6,2 Mio. Euro Unterstützung für Opfer von Leid und Unrecht

„Das Symposium vom 28./29. November 2018 hier im Landtag hat uns in bedrückendster Form die Augen geöffnet, was Kinder und Jugendliche in Heimen und Einrichtungen erlitten haben. Für uns war klar: Dies muss mit allen noch verfügbaren Möglichkeiten aufgearbeitet werden. Ich möchte noch einmal denjenigen besonders danken, die den Mut und die Kraft hatten, über das Schlimme zu berichten. Und ich möchte Minister Dr. Heiner Garg danken, sich gemeinsam mit dem Sozialausschuss und den Betroffenen auf den Weg der Aufarbeitung gemacht zu haben.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung von Prof. Cornelius Borck und seinem Team – wir haben im Januar 2021 im Sozialausschuss über die bisherigen Ergebnisse beraten – macht deutlich: Dass, was uns geschildert wurde, ist wahr. Verstöße gegen die Menschenwürde, Medikamentenmissbrauch und Medikamentenerprobung, Gewalt, eine systematische Herabwürdigung der Persönlichkeit und das Absprechen der Bildungsfähigkeit waren in einem Teil der Heime und Einrichtungen bitterer Alltag.

Dass mehr Aufarbeitung zumindest auch im Nachhinein möglich ist, ist inzwischen belegt. Ich danke Prof. Borck und seinem Team für die herausragende Arbeit. Es ist zu wünschen, dass dieser Weg auch in anderen Bundesländern gegangen wird. Das sind wir den Opfern schuldig, denen die Kindheit und Jugend geraubt und oft schwerer Schaden für das gesamte Leben zugefügt wurde.

Über die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Heesterberg in Schleswig wie in anderen Einrichtungen bis Ende der 60er Jahre kann es keine Zweifel mehr geben. Erst seit Anfang der 70er Jahre, als die Verantwortung für die Aufsicht ins Sozialministerium gewechselt war, sind deutliche Veränderungen erkennbar. Dass den gedemütigten jungen Menschen lange Zeit nicht oder nicht ausreichend geglaubt wurde, tat ihnen zudem sehr weh.

Mit den Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene (DS 19/2795) in Höhe von 6,2 Mio. Euro – je nach Inanspruchnahme bis 2030 gestaffelt – soll jenen geholfen werden, die aus dem Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe wegen des Versäumnisses der Antrags- und Anmeldefrist bislang keine Anerkennungsleistungen erhalten haben. Es sind Betroffene, die bis 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrien des Landes untergebracht waren. Wir appellieren an die betroffenen Unternehmen der Pharma-Industrie wie frühere Träger von Einrichtungen, sich ihrer Verantwortung -auch finanziell- zu stellen.

Wir sprechen uns dafür aus, dass die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle in Schleswig-Holstein der Stiftung Anerkennung und Hilfe solange wie nötig fortgesetzt wird. Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Dank gebührt Frau Christiansen und Frau Toelch für ihre sehr engagierte Arbeit. Die notwendigen Finanzmittel stehen bereit, der Opferhilfefonds ist im Landeshaushalt mit insgesamt 7,5 Mio. Euro hinterlegt.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgt in Schleswig-Holstein nicht nur bis 1975, sondern inzwischen bis 1990. Mögen andere Bundesländer diesem Weg folgen.

Corona: Zur Situation in Schleswig-Holstein

Auch in dieser Woche haben wir im Sozialausschuss zur Corona-Lage getagt, in der Mittagspause des Landtages. Bericht von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, viele Stellungnahmen und Fragen der Abgeordneten. Die Intensivkapazitäten sind in S-H zu rd. 80% ausgelastet. Große Sorgen bereitet die Lage in einem Teil der Pflegeheime, seit gestern unterstützen 178 Soldaten bei den Testungen. Die Bundesagentur für Arbeit sucht weitere Kräfte. Es gibt für Heime kein generelles Besuchsverbot, siehe Beschluss des Landtages aus Herbst 2020. In Teilen des Landes sind die Kliniken sehr belastet. In Nordfriesland z.B. wegen der Corona-Fälle, in anderen Kliniken wie in Pinneberg, weil es dort im Kreis seit längerem hohe Inzidenz-Zahlen gibt. Behandlungen müssen zum Teil in Kliniken anderer Kreise (Itzehoe, Heide) verlagert werden. Auch in Lübeck ist dies bei einer Klinik der Fall. Impfstoffe? Verbindliche Zusagen des Bundes für eine längerfristige sichere Planung liegen dem Land nicht vor.

Weiteres 3 Mio.-Euro Programm für soziale Hilfen

„Die Corona-Situation ist für obdachlose und wohnungssuchende Bürger eine sehr belastende Situation. Nicht wenige haben zudem Vorerkrankungen. Davon betroffene Menschen sind besonders gefährdet. Sie können auf unsere Hilfe zählen. Und wir danken allen Helferinnen und Helfern, der Diakonie, den Wohlfahrtsverbänden und den Kommunen sehr, dass sie sich so stark engagieren“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka im Landtag.

Kalinka: „Wir müssen alles tun, damit die sozialen Probleme nicht größer werden. Vor drei Jahren haben wir seitens des Landtages die finanzielle Unterstützung des Landes für Hilfen für Obdachlose wie Beratungs-, Essens-, Tages- und Schlafplätze auf 1 Million Euro verdoppelt. In 2020 haben wir einen 3 Mio. Euro.-Fonds für soziale Hilfen bereitgestellt, der zum Beispiel auch den Tafeln zu Gute kommt. In 2021 werden wir auf Jamaika-Initiative weitere 3 Mio. Euro zur Verfügung stellen.“

Erfreulicherweise steigt die Zahl der obdachlosen Bürger in Schleswig-Holstein nicht. Von den rd. 7900 Menschen, die in den Einrichtungen Rat und Unterstützung suchen, entfallen rd. 70% auf die kreisfreien Städte. Aber auch eine kleinere Stadt wie Husum ist ein Schwerpunkt.

Kalinka: „Von besonderer Wichtigkeit ist es, die präventive Arbeit weiter zu intensivieren. Die Mittel, die Landesregierung und Landtag für von Wohnungsnot betroffene Bürger bereitstellen, sind durch das 20 Mio.-Euro Programm für den Wohnungsbau weiter erhöht worden. Seit Jahren stehen der Landtag und die Landesregierung im direkten Gespräch mit Bürgern in sozialer Not – siehe die Einladungen des Landtagspräsidenten in Kiel, Neumünster und ins Landeshaus. Wir werden diesen Weg fortsetzen. Das Dach des Landeshauses ist das Dach aller Bürger – dies gilt. “

Masken: Landtag für Sonderzahlung bei geringem Einkommen

Für Bürger, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Unterstützung als Asylbewerber bekommen, bedeutet die Pflicht zum Tragen einer Maske wie in Geschäften, im ÖPNV, in Pflegeheimen und bei religiösen Veranstaltungen keine geringe zusätzliche Ausgabe. Der Landtag hat den Bund aufgefordert, leistungsberechtigte Bürger mit einer Sach- oder Geldleistung zu unterstützen. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, wird das Land eigene Haushaltsmittel bereitstellen, um jedem Leistungsberechtigten eine Sonderzahlung in Höhe von 20 Euro zu geben. Das bedeutet rd. 5 – 6 Mio. Euro. Für den Landeshaushalt. Ich hatte in der Sitzung des Landtages am 20. Januar 2021 auch hierzu deutlich Position bezogen und darauf hingewiesen, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir haben ein großes Interesse daran, dass gute Masken betragen werden.

Renten: Erstaunen über den SPD-Minister

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Wir müssen damit rechnen, dass es in diesem Jahr im Westen keine Rentenerhöhung geben wird und der Osten nur aufgrund der Angleichung eine sehr geringe.“ Es werde aber keine Rentenkürzung geben, dies sei gesetzlich abgesichert. Die Rente folge der Lohnentwicklung des Vorjahres und Im Corona-Jahr 2020 seien die Löhne kaum gestiegen. In vielen Bereichen wird aufgrund der Corona-Situation geholfen. Warum nicht bei den Rentnern? Sie haben auch Lasten zu tragen. Für die Renten gibt es schon jetzt (nicht geringe) staatliche Zuschüsse. Minister Heil und der Bund sollten sich damit beschäftigen, Corona-Ausfälle auch bei den Renten auszugleichen.

IMPF-TERMINE: Neues Verfahren für die über 80-Jährigen

Der Einsatz hat sich gelohnt. Es gibt ein neues Verfahren, wie Senioren über 80 einen Impftermin buchen können. Am vergangenen Donnerstag hatte ich mich im Landtag zu dem bisherigen Verfahren deutlich kritisch geäußert. Veränderungen waren nötig. Ich hoffe, dass dies auch ein gutes Zeichen für viele verärgerte Seniorinnen und Senioren ist.

Im Sozialausschuss hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg jetzt die neue Regelung vorgestellt. Wir haben gestern im Landeshaus unter meinem Vorsitz getagt. Die rd. 220.000 impfberechtigten über 80-Jährigen erhalten ab dem 28. Januar 2021 ein Informationsschreiben mit einer Telefonnummer und einem persönlichen Pin-Code. Die Impftermine werden in 4 „Blöcken“ nach Alter ab 80 Jahren gestuft vergeben, beginnend bei den Ältesten.

Ohne Zeitdruck kann man sich telefonisch (montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr) bei der in dem Anschreiben vermerkten Telefonnummer registrieren lassen. Der erste buchbare Termin soll am 8. Februar 2021 sein. Man bekommt einen festen Termin. Dies kann auch im April oder Mai sein. Stellt sich heraus, dass dann schon mehr Impfstoff zur Verfügung steht als bislang vom Bund dem Land zugesagt, werden gebuchte Termine vorgezogen. Die Seniorinnen und Senioren werden dazu aktiv angesprochen. Der Sozialausschuss des Landtages unterstützt einstimmig dieses Verfahren. Es ist gerecht, transparent und weder von digitalem Wissen noch dem Zufall abhängig.

Nachfolgend (noch einmal) meine Rede im Landtag am 7. Januar 2021:

Kinderkrankengeld: Bund will diese Woche das Gesetz ändern

Ein Thema, was derzeit zum Teil zu Problemen führt, ist das Kinderkrankengeld. Es ist seitens des Bundes angekündigt worden, dass es im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dies soll auch dann gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtung wegen Corona geschlossen ist bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Es ist in Berlin vorgesehen, dass in dieser Woche das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wird.

Sozialausschuss: 22 Sitzungen in 2020

Corona hat viel bestimmt in 2020 – aber keinesfalls alles. Der Sozialausschuss hat in 22 Sitzungen immer wieder zum Thema Corona beraten, hatte es ständig auf der Tagesordnung, aber auch zahlreiche weitere Themen erörtert, u.a. Unrecht gegenüber Heimkindern und deren Leid, KiTa-Gesetz und KiTa-Reform, das Krankenhausgesetz, UKSH, das MaßregelvollzugsG, das PsychG, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie (und was zu tun ist), den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Pflege, die Berichte der Bürgerbeauftragten für Soziales und des Bürgerbeauftragen für Menschen mit Behinderungen, Frauenmilchbanken, bürgerfreundliche und verständliche Sprache, Familienpolitik, Themen der Senioren, Altenparlament, Fragen des Haushaltes (Nachträge), Paketbranche, Homeoffice.

Landtag verabschiedet 4 wichtige Gesetze

Neben dem Krankenhausgesetz hat der Landtag gestern 3 weitere wichtige Gesetze verabschiedet, die in diesem Jahr vom Sozialausschuss bearbeitet wurden. Das Maßregelvollzugsgesetz, das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen und das KiTa-Gesetz. Zu allen Gesetzentwürfen haben wir Anhörungen und umfangreiche Beratungen durchgeführt. Da steckt viel Arbeit drin. Danke an alle, die dazu beigetragen haben, gute Gesetze zu verabschieden. Die KiTa-Reform tritt zum 1. Jan. 2021 in Kraft, wir haben jetzt noch einige Veränderungen beim KiTa-Gesetz vorgenommen. Als Vorsitzender habe ich auch hier die Beschlussempfehlungen des Ausschusses dem Landtag vorgetragen. Meine Ausführungen zum Maßregelvollzugsgesetz und PsychHG.

Krankenhausgesetz für Schleswig-Holstein verabschiedet

Der Landtag hat das erste Krankenhausgesetz des Landes verabschiedet. Ein wichtiges Gesetz – rd. 600.000 Bürger sind pro Jahr in S-H Patienten in Kliniken. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde dem Sozialausschuss vom Landtag am 17. März 2020 überwiesen. Danach haben wir umfangreich schriftliche Stellungnahmen eingeholt und eine ganztägige mündliche Anhörung durchgeführt. Die Anregungen wurden intensiv beraten. Und es wurden durchaus Punkte aus dem Gesetzentwurf vom Parlament verändert. Manche wurden noch nicht aufgenommen, liegen aber auf „Wiedervorlage“. Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein guter Tag für die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein, wie mein Kollege Dennys Bornhöft treffend in der Debatte formulierte. Als Vorsitzender ist es meine Aufgabe, den Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2600 (neu) – im Landtag zur Abstimmung einzubringen. Dies ist keine politische Rede, sondern das formelle „Vortragen“: