Hier kam es nach einer engagierten Debatte zu einem Kompromiss zwischen den Fraktionen, der einstimmig beschlossen wurde. Danach werden die 110 000 Euro, die für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehen, wie folgt vergeben:
- Jugendfeuerwehr im Kreis 5.000 Euro
- Tafeln im Kreis Plön 10.000 Euro
- Hospizvereine im Kreis Plön 5.000 Euro
- Ehrenamtsbörsen Schwentinental und Lütjenburg je 5.000 Euro
- Kreisjägerschaft 5.000 Euro
- die 6 Museen (Probstei-Museum Schönberg, Künstlermuseum Heikendorf, S.-H. Eiszeitmuseum Lütjenburg, Heimatmuseum Preetz, Heimatmuseum Wankendorf, Fischereimuseum Möltenort) erhalten zu gleichen Teilen einen Anteil aus einer Gesamtsumme von rd. 20.000 Euro
- Kreisjugendring 10.000 Euro
- Schwimmausbildung (u.a. DLRG) 30.000 Euro
- Museum des Kreises Plön 10.000 Euro
- Reiterverein Westwalddistrikt Nettelsee und Umgebung e. V. 5.000 Euro
Ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro für eine Investition bei der Lebenshilfe und insgesamt 40.000 Euro für die Ehrenamtsbüro in Preetz (verteilt auf die Haushaltsjahre 2017 – 2019) werden aus den Kreishaushalten bereit gestellt. Die 40.000 Euro lösen ein vierfaches Fördervolumen aus.
Daniel Günther hat auf dem Landesparteitag Stil und Ziele seiner Regierungspolitik deutlich gemacht: „Schleswig-Holstein braucht wieder eine Regierung, die sich um die Menschen kümmert. Eine Regierung, die ihre Probleme aufnimmt und löst.“ Er benannte Schwerpunkte: „Wir werden den Sanierungsstau bei der Infrastruktur auflösen. Dazu gehört auch schnelles Internet. Wir werden der Polizei bei ihrer schwierigen Aufgabe den Rücken stärken. Sie wird die notwendige Ausrüstung, die notwendigen Befugnisse und das nötige Vertrauen bekommen, um die Menschen zu schützen. Und wir werden eine Schuloffensive starten: Gute Bildung braucht Zeit. Gute Bildung braucht gut ausgestattete Schulen. Gute Bildung braucht motivierte Lehrkräfte.“
Der Kreistag hat sich auf CDU- und FDP-Initiative gestern einstimmig dafür ausgesprochen, dass KFZ-Abmeldungen auch weiter bei den Amts- und Stadtverwaltungen möglich sein sollten. Er appelliert an den Landtag, die gesetzlichen Regelungen entsprechend zu ändern. Die Landesregierung wird gebeten, dies durch einen entsprechenden Vorschlag zu unterstützen. Denn: Die KFZ-Aufgabenübertragung hat sich bewährt. Es gibt keinen fachlichen Grund, von ihr Abstand zu nehmen. Das Landesverwaltungsgesetz sollte entsprechend geändert werden. Die Aufgabenübertragung war bislang möglich, weil es eine 10-jährige Erprobungsphase gibt. Leider wurde versäumt, diese der tatsächlichen Entwicklung anzupassen. Dies sollte schnell geschehen!