Es sollte niemand von sich behaupten, er habe die Transparenz neu erfunden und bringe sie jetzt nach Schleswig-Holstein. Verhaltensregeln und Veröffentlichungen für Abgeordnete des Landtags gibt es mindestens seit den 80er Jahren. Und es gibt sie für die Landesregierung. Und auch im Internet.
Wer wissen möchte, welchen Beruf ein Abgeordneter hat oder welcher Nebentätigkeit er nachgeht, kann dies auf der Landtags-Homepage nachsehen. Und damit nicht so getan werden kann, als wäre es anders, nenne ich jetzt die Drucksache 17/950, in der das Relevante auf 40 Seiten für jedermann zugänglich steht. Auch neue oder geänderte Angaben werden in das Internet eingestellt. Die letzte Aktualisierung ist vom vergangenen August, Drucksache 17/1677. Rechtsgrundlage hiefür sind die bestehenden Regelungen. Wer hier was beruflich tut oder früher getan hat, ist kein Geheimnis in diesem Land. Veröffentlicht werden Angaben zu sieben verschiedenen Kategorien. Darunter Aufsichtsratstätigkeiten, relevante Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Gutachtertätigkeiten, oder die Mitgliedschaften in Interessenverbänden.