Die Chance zum Impfen muss für alle gegeben sein

„Niemand darf von den Impfangeboten ausgeschlossen werden,“ so der Landesvorsitzende des Sozialverbandes, Alfred Bornhalm in einer Pressemitteilung. Dies ist auch meine Meinung. Meine Position in der Debatte im Landtag zur Corona-Lage: Auch diejenigen, die in der Prio 1 und 2 bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Termin haben, Bürger ohne digitale Möglichkeiten oder mit Mobilitätsproblemen wie in sozial schwierigen Wohnbereichen müssen real entsprechende Angebote haben. Eine möglichst hohe Impfquote liegt auch im Interesse der Bekämpfung der Pandemie. Die Bereitschaft zum Impfen ist hoch. Und: Durch Corona darf die soziale Schere nicht größer werden. Die 7stündige Anhörung im Sozialausschuss (28 Organisationen) hat Probleme sehr deutlich gemacht. 

Regelungen für Geimpfte müssen schnell kommen

Bundesminister Jens Spahn am 4. April 2021: „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur.“ Große Hoffnungen werden vom Bund geweckt, bereits zu Ostern 2021. Das Bundesjustizministerium aktuell: Geimpfte müssen wieder mehr Freiheiten bekommen. Mindestens die wesentlichen. Ja, das sollte selbstverständlich sein. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor.

Und was geschieht? Der Bund will die Verordnung jetzt in einer Arbeitsgruppe von drei Ministerien erarbeiten. Umsetzung im Laufe des Mais oder erst Ende Mai? Oder dauert es dann doch noch bis Juni? Dies macht Verdruss. Man kann auch Geimpften abverlangen, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen. Man kann ihnen aber nicht wesentliche Freiheitsrechte vorenthalten. Und mit der Regelung Wochen warten.

Geimpfte: Es geht nicht um Sonderrechte

Nicht der Bürger muss begründen, welche Grundrechte ihm zustimmen, sondern der Staat muss substanziell und verhältnismäßig darlegen, wenn er sie einschränkt. Und deshalb geht es auch nicht um Sonderrechte, sondern um etwas Selbstverständliches, dass Geimpfte und Genesene mindestens negativ Getesteten gleichgestellt werden, teils sogar noch mehr Freiheiten wieder zu erhalten haben.

Das Bundesjustizministerium formuliert in einem Eckpunktepapier völlig richtig: Es geht nicht „um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“

Bislang Geimpfte werden auch schon deshalb nicht bevorzugt, weil sie aus guten Gründen schneller geimpft werden. Sie haben nämlich seit Beginn der Pandemie besondere Lasten zu tragen (gehabt), sei es aus Gründen des Alters, der Situation in Heimen, des Berufes oder erheblicher Vorerkrankungen.

Die Einstufung nach Prioritäten ist nicht zufällig erfolgt, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, medizinischen Gesichtspunkten und den Notwendigkeiten, um die gesellschaftliche und staatliche Funktionsfähigkeit auch in der Zeit der Pandemie aufrecht zu erhalten.

Corona: Maßnahmen müssen differenziert sein

Wir haben uns seitens der CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und SSW deutlich kritisch im Landtag in einem Antrag zum Gesetzentwurf des Bundes zum Infektionsschutz positioniert. Ich habe in der Debatte besonders betont, dass pauschale Ausgangssperren ohne gesonderte Bewertung vor Ort unverhältnismäßig sind. Weiterer besonders kritischer Punkt: Undifferenzierte Vorgaben bei der Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tagen-Inzidenz von 100. Und: Allein die Inzidenz sollte nicht über Maßnahmen entscheiden. Wir müssen auch immer bedenken, dass die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. Der gesamte Antrag, den ich voll unterstütze und für den ich mich engagiert habe, ist als DS 19/2924 des Landtages aufrufbar. Schade, dass die SPD sich nur enthalten und nicht für den Antrag gestimmt hart. Meine Rede:

Ausgangssperren – genau hinschauen!

Namhafte Aerosol-Forscher halten Ausgangssperren für kontraproduktiv. Ihr Appell: „Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass drinnen die Gefahr lauert.“ Sind pauschale Ausgangssperren verhältnismäßig? Dürften sie sich nur an Inzidenzen orientieren? Bedenken, so ist zu lesen, kommen sogar von Fachbeamten des Kanzleramtes.

Modellprojekte in Laboe und Blekendorf – hervorragende Konzepte

„Beide Modellprojekte aus dem Kreis Plön zur Kultur haben beim Land Berücksichtigung gefunden. Sowohl die „Laboer Lachmöwen“ wie auch Filippos Erlebnisgarten in Blekendorf zeigen, dass man trotz Corona sehr gute Angebote machen kann. Die Konzepte sind hervorragend. Herzlichen Dank,“ so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka. Er befürwortet Modellprojekte und hat sich dafür eingesetzt. Kalinka dankte Kultusministerin Karin Prien für die Berücksichtigung der Projekte.

Kalinka: „Ich hätte es auch gern gesehen, wenn aus dem Kreis Plön im touristischen Bereich eine Modellregion angeboten worden wäre. Es gab gegenüber einer Bewerbung aus dem Kreis beim Land eine positive Offenheit, auch wegen der seit langem geringen Inzidenz bei uns. Dies wäre besonders für Vermieter und Gastronomie zumindest eine konkrete Perspektive gewesen.“ Zu verweisen sei zum Beispiel auf die Schlei-Region, wo eine größere Zahl von Gemeinden und die Stadt Eckernförde jetzt die Chance hätten, Angebote zu machen.

Sorgfalt auch beim Corona-Gesetz!

Gesetzentwürfe gehören sorgfältig beraten. Besonders, wenn sie deutlich in die Rechte der Bürger eingreifen. Dies ist bei den von der Bundesregierung geplanten Veränderungen beim Infektionsschutz-Gesetz gegeben. Dies darf nicht nur im Bund, sondern muss auch in den Ländern erörtert werden können. Sie haben mit den Kommunen seit Beginn der Pandemie viele Lasten getragen – und sie in aller Regel gut bewältigt, siehe Schleswig-Holstein. Entscheidungen allein nach Inzidenz? Ich habe dazu seit längerem eine differenzierte Meinung, wie auch öffentlich bekundet. Ausgangssperren ab Inzidenz 100? Das wäre schwerwiegend. Wo Testpflichten – und wer zahlt? Starre Regelungen – oder auch Flexibilität? Was wird wo wie für Geimpfte geregelt? Da reicht eine Rechtsverordnung nicht. Es geht um Grundrechte.

In Pflegeeinrichtungen gelten neue Besucherregelungen

Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch in Pflegeeinrichtungen ist seit dem 29. März 2021 in Schleswig-Holstein aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss.

Die Außengastronomie darf ab Montag in S-H öffnen

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt, darf die Außengastronomie in Schleswig-Holstein unter strengen Auflagen ab dem 12. April 2021 öffnen. Also auch Kreis Plön, wo dies seit langem der Fall ist, heute liegt sie bei 18,7. Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen. Näheres auf der Homepage der Landesregierung.

Die Grundrechts-Diskussion ist Sache aller

Das Vorenthalten von Grundrechten ist nur zulässig, wenn dies verhältnismäßig ist. Ist vollständiger Schutz durch Impfungen gegeben, sind Einschränkungen nicht mehr zulässig. Ob dies dann bedeutet, einem negativen Test gleichgestellt zu sein oder noch mehr, wird die Diskussion zeigen. Warum im Übrigen erst nach der „3. Welle“, wie Bundesminister Jens Spahn meint? P.S.: Natürlich sind die Schlagzeilen über Ostern bei solchen Aussagen sicher. Aber wäre es nicht besser gewesen, in Form eines Dialoges darüber nach Ostern gemeinsam zu diskutieren? Dies ist nicht nur Sache des Bundes oder der Regierung.