Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Prof. Ulrich Hase, geht in den Ruhestand. Nachfolgerin wird Michaela Pries. In der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses haben wir ihm für die langjährige, vertrauensvolle, kritische, aber stets konstruktive Zusammenarbeit gedankt. Er hat in dem ¼ Jahrhundert mit 7 Sozialausschüssen zusammen gearbeitet, viele Anregungen gegeben und durchgesetzt, 8 Tätigkeitsberichte erstellt, zahlreiche schriftliche und mündliche Stellungnahmen abgegeben. Wolfgang Baasch und ich habe in Ansprachen Ulrich Hases Arbeit gewürdigt. Alles Gute!
25 Jahre Landtagsabgeordneter – eine lange Wegstrecke. Eine Leistung, die mit viel Einsatz, großem politischen Geschick und Bürgernähe verbunden ist. Wolfgang Baasch (SPD) gehört seit 1996 dem Parlament an. Ein engagierter Mann für das Soziale, Arbeitnehmer, behinderte Bürgerinnen und Bürger wie für Europa. Wolfgang ist mein Stellvertreter im Sozialausschuss, seit 2007 ist er Landesvorsitzender der AWO. Uns verbindet besonders eine angenehme kollegiale, respektvolle Zusammenarbeit wie die Orientierung politischen Handelns an sozialen Werten.
Dies ist ein mehr als deutliches Votum: 91,77% der Mitglieder haben für die Auflösung der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein gestimmt. Abstimmungsberechtigt waren 23.579 Mitglieder. Die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen belief sich auf 17.372. Das eindeutige Ergebnis zeigt, wie die Pflegekräfte es sehen, zu einer Zwangsmitgliedschaft mit Beitrag verpflichtet zu werden. Im Sozialausschuss hatten wir uns am 14. Januar auf Antrag des Kollegen Dennys Bornhöft (FDP) mit Fragen zur Abstimmung beschäftigt. Foto: Sönke Ehlers
„Um zusätzliche Hilfen gegen soziale Härten geben zu können, stehen dem Kreis Plön – wie schon in 2020 – in diesem Jahr seitens das Landes 106 400 Euro zur Verfügung. Sie sollen Organisationen zur Verfügung stehen, die helfen, dass bedürftigen Menschen Schutz und existenzielle Sicherung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie geleistet wird“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Er hatte sich besonders für den Fonds eingesetzt, der sich auf 3 Mio. Euro im Land beläuft und anteilig nach Einwohnerzahl auf Kreise und kreisfreie Städte verteilt wird.
Beispielsweise können Tafeln und Organisationen, die obdachlose Bürger unterstützen, Mittel beantragen. Zudem heißt es in der Richtlinie: „Daneben dient der Fonds der Aufrechterhaltung von Angeboten, die Unterstützung bei vielfältigen sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen leisten einschließlich der Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulären Zugang zum Gesundheitssystem sowie deren Versorgung mit medizinischen Masken und Hygieneartikeln.“
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Sie ist auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Anträge sind beim Kreis Plön zu stellen.
Die Rente – ein wichtiges Thema in der Sitzung des Landtages am 26. Februar 2021. Ich habe für die CDU-Landtagsfraktion gesprochen:
„Die Rente ist sicher, sagte und plakatierte Norbert Blüm 1986. Dies gilt auch 35 Jahre später und in schwerer Corona-Zeit. Die Rentengarantie des Bundes greift. Die Rentnerinnen und Rentner müssen nicht befürchten, auch nur einen Euro weniger im Portemonnaie zu haben. Es ist nicht sicher, ob dies bei Gehältern und Löhnen auch so sein wird. Bei vielen Selbständigen bestimmt nicht.
Im März 2021 werden die genauen Daten vorliegen, aber es steht aufgrund der Corona-bedingten wirtschaftlichen Lage, Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlusten zu erwarten, dass es nach Aussage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Westen in 2021 nicht zu einer Rentenerhöhung und im Osten nur zu einer sehr geringen kommt. Dies war zuletzt 2010 im Zuge der Finanzkrise der Fall, danach gab es zum Teil deutliche Erhöhungen.
Es wird inzwischen von etwa 18 Mrd. Euro Beitragsrückständen bei den Sozialversicherungsträgern ausgegangen. Die Corona-Entwicklung wird diese Entwicklung verstärken. Zur Sicherung des Rentenniveaus beteiligt sich der Bund derzeit mit mehr als 70 Mrd. Euro an der Rentenversicherung. Das Ausbleiben einer Rentenerhöhung in 2021 ist vor allem für die Bezieher kleinerer Renten schmerzlich, aber wohl unausweichlich.“
„Das Symposium vom 28./29. November 2018 hier im Landtag hat uns in bedrückendster Form die Augen geöffnet, was Kinder und Jugendliche in Heimen und Einrichtungen erlitten haben. Für uns war klar: Dies muss mit allen noch verfügbaren Möglichkeiten aufgearbeitet werden. Ich möchte noch einmal denjenigen besonders danken, die den Mut und die Kraft hatten, über das Schlimme zu berichten. Und ich möchte Minister Dr. Heiner Garg danken, sich gemeinsam mit dem Sozialausschuss und den Betroffenen auf den Weg der Aufarbeitung gemacht zu haben.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung von Prof. Cornelius Borck und seinem Team – wir haben im Januar 2021 im Sozialausschuss über die bisherigen Ergebnisse beraten – macht deutlich: Dass, was uns geschildert wurde, ist wahr. Verstöße gegen die Menschenwürde, Medikamentenmissbrauch und Medikamentenerprobung, Gewalt, eine systematische Herabwürdigung der Persönlichkeit und das Absprechen der Bildungsfähigkeit waren in einem Teil der Heime und Einrichtungen bitterer Alltag.
Dass mehr Aufarbeitung zumindest auch im Nachhinein möglich ist, ist inzwischen belegt. Ich danke Prof. Borck und seinem Team für die herausragende Arbeit. Es ist zu wünschen, dass dieser Weg auch in anderen Bundesländern gegangen wird. Das sind wir den Opfern schuldig, denen die Kindheit und Jugend geraubt und oft schwerer Schaden für das gesamte Leben zugefügt wurde.
Über die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Heesterberg in Schleswig wie in anderen Einrichtungen bis Ende der 60er Jahre kann es keine Zweifel mehr geben. Erst seit Anfang der 70er Jahre, als die Verantwortung für die Aufsicht ins Sozialministerium gewechselt war, sind deutliche Veränderungen erkennbar. Dass den gedemütigten jungen Menschen lange Zeit nicht oder nicht ausreichend geglaubt wurde, tat ihnen zudem sehr weh.
Mit den Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene (DS 19/2795) in Höhe von 6,2 Mio. Euro – je nach Inanspruchnahme bis 2030 gestaffelt – soll jenen geholfen werden, die aus dem Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe wegen des Versäumnisses der Antrags- und Anmeldefrist bislang keine Anerkennungsleistungen erhalten haben. Es sind Betroffene, die bis 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrien des Landes untergebracht waren. Wir appellieren an die betroffenen Unternehmen der Pharma-Industrie wie frühere Träger von Einrichtungen, sich ihrer Verantwortung -auch finanziell- zu stellen.
Wir sprechen uns dafür aus, dass die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle in Schleswig-Holstein der Stiftung Anerkennung und Hilfe solange wie nötig fortgesetzt wird. Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Dank gebührt Frau Christiansen und Frau Toelch für ihre sehr engagierte Arbeit. Die notwendigen Finanzmittel stehen bereit, der Opferhilfefonds ist im Landeshaushalt mit insgesamt 7,5 Mio. Euro hinterlegt.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgt in Schleswig-Holstein nicht nur bis 1975, sondern inzwischen bis 1990. Mögen andere Bundesländer diesem Weg folgen.
Auch in dieser Woche haben wir im Sozialausschuss zur Corona-Lage getagt, in der Mittagspause des Landtages. Bericht von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, viele Stellungnahmen und Fragen der Abgeordneten. Die Intensivkapazitäten sind in S-H zu rd. 80% ausgelastet. Große Sorgen bereitet die Lage in einem Teil der Pflegeheime, seit gestern unterstützen 178 Soldaten bei den Testungen. Die Bundesagentur für Arbeit sucht weitere Kräfte. Es gibt für Heime kein generelles Besuchsverbot, siehe Beschluss des Landtages aus Herbst 2020. In Teilen des Landes sind die Kliniken sehr belastet. In Nordfriesland z.B. wegen der Corona-Fälle, in anderen Kliniken wie in Pinneberg, weil es dort im Kreis seit längerem hohe Inzidenz-Zahlen gibt. Behandlungen müssen zum Teil in Kliniken anderer Kreise (Itzehoe, Heide) verlagert werden. Auch in Lübeck ist dies bei einer Klinik der Fall. Impfstoffe? Verbindliche Zusagen des Bundes für eine längerfristige sichere Planung liegen dem Land nicht vor.
„Die Corona-Situation ist für obdachlose und wohnungssuchende Bürger eine sehr belastende Situation. Nicht wenige haben zudem Vorerkrankungen. Davon betroffene Menschen sind besonders gefährdet. Sie können auf unsere Hilfe zählen. Und wir danken allen Helferinnen und Helfern, der Diakonie, den Wohlfahrtsverbänden und den Kommunen sehr, dass sie sich so stark engagieren“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka im Landtag.
Kalinka: „Wir müssen alles tun, damit die sozialen Probleme nicht größer werden. Vor drei Jahren haben wir seitens des Landtages die finanzielle Unterstützung des Landes für Hilfen für Obdachlose wie Beratungs-, Essens-, Tages- und Schlafplätze auf 1 Million Euro verdoppelt. In 2020 haben wir einen 3 Mio. Euro.-Fonds für soziale Hilfen bereitgestellt, der zum Beispiel auch den Tafeln zu Gute kommt. In 2021 werden wir auf Jamaika-Initiative weitere 3 Mio. Euro zur Verfügung stellen.“
Erfreulicherweise steigt die Zahl der obdachlosen Bürger in Schleswig-Holstein nicht. Von den rd. 7900 Menschen, die in den Einrichtungen Rat und Unterstützung suchen, entfallen rd. 70% auf die kreisfreien Städte. Aber auch eine kleinere Stadt wie Husum ist ein Schwerpunkt.
Kalinka: „Von besonderer Wichtigkeit ist es, die präventive Arbeit weiter zu intensivieren. Die Mittel, die Landesregierung und Landtag für von Wohnungsnot betroffene Bürger bereitstellen, sind durch das 20 Mio.-Euro Programm für den Wohnungsbau weiter erhöht worden. Seit Jahren stehen der Landtag und die Landesregierung im direkten Gespräch mit Bürgern in sozialer Not – siehe die Einladungen des Landtagspräsidenten in Kiel, Neumünster und ins Landeshaus. Wir werden diesen Weg fortsetzen. Das Dach des Landeshauses ist das Dach aller Bürger – dies gilt. “
Für Bürger, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Unterstützung als Asylbewerber bekommen, bedeutet die Pflicht zum Tragen einer Maske wie in Geschäften, im ÖPNV, in Pflegeheimen und bei religiösen Veranstaltungen keine geringe zusätzliche Ausgabe. Der Landtag hat den Bund aufgefordert, leistungsberechtigte Bürger mit einer Sach- oder Geldleistung zu unterstützen. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, wird das Land eigene Haushaltsmittel bereitstellen, um jedem Leistungsberechtigten eine Sonderzahlung in Höhe von 20 Euro zu geben. Das bedeutet rd. 5 – 6 Mio. Euro. Für den Landeshaushalt. Ich hatte in der Sitzung des Landtages am 20. Januar 2021 auch hierzu deutlich Position bezogen und darauf hingewiesen, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir haben ein großes Interesse daran, dass gute Masken betragen werden.
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