Geimpfte: Es geht nicht um Sonderrechte

Nicht der Bürger muss begründen, welche Grundrechte ihm zustimmen, sondern der Staat muss substanziell und verhältnismäßig darlegen, wenn er sie einschränkt. Und deshalb geht es auch nicht um Sonderrechte, sondern um etwas Selbstverständliches, dass Geimpfte und Genesene mindestens negativ Getesteten gleichgestellt werden, teils sogar noch mehr Freiheiten wieder zu erhalten haben.

Das Bundesjustizministerium formuliert in einem Eckpunktepapier völlig richtig: Es geht nicht „um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“

Bislang Geimpfte werden auch schon deshalb nicht bevorzugt, weil sie aus guten Gründen schneller geimpft werden. Sie haben nämlich seit Beginn der Pandemie besondere Lasten zu tragen (gehabt), sei es aus Gründen des Alters, der Situation in Heimen, des Berufes oder erheblicher Vorerkrankungen.

Die Einstufung nach Prioritäten ist nicht zufällig erfolgt, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, medizinischen Gesichtspunkten und den Notwendigkeiten, um die gesellschaftliche und staatliche Funktionsfähigkeit auch in der Zeit der Pandemie aufrecht zu erhalten.

Corona: Maßnahmen müssen differenziert sein

Wir haben uns seitens der CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und SSW deutlich kritisch im Landtag in einem Antrag zum Gesetzentwurf des Bundes zum Infektionsschutz positioniert. Ich habe in der Debatte besonders betont, dass pauschale Ausgangssperren ohne gesonderte Bewertung vor Ort unverhältnismäßig sind. Weiterer besonders kritischer Punkt: Undifferenzierte Vorgaben bei der Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tagen-Inzidenz von 100. Und: Allein die Inzidenz sollte nicht über Maßnahmen entscheiden. Wir müssen auch immer bedenken, dass die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. Der gesamte Antrag, den ich voll unterstütze und für den ich mich engagiert habe, ist als DS 19/2924 des Landtages aufrufbar. Schade, dass die SPD sich nur enthalten und nicht für den Antrag gestimmt hart. Meine Rede:

Ausgangssperren – genau hinschauen!

Namhafte Aerosol-Forscher halten Ausgangssperren für kontraproduktiv. Ihr Appell: „Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass drinnen die Gefahr lauert.“ Sind pauschale Ausgangssperren verhältnismäßig? Dürften sie sich nur an Inzidenzen orientieren? Bedenken, so ist zu lesen, kommen sogar von Fachbeamten des Kanzleramtes.

Modellprojekte in Laboe und Blekendorf – hervorragende Konzepte

„Beide Modellprojekte aus dem Kreis Plön zur Kultur haben beim Land Berücksichtigung gefunden. Sowohl die „Laboer Lachmöwen“ wie auch Filippos Erlebnisgarten in Blekendorf zeigen, dass man trotz Corona sehr gute Angebote machen kann. Die Konzepte sind hervorragend. Herzlichen Dank,“ so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka. Er befürwortet Modellprojekte und hat sich dafür eingesetzt. Kalinka dankte Kultusministerin Karin Prien für die Berücksichtigung der Projekte.

Kalinka: „Ich hätte es auch gern gesehen, wenn aus dem Kreis Plön im touristischen Bereich eine Modellregion angeboten worden wäre. Es gab gegenüber einer Bewerbung aus dem Kreis beim Land eine positive Offenheit, auch wegen der seit langem geringen Inzidenz bei uns. Dies wäre besonders für Vermieter und Gastronomie zumindest eine konkrete Perspektive gewesen.“ Zu verweisen sei zum Beispiel auf die Schlei-Region, wo eine größere Zahl von Gemeinden und die Stadt Eckernförde jetzt die Chance hätten, Angebote zu machen.

Sorgfalt auch beim Corona-Gesetz!

Gesetzentwürfe gehören sorgfältig beraten. Besonders, wenn sie deutlich in die Rechte der Bürger eingreifen. Dies ist bei den von der Bundesregierung geplanten Veränderungen beim Infektionsschutz-Gesetz gegeben. Dies darf nicht nur im Bund, sondern muss auch in den Ländern erörtert werden können. Sie haben mit den Kommunen seit Beginn der Pandemie viele Lasten getragen – und sie in aller Regel gut bewältigt, siehe Schleswig-Holstein. Entscheidungen allein nach Inzidenz? Ich habe dazu seit längerem eine differenzierte Meinung, wie auch öffentlich bekundet. Ausgangssperren ab Inzidenz 100? Das wäre schwerwiegend. Wo Testpflichten – und wer zahlt? Starre Regelungen – oder auch Flexibilität? Was wird wo wie für Geimpfte geregelt? Da reicht eine Rechtsverordnung nicht. Es geht um Grundrechte.

In Pflegeeinrichtungen gelten neue Besucherregelungen

Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch in Pflegeeinrichtungen ist seit dem 29. März 2021 in Schleswig-Holstein aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss.

Die Außengastronomie darf ab Montag in S-H öffnen

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt, darf die Außengastronomie in Schleswig-Holstein unter strengen Auflagen ab dem 12. April 2021 öffnen. Also auch Kreis Plön, wo dies seit langem der Fall ist, heute liegt sie bei 18,7. Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen. Näheres auf der Homepage der Landesregierung.

Die Grundrechts-Diskussion ist Sache aller

Das Vorenthalten von Grundrechten ist nur zulässig, wenn dies verhältnismäßig ist. Ist vollständiger Schutz durch Impfungen gegeben, sind Einschränkungen nicht mehr zulässig. Ob dies dann bedeutet, einem negativen Test gleichgestellt zu sein oder noch mehr, wird die Diskussion zeigen. Warum im Übrigen erst nach der „3. Welle“, wie Bundesminister Jens Spahn meint? P.S.: Natürlich sind die Schlagzeilen über Ostern bei solchen Aussagen sicher. Aber wäre es nicht besser gewesen, in Form eines Dialoges darüber nach Ostern gemeinsam zu diskutieren? Dies ist nicht nur Sache des Bundes oder der Regierung.

Erst mal in Stuttgart anfangen, Herr Ministerpräsident!

Vor einigen Tagen meinte MP Winfried Kretschmann (Grüne) – gemeinsam mit Markus Söder (CSU) – die anderen Länder in einem Brief zu mahnen, konsequenter gegen Corona vorzugehen. Erst mal in Stuttgart anfangen, Herr Kretschmann! Mehr als 10.000 Demonstranten meist ohne Maske und Abstand – und eine Polizei, die zwar mit mehr als 1000 Beamten und Wasserwerfern vor Ort ist, aber kaum eingreift. So etwas ist Pandemie-treibend, ein starkes Infektionsrisiko. Wenn das in den anderen Ländern Schule macht, sind die Folgen absehbar.

Corona: Offen sein für neue Wege!

Wir benötigen schnell Wege aus der Krise. Niemand will unnötige Risiken eingehen, aber: Tourismus, Wirtschaft, Kultur, Sport und andere warten dringend darauf, dass mehr möglich ist. Es geht z.T. um Existenzen, um die Zukunft. Und auch viele Bürger sehnen sich danach, „raus zu kommen“. Wir müssen zudem auch über den eigenen Tellerrand hinaus schauen. Entscheidend ist, dass alle sich an die Regeln halten. Modellregionen – eine Idee. Wenn nicht der Kreis Plön mit seiner konstant niedrigen Inzidenz – wo sonst? Schade, dass von kommunaler Seite z.T. so abgewunken wird. Der Plöner Bürgermeister Lars Winter (SPD): „Zu teuer, zu aufwendig und nicht der richtige Zeitpunkt.“ Ähnlich sein Schönberger Kollege Peter Kokocinski. Als Abgeordneter habe ich von dort keinen Anruf bekommen, um mögliche Fragen / Probleme gegenüber dem Land anzusprechen. Das wäre doch zumindest mal eine Idee gewesen. Andere haben sich gemeldet. Wissenschaftliche Begleitung – wo ist das Problem? Nein, sie ist sogar sehr nötig, um endlich mehr Belastbares zum Virus zu erfahren. Nachfolgend die heutige Inzidenz. Kreis Plön: 19,8.