Zahl der berufsbedingten Krebserkrankungen erschreckend hoch

„Rd. 79.000 Betriebe mit etwa 1 Mio. Beschäftigten (2018 waren es 984.620) sind in Schleswig-Holstein vom Sozialministerium und von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK) auf Arbeits- und Gesundheitsschutz zu überwachen. Dabei sind mindestens 44 Gesetze und Verordnungen zu beachten. Schriftliche Berichte, Dokumentationen und Statistiken gehören zum Standard der Arbeit. Im Einzelfall ist sorgfältig zu kontrollieren und ist bei Verstößen abzuwägen, welches Mittel zwischen Beratung, Anordnung, Bußgeld und Strafanzeige das angemessene ist. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass von den Behörden viel geleistet wird, zumal die technischen Entwicklungen in den Unternehmen wie Behörden und die Digitalisierung immer schneller vorangehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages.

Erschreckend hoch sei die Zahl von Krebsfällen. Aus dem Bericht: „In den Jahren 2016 und 2017 wurden in Schleswig-Holstein 716 Fälle angezeigt, in denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung besteht. Außerdem wurde in diesem Zeitraum in 312 Fällen anerkannt, dass eine berufsbedingte Krebserkrankung vorliegt. Diese verlaufen oft tödlich.“ Kalinka: „Jede Erkrankung ist eine zu viel. Hier muss mehr geschehen, um Arbeitnehmer wirksamer zu schützen.“

Es gebe eine Reihe von Gesundheitsrisiken, den Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt seien. Der Bericht benenne dies deutlich. An der Spitze stünden lärmbedingte Erkrankungen, Schäden an der Lunge (vor allem Asbest bedingt) und der Haut durch UV-Strahlung.

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit der Behörden seien Verstöße in der Fleischindustrie und die Überprüfung von Biogasanlagen, von denen es in Schleswig-Holstein rd. 560 gibt. Auch die Überwachung von Baustellen werde wieder verstärkt wahrgenommen. Kalinka: „Auch das sind richtige Schwerpunkte. Mit Verstößen in der Fleischindustrie beschäftigen wird uns seit längerem auch im Sozialausschuss und werden die laufende Anhörung genau auswerten.“

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SPD und KiTa-Reform: Wenn 2 und 2 nicht mehr 4, sondern 5 sind

Die KiTa-Reform ist im Landtag beschlossen, sie tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Nur die SPD stimmt dagegen. Eltern werden entlastet, die Qualität wird gesteigert, ein Teil der Kommunen wird entlastet. Wo das nicht der Fall ist, ist zu schauen, was dafür der Grund ist. Wirklich dürftig, was die SPD im Parlament in der Debatte gezeigt hat. Dort wäre der Ort gewesen, Alternativen und deren Finanzierbarkeit darzulegen. Nichts dergleichen. Ich habe dazu im Landesparlament deutlich meine Meinung gesagt:

Wir können nur geben, was wir haben

Lebhafte Debatte im Landtag zum Öffentlichen Dienst. Ministerpräsident Daniel Günther und ich für die CDU-Landtagsfraktion haben dargelegt, was bereits gilt: Zeitnahe Übernahme des Tarifabschlusses in Höhe von fast 8% bis 2021, 1% mehr insgesamt für 2021 – 2024, Anhebung der Grundgehälter im Einstiegsbereich ab 2021 für alle Besoldungsgruppen, Wegfall der Besoldungsgruppen A2 bis A4, Weihnachtsgeld in Höhe von 660 Euro für alle Besoldungsgruppen bis A 10 und für Beamte im Vorbereitungsdienst, 400 Euro pro Kind für alle Besoldungsgruppen. Wir bleiben weiter im Gespräch, aber wir können nur geben, was wir haben. in der Debatte habe ich klare Positionen bezogen, auch zur GdP:

KiTa – „viele echte gute Neuerungen“

Fast 14 Stunden KiTa-Anhörung im Sozialausschuss in durchgehend voller Präsenz des Ausschusses wie des Ministeriums mit Minister Dr. Heiner Garg an der Spitze. Fazit: Der Gesetzentwurf bildet einen guten Rahmen („viele Punkte positiv“, „viele echte gute Neuerungen“), es wird in großer Breite gewürdigt, dass das Land (endlich) zu umfassenden gesetzlichen Regelungen Ansprüchen für Kinder, Kitas und Kommunen) kommt und viel Geld in die Hand nimmt. Die Anhörung wird gründlich ausgewertet – deshalb ist sie erfolgt. Einige Themen: Verfügungsstunden, Stundensätze für Reinigung, Definition Mindeststands, Inklusion, flexiblere Erzieherausbildung, Weiterbildung, Naturkindergärten.

Wo Kinder oder Schwangere sind, sind Zigaretten tabu

„Wo Kinder oder Schwangere sind, sind Zigaretten, Zigarillos und Zigarren tabu“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages. Dies sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber leider nicht immer Realität. Die CDU-Landtagsfraktion unterstütze selbstverständlich die Initiativen, über den Bundesrat ein Rauchverbot für Autos zu erreichen, in dem sich Kinder und / oder Schwangere befinden, wie auch ein Verbot des Rauchens auf Spielplätzen.

Rauchen wie auch andere Genussmittel schadeten der Gesundheit. Tabakrauch enthalte mehr als 4800 Substanzen, von denen mehr als 70 krebserregend seien oder im Verdacht stünden, Krebs zu erzeugen. Auch Passivrauchen könne schwere Erkrankungen auslösen. Kalinka: „Der Staat muss dafür sorgen, dass möglichst umfassend Regelungen bestehen und Wirksamkeit entfalten, um vor allem junge Menschen und ungeborene Kinder vor dem Passivrauchen nachhaltig zu schützen.“

Wichtig seien Appelle, Vorbildfunktion und Verantwortungsbewusstsein. Aber es müsse auch klar sein, dass es wirksame Kontrollen geben werde, um den Schutz durchzusetzen und Vollzugsdefizite zu vermeiden. Auch bei Handy-Nutzung, Einhaltung der Geschwindigkeit oder LKW-Lenkzeiten zum Beispiel gebe es Kontrollen und Sanktionen.

Der Abgeordnete erinnert daran, dass durch das 2008 in Schleswig-Holstein in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens bereits deutliche Veränderungen eingetreten seien. Vor allem die früheren Landtagskollegen Frauke Tengler und Peter Eichstädt hätten sich fachlich fundiert und beharrlich engagiert. Kalinka: „Und die Umsetzung war dann mit deutlich weniger Problemen verbunden, als dies immer wieder vorausgesagt worden war.“

Solidarität im Landtag mit den bedürftigen Menschen

Ein wichtiges Thema zum Ende des ersten Halbjahres 2019 im Landeshaus: Einstimmig verabschiedete der Landtag eine Resolution, in der mehr Hilfe für obdachlose, wohnungslose und bedürftige Bürgerinnen und Bürger gefordert wird. Sie war zuvor im Sozialausschuss unter dem Vorsitz von Werner Kalinka MdL gleichfalls einstimmig beschlossen worden. 2019 sind mit dem Empfang im Februar, dem Abend im Juni im Landeshaus jeweils auf Einladung von Landtagspräsident Klaus Schlie und jetzt mit den Beschlüssen wichtige Signale gesetzt worden. Werner Kalinka im Plenum:

Tarifbindung bedeutet soziale Sicherheit und Stabilität

„Gewerkschaften und Arbeitgeber sind in unserer sozialen Marktwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sie haben einen erheblichen Anteil daran, dass mit den Arbeitnehmern Wohlstand und Wachstum erarbeitet wird. Von hoher Wichtigkeit ist dabei die Tarifbindung. Sie bedeutet soziale Sicherheit, Stabilität, faire Löhne und Fairness im Wettbewerb der Unternehmen“, betont MdL Werner Kalinka in seiner Rede im Landtag zur Tarifautonomie.

Schleswig-Holstein unterstütze den Beschluss im Bundesrat, die Bundesregierung aufzufordern, eine Strategie zur Stärkung der tariflichen Ordnung mit den Tarifpartnern zu erarbeiten. Die Einbeziehung der Tarifpartner bei der Allgemeingültigkeitserklärung von Tarifverträgen sei im Übrigen geltendes Recht. Es werde sich zeigen, wo und wie die Datenlage verbessert werden könne und wo an den Rahmenbedingungen künftig Veränderungen nötig seien.

Kalinka: „Die Diskussion ist eine Chance, wieder mehr Ordnung in bestimmte Bereiche und Branchen unseres Wirtschafts- und Arbeitsleben zu bringen. Arbeit muss vor allem den Menschen dienen und der Mensch muss wieder mehr im Mittelpunkt stehen, daran gilt es sich verstärkter zu orientieren.“

Paketdienste: Wir schauen nicht weg

Soziale Standards sind Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Der Mensch sollte und muss auch im Arbeitsleben im Mittelpunkt stehen. Dies gilt auch für Paketdienste. Bei Verstößen muss durchgegriffen werden. Vollzugsdefizite sind nicht hinzunehmen. Druck, harte Zeitvorgaben und geringer Verdienst sind meist der Alltag. Wir schauen nicht weg, siehe die Debatte im Landtag.

7,8 % mehr auch für die Beamten

Schnell, zeit- und wirkungsgleich übernimmt das Land für die Beamtinnen und Beamten den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst. 7,8 % für 33 Monate. Ein Signal der Verlässlichkeit und der Wertschätzung. Noch in 2019 wird zudem über strukturelle Verbesserungen im Landesdienst zu entscheiden sein. Von 2019 bis zum Herbst 2021 bedeutet die Übernahme des Tarifabschlusses rd. 250 Mio. Euro für das Land.

Werner Kalinka: Ein Signal der Verlässlichkeit und Wertschätzung

„Schnell, zeit- und wirkungsgleich übernimmt das Land für die Beamtinnen und Beamten den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst. Ein Signal der Verlässlichkeit und der Wertschätzung“, so MdL Werner Kalinka im Landtag zum Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung. Noch in 2019 werde zudem darüber zu beraten und zu entscheiden sein, wo es strukturelle Verbesserungen im Landesdienst wie zum Beispiel bei der Eingangsbesoldung geben könne.

Von 2019 bis zum Herbst 2021 bedeute die Übernahme des Tarifabschlusses eine Mehrausgabe von rd. 250 Mio. Euro für das Land. Durch die zeitig ausreichend eingestellte Vorsorge in Höhe von 3% im Landeshaushaushalt bzw. in der Finanzplanung sei dies erfreulicherweise ohne Probleme möglich.

Die sich abschwächende Konjunktur und die in den nächsten 5 Jahren um rd. 700 Mio. Euro geringer als erwartet ausfallenden Steuereinnahmen setzten auch für Schleswig-Holstein Grenzen. Bei der Polizei, der Lehrerbesoldung und durch Neueinstellungen seien bereits in jüngerer Zeit neben der Übernahme des Tarifabschlusses positive strukturelle Akzente im Land gesetzt worden. Hinsichtlich weiterer Forderungen sei an das Wort „Maßhalten“ von Ludwig Erhard zu erinnern.

Kalinka: „Die künftigen zusätzlichen Möglichkeiten des Landes bemessen sich an der ab 2020 voll greifenden Schuldenbremse, der dauerhaften Finanzierbarkeit neuer Leistungen, an dem Erhalt eines Mindestrahmens für politische Gestaltung, der Generationenverantwortung und der Risiko-Vorsorge. Und es dürfen gern auch ein paar Euro mehr in die Schuldentilgung gegeben werden, wenn möglich.“