daniels“ entnommen, es war leer. Allerdings nicht ganz, wie erst viel später festgestellt wurde: Es fand sich eine der Substanzen, die in Barschels Körper eingeführt worden waren. Und dann sind da zum Beispiel noch das demolierte Weinglas und der abgerissene Knopf des Hemdes.

Barschel: Warum war das Hotelzimmer nicht verschlossen?

Wenn jemand in einem Hotelzimmer übernachtet, ist es wohl die Regel, nachts die Tür abzuschließen. Warum war dies in der Todesnacht im Zimmer 317 des Hotels in Genf nicht der Fall? Dies ist bereits die erste wichtige Frage. Bei den Ermittlungen hat dies allerdings wenig Beachtung gefunden. Anmerkung: Zum Verschließen der Tür war im Hotel der Schlüssel nötig, es geht also nur von innen, wenn der Schlüssel auch innen steckt. Und: Wollte Uwe Barschel Selbstmord begehen, wäre es doch das Mindeste gewesen, die Tür zu verschließen, um nicht vorzeitig gefunden zu werden. Er war mit seinem Namen eingetragen, also erreichbar. Beweis: Der Fotograf, der ihn am Samstagnachmittag am Flughafen erwartete, fand danach schnell durch einen Anruf im Beau-Rivage heraus, dass Barschel dort ein Zimmer bezogen hatte.

Der BND und die Barschel-Affäre

Wissen wir schon alles über die Affäre von 1987? Nein. Die „Kieler Nachrichten“ lenken den Blick heute (23. Jan. 2021) auf die Frage, welche Akten es beim BND gibt. Berechtigt. Ich habe den KN geantwortet: „Mein Empfinden ist, dass trotz aller Antworten und Auskünfte der BND noch immer blockt.“ 1994 gab der BND Infos an die Lübecker Staatsanwaltschaft. Sie hatte bereits am 12. Okt. 1987 Ermittlungen zum Tod von Uwe Barschel in Genf aufgenommen, die dann langsam „einschliefen“, offiziell aber nicht eingestellt wurden. Ab Ende 1994 wurde die Staatsanwaltschaft wieder intensiv tätig. Beim BND gibt es Akten, die in etwa die Zeit zwischen 1990 und 1996 betreffen. Nicht uninteressant. Gibt es im BND-Archiv noch mehr geheime Akten? Es dürfte sich lohnen, dies zu klären.

Ministerpräsident Günther: Wir wollen Hoffnung geben

Klare Signale zu Corona von Ministerpräsident Daniel Günther. „Die Menschen müssen eine Perspektive haben“, es müsse ein Stufenplan mit einem verständlichen Regelwerk für Inzidenzen entwickelt werden. „Maß und Mitte“ dürften nicht verloren gehen. Keine KiTa-Beiträge werde es für die Zeit geben, wo diese geschlossen seien. Die Regierungserklärung im Landtag:

Mit Stufenplänen aus der Krise – gute Corona-Debatte im Landtag

Eine gute Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, eine gute Rede des Oppositionsführers – Daniel Günther und Ralf Stegner zeigten auf, was zu tun ist und wie man in wichtigen Fragen in der Corona-Krise kooperativ im Parlament arbeiten kann. In einem Kurzbeitrag bin ich u. a. auf folgende, mir für die nächste Zeit wichtige Punkte eingegangen: Schutzmasken schnell und günstig, „Inzidenz-Korridore“ bei Stufenplänen nötig, „Notparlament“, Beratungen mit Sachverständigen, Rechte des Parlaments, Landesgesetz zu Corona, Wahlrecht, Gesundheitsämter, wissenschaftliche Untersuchungen, Alten- und Pflegeheime. Der Antrag von Jamaika (Drucksache 19/2722) wurde verabschiedet, der Antrag der SPD (19/2720) wurde in den Sozialausschuss überwiesen.

IMPF-TERMINE: Neues Verfahren für die über 80-Jährigen

Der Einsatz hat sich gelohnt. Es gibt ein neues Verfahren, wie Senioren über 80 einen Impftermin buchen können. Am vergangenen Donnerstag hatte ich mich im Landtag zu dem bisherigen Verfahren deutlich kritisch geäußert. Veränderungen waren nötig. Ich hoffe, dass dies auch ein gutes Zeichen für viele verärgerte Seniorinnen und Senioren ist.

Im Sozialausschuss hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg jetzt die neue Regelung vorgestellt. Wir haben gestern im Landeshaus unter meinem Vorsitz getagt. Die rd. 220.000 impfberechtigten über 80-Jährigen erhalten ab dem 28. Januar 2021 ein Informationsschreiben mit einer Telefonnummer und einem persönlichen Pin-Code. Die Impftermine werden in 4 „Blöcken“ nach Alter ab 80 Jahren gestuft vergeben, beginnend bei den Ältesten.

Ohne Zeitdruck kann man sich telefonisch (montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr) bei der in dem Anschreiben vermerkten Telefonnummer registrieren lassen. Der erste buchbare Termin soll am 8. Februar 2021 sein. Man bekommt einen festen Termin. Dies kann auch im April oder Mai sein. Stellt sich heraus, dass dann schon mehr Impfstoff zur Verfügung steht als bislang vom Bund dem Land zugesagt, werden gebuchte Termine vorgezogen. Die Seniorinnen und Senioren werden dazu aktiv angesprochen. Der Sozialausschuss des Landtages unterstützt einstimmig dieses Verfahren. Es ist gerecht, transparent und weder von digitalem Wissen noch dem Zufall abhängig.

Nachfolgend (noch einmal) meine Rede im Landtag am 7. Januar 2021:

Kinderkrankengeld: Bund will diese Woche das Gesetz ändern

Ein Thema, was derzeit zum Teil zu Problemen führt, ist das Kinderkrankengeld. Es ist seitens des Bundes angekündigt worden, dass es im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dies soll auch dann gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtung wegen Corona geschlossen ist bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Es ist in Berlin vorgesehen, dass in dieser Woche das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wird.

Corona-Impfungen – Westerfellhaus begrüßt Änderung der Empfehlungen

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat begrüßt, dass künftig auch Menschen mit seltenen und schweren Vorerkrankungen früher eine Corona-Impfung erhalten können. Diese Empfehlung sollten nun auch in eine Rechtsverordnung umgesetzt werden, erklärte Westerfellhaus in Berlin. Dann könnten diese Personen auch zügig geimpft werden. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hatte die Empfehlungen am Freitag aktualisiert. Demnach könnten Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen vorgezogen werden, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung angenommen werde. In Gruppe 1 sollten zunächst Hochbetagte, Pflegebedürftige und medizinisches Personal mit hohem Ansteckungsrisiko geimpft werden.